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Special Belarus Wege aus der Coronakrise
Wege aus der CoronakriseBelarus hat Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise über die Land- und Bahngrenzübergänge eingeführt. Der Güterverkehr ist hiervon nicht betroffen. (Stand: 29. März 2021)
Von Fabian Nemitz | Kiew
Aufgrund der Ausbreitung von Covid-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens warnt das Auswärtige Amt weiterhin vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus.
Am 1. November 2020 hat die Republik Belarus ihre Land- und Bahngrenzübergänge für den regulären Grenzverkehr zur Einreise nach Belarus für Drittstaatsangehörige temporär geschlossen. Dies betrifft die Einreise auf dem Landweg aus Lettland, Litauen, Polen und der Ukraine. Die Landgrenze nach Russland bleibt offen. Grundlage der Bestimmungen ist die Verordnung des Ministerrats Nr. 624 vom 30. Oktober 2020.
Für eine Reihe von Personengruppen gelten nach Angaben des Auswärtigen Amts Ausnahmen. Dies betrifft:
Die Beschränkungen sind nach Angaben des Auswärtigen Amtes zeitlich nicht befristet. Die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Seit 21. Dezember 2020 ist eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus in Kraft. Die Ausreisesperre gilt für alle Grenzübergänge auf dem Landweg nach Lettland, Litauen, Polen und in die Ukraine, nicht aber für den Flugverkehr. Grundlage der Bestimmungen ist die Verordnung des Ministerrats Nr. 705 vom 7. Dezember 2020. Ausgenommen sind folgende Personengruppen:
Personen, die aus Risikoländern einreisen, müssen sich einer zehntägigen häuslichen Selbstisolierung unterziehen. Das Gesundheitsministerium aktualisiert die Liste der Risikoländer (Länder der roten Zone) regelmäßig. Aktuell zählt auch Deutschland dazu. Laut Angaben der belarussischen Botschaft gilt die Pflicht zur Selbstisolierung nicht für Lkw-Fahrer im internationalen Güterverkehr.
Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Belarus haben, müssen bei Einreise nach Belarus einen negativen PCR-Test vorweisen. Nach Angaben der belarussischen Botschaft gilt dies für Personen ab einem Alter von sechs Jahren. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten. Ein negativer PCR-Test befreit nicht von der Notwendigkeit zur Selbstisolierung für Einreisende aus Risikoländern, schreibt die belarussische Botschaft.
Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (zum Beispiel am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.
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Belarus hat nur wenig Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 ergriffen. In Minsk und anderen Städten gilt eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Maskenpflicht gilt unter anderem in Banken, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt eine Reihe weiterer Maßnahmen. Hierzu zählen - wenn möglich - die Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice und die Einführung flexibler Arbeitszeiten. Besprechungen sollten mithilfe von Video- und Audiokonferenzen abgehalten werden. Weitere Empfehlungen umfassen die Einhaltung von Hygieneregeln und die soziale Distanzierung.
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