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Die Einreise nach Finnland ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Es gilt der Ausnahmezustand. An den Grenzen werden obligatorische Tests durchgeführt. (Stand: 3. März 2021)
Von Niklas Becker | Helsinki
Finnlands Regierung hat am 1. März den Ausnahmezustand verhängt. Dieser Schritt soll es ermöglichen, bei Bedarf weitere Einschränkungen einzuführen. Die Ministerpräsidentin des Landes Sanna Marin erklärte, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Bedarf gebe, diese Möglichkeiten zu nutzen. Das Land verzeichnete aber seit Anfang Februar 2021 einen Anstieg der Infektionszahlen. Vor allem in der Hauptstadtregion ist die Entwicklung dynamisch.
Bereits am 25. Februar 2021 hatte die Regierung landesweit neue Einschränkungen eingeführt und sechs Krankenhausbezirke in die zweite von insgesamt drei Ebenen der Prävention eingestuft. Damit wurden in diesen Bezirken Versammlungen mit mehr als sechs Personen verboten. Für private Zusammenkünfte wurde die Empfehlung ausgesprochen, Treffen mit mehr als sechs Personen zu vermeiden.
Zudem sollen Quarantäne und Selbstisolierung verstärkt überwacht werden. Für neun weitere Krankenhausbezirke sprach die Regierung die Empfehlung aus, diese Einschränkungen ebenfalls einzuführen. Vom 8. bis zum 28. März sollen in Regionen mit einem steigenden Infektionsgeschehen Restaurants und Bars geschlossen werden.
Insgesamt ist das öffentliche Leben in Finnland bisher deutlich weniger eingeschränkt als in anderen Ländern. So sind Einzelhandelsläden beispielsweise weiterhin geöffnet. Kann der Sicherheitsabstand in der Öffentlichkeit nicht eingehalten werden, empfiehlt die finnische Regierung das Tragen einer Schutzmaske. Auch am Arbeitsplatz soll eine Maske getragen werden, wenn mehrere Menschen zusammen kommen.
Die Einreise nach Finnland aus Deutschland ist nur noch für bestimmte Personengruppen gestattet. Dazu zählen neben finnischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der Europäischen Union sowie der Schengen-Staaten mit Wohnsitz in Finnland auch Personen, deren Arbeitseinsatz in Finnland für das Funktionieren der Gesellschaft oder die Versorgungssicherheit von Bedeutung ist und nicht aufgeschoben werden kann.
Das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft hat eine Liste mit entsprechenden Tätigkeiten erstellt. Die Behörden betonen allerdings, dass dies keine Vorabentscheidung darstellt, die eine Einreise ins Land erlaubt. Der Arbeitgeber muss die Notwendigkeit der Einreise seines Arbeitnehmers mit einem gesonderten Formular begründen.
Nach der Einreise empfehlen die finnischen Behörden eine zehntägige Quarantäne. Diese kann durch zwei negative Coronatests verkürzt werden. Der erste kann maximal 72 Stunden vor der Abreise oder bei der Einreise erfolgen, der zweite frühestens 72 Stunden nach der Einreise gemacht werden. Ausführliche Informationen bezüglich der vorzunehmenden Coronatests bietet das Finentry-Portal. Hierüber können auch die im Zusammenhang mit der Einreise zum Teil kostenlosen Coronatests in Finnland gebucht werden.
Zu beachten ist zudem, dass bei der Beförderung mit Flug- und Fährgesellschaften für die Anreise nach Finnland teilweise ein negativer Coronatest verlangt wird. Bei der Einreise nach Finnland werden seit kurzem alle Personen einem Coronatest unterzogen, wenn sie kein negatives Ergebnis vorlegen können.
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