Grönland blieb bislang von Coronainfektionen weitgehend verschont. Damit das so bleibt, sind die Grenzen geschlossen. (Stand: 17. Februar 2021)
Seit dem weltweiten Ausbruch der Coronapandemie vor einem Jahr ist die Einreise nach Grönland stark eingeschränkt. Angesichts der Verbreitung der britischen Covid-19-Mutation in Dänemark wurde Anfang Januar 2021 allen Personen mit Wohnsitz in Grönland, die sich noch im Ausland befinden, die Rückkehr auf die Insel nahegelegt. Seitdem und bis mindestens dem 18. April 2021 werden keine neuen Tickets Richtung Grönland mehr angeboten. Die Ausreise bleibt möglich.
Für den oben genannten Zeitraum gehen die Flugzeuge von Air Greenland unter die Verwaltung des öffentlichen Corona Sekretariatet, das sie in Notfällen einsetzen will. Eingeflogen werden können unter anderem Personen, die auf der Insel wichtige Aufgaben ausführen. Dazu muss ein Antrag (auf Dänisch oder Grönländisch) online gestellt werden. Bei Fragen empfiehlt sich der direkte Kontakt zur Corona Sekretariatet.
Einreisegenehmigung befreit nicht von Quarantänepflicht
Sollte die Einreise gewährt werden, muss vorher das Sumut-Formular (auch auf Englisch) ausgefüllt werden. Die per E-Mail zugeschickte Bestätigung muss vor dem Abflug zusammen mit der Bescheinigung eines negativen Ergebnisses eines höchstens 72 Stunden zuvor gemachten Coronatests vorgelegt werden. Akzeptiert werden nur CR-RNA-, RT-PCR- oder SARS-CoV-2-Tests, die im nordischen Raum (Dänemark, Färöer Inseln, Finnland, Norwegen, Schweden) durchgeführt wurden.
Nach der Einreise sowie im Falle eines nahen Kontaktes mit einer infizierten Person auf Grönland selbst muss eine vierzehntägige Quarantäne absolviert werden, die in einem der folgenden Orte stattfinden muss:
- Aasiaat (Gemeinde Qeqertalik);
- Ilulissat (Gemeinde Avannaata);
- Kangerlussuaq (Gemeinde Qeqqata);
- Maniitsoq (Gemeinde Qeqqata);
- Narsaq (Gemeinde Kujalleq);
- Narsarsuaq (Gemeinde Kujalleq);
- Nuuk (Gemeinde Sermersooq);
- Qaqortoq (Gemeinde Kujalleq);
- Qasigiannguit (Gemeinde Qeqertalik);
- Qeqertarsuaq (Gemeinde Qeqertalik);
- Paamiut (Gemeinde Sermersooq);
- Sisimiut (Gemeinde Qeqqata).
Nach der Quarantäne soll ein erneuter Coronatest gemacht werden. Für die Verabredung eines Testtermins sollte die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung telefonisch kontaktiert werden.
Verstöße gegen die Quarantänepflicht werden mit Geldstrafen geahndet.
Ausreisen aus Grönland bleiben gestattet. Allerdings rät die Regierung davon ab und weist darauf hin, dass es keine Garantie für die Erlaubnis zur Wiedereinreise gibt.
Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen
Alltagsleben nur wenig eingeschränkt
Nach einem breitangelegten Lockdown vor Ostern 2020, kehrten Ende April alle Branchen landesweit wieder fast zum Normalgeschäft zurück. Sie müssen allerdings weiterhin umfangreiche Hygienevorgaben einhalten. So darf beispielsweise die von der Feuerwehr für eine Immobilie festgelegte Personenobergrenze nur zur Hälfte ausgenutzt werden. Hygieneinformationen und -mittel müssen für Mitarbeiter und Besucher zugänglich sein. In öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen nur so viele Passagiere mitfahren, wie Sitzplätze zur Verfügung stehen.
Veranstaltungen sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Dazu gehören politisch motivierte Versammlungen oder Meinungskundgebungen, Aktivitäten in Krankenhäusern, Kliniken, Schulen, Bildungsinstitutionen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 100 Personen. Organisatoren sind verpflichtet, gesonderte Gesundheits- und Hygienemaßnahmen umzusetzen.
Das bisher geltende Verbot, Personen aus anderen Kommunen zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen einzuladen, wurde Mitte Februar 2021 etwas gelockert. In ausgewählten Ortschaften (Aasiaat, Ilulissat, Kangerlussuaq, Maniitsoq, Narsaq, Narsarsuaq, Nuuk, Qaqortoq, Qasigiannguit, Qeqertarsuaq, Paamiut, Sisimiut) ist dies nun erlaubt. Sind mehr als 50 Teilnehmer geplant, muss spätestens drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin ein Antrag über die zentrale Corona-E-Mailadresse gestellt werden. Allerdings darf in den 30 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum in dem Austragungsort keine neue Coronainfektion auftreten, sonst muss das Event abgesagt werden. Das damit verbundene Risiko ändert entsprechend nichts an der Absage vieler kommerzieller Events, darunter des wichtigen Fischsportevents PolarExpo oder der Wirtschaftskonferenz Future Greenland.
Im privaten Bereich soll gänzlich auf Feiern verzichtet werden. Tabu sind auch Taufen, Geburtstage, Konfirmationen, Hochzeiten oder Trauerfeiern.
Bildungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten sind von keinen Einschränkungen betroffen.
Von Michał Woźniak
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Stockholm