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Special | Israel | Wege aus der Coronakrise

Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr

Wegen hoher Infektionszahlen ermöglicht Israel Ausländern Besuche nur in Ausnahmefällen. Damit liegen Geschäftsreisen vorerst auf Eis. Der Warenverkehr ist frei. (Stand 1.10.21)

Von Wladimir Struminski | Jerusalem

Coronabedingte Einschränkungen des Warenverkehrs im Außen- oder im Binnenhandel gibt es in Israel nicht. Anders sieht die Situation bei Begrenzungen der persönlichen Freizügigkeit aus, wobei die Einreisepolitik gegenüber Ausländern besonders restriktiv ist.

Vierte Infektionswelle erzwingt Einschränkungen

Grund für die nach wie vor geltenden Einschränkungen der Freizügigkeit ist die Tatsache, dass die im Sommer 2021 gehegte Hoffnung, Israel habe die Coronaepidemie nahezu vollständig überwunden, sich als trügerisch erwies. Die erneut gestiegenen Ansteckungszahlen haben die Regierung zur Beibehaltung oder Wiedereinführung bestimmter Restriktionen bewegen.

Im Inland gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Zudem wird ungeimpften Personen, oder solchen, die kein negatives Testergebnis beziehungsweise keinen Genesungsschein vorlegen können, vielerorts der Zutritt verwehrt. Das gilt vor allem beim Besuch von Einrichtungen und Veranstaltungen, in denen Publikumsverkehr herrscht oder eine größere Anzahl von Personen zusammenkommt.

Auslandsreisen von Israelis sind bis auf einige wenige Zielländer, die als „äußerst gefährlich“ eingestuft werden, möglich, wenngleich mit strengen Auflagen zum Vorzeigen negativer Testergebnisse und unter Umständen mit Isolation bei der Rückkehr verbunden.

Ausländern bleibt die Einreise weitgehend verwehrt

Dagegen gibt es für Ausländer kaum Möglichkeiten, nach Israel einzureisen. Ausnahmen gelten nur in streng definierten Fällen, insbesondere humanitärer Natur, kaum aber für Geschäftsreisen. Damit Geschäftsleute die erforderliche Sondergenehmigung der israelischen Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde erhalten, muss erwiesen sein, dass ihr Besuch nicht nur den Interessen der israelischen Geschäftspartner nutzt, sondern einen darüber hinaus gehenden ökonomischen Nutzen für Israel hat und zudem dringend ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die geltenden Bestimmungen, soweit sich überblicken lässt, von den israelischen Behörden uneinheitlich gehandhabt werden.

Diese schwierige Situation macht auch vor Israel-Reisen aus Deutschland nicht halt. Nach Angaben der AHK Israel gelingt es deutschen Geschäftsleuten bisher nur sporadisch, nach Israel zu gelangen. Während etablierte Geschäftsverbindungen, etwa zwischen Exporteuren und ihren langjährigen lokalen Vertriebspartnern die Zeit ohne persönliche Begegnung besser überbrücken könnten, erschwere der nahezu vollständige Reisestopp die Anbahnung neuer Geschäftskontakte erheblich.

AHK rechnet 2022 mit erheblichen Erleichterungen

Wie der Geschäftsführer der AHK Israel, Grisha Alroi-Arloser, gegenüber Germany Trade & Invest erklärte, sei es der Kammer seit Ausbruch der Epidemie nicht möglich gewesen, physische Delegationsreisen deutscher Unternehmen nach Israel zu organisieren. Daher blieben Unternehmen, die an solchen Reisen Interesse hatten beziehungsweise hätten, auf virtuelle Begegnungen angewiesen. Zwar hätten diese einen nicht zu unterschätzenden Wert, böten aber keinen Ersatz für Besuche vor Ort.

Das Interesse deutscher Geschäftsleute, nach Israel zu reisen, bleibt nach Erkenntnissen der Kammer hoch, und auch israelische Firmen sind an deutschen Besuchern interessiert. Die Kammer geht davon aus, dass die existierenden Einreisebeschränkungen in den kommenden Monaten gelockert werden. Für die zweite Hälfte 2022 rechnet Alroi-Arloser mit einer weitgehenden Rückkehr zur Einreisefreiheit nach Israel. Dies würde eine nicht vollständige, aber doch weitgehende Wiederaufnahme der Geschäftsbesuche und Delegationsreisen ermöglichen.

Einreisestopp erschwert Geschäftskontakte

Gleichzeitig warnt der Kammergeschäftsführer davor, eine langanhaltende Unterbindung der Geschäftsreisen nach Israel dürfte sich negativ auf die Motivation deutscher Firmen auswirken, den israelischen Markt zu betreten. Diese Gefahr drohe insbesondere, weil Geschäftsreisen innerhalb Europas, aber auch beispielsweise in die Golfregion, in zunehmendem Maße wieder möglich seien. Unter diesen Umständen könnte sich das Interesse an der Erschließung neuer Märkte beziehungsweise der Einführung neuer Produkte auf solche Länder verlagern, in denen die Anbahnung von Geschäftskontakten leichter sei.

Zugleich glaubt Alroi-Arloser, dass bestimmte virtuelle Elemente von Geschäftsreisen auch dann erhalten bleiben, wenn die Reisefreiheit weitestgehend wiederhergestellt sei. So etwa hätten sich digitale Elemente wie Firmenpräsentationen, Delegationsbriefings und dergleichen durchaus bewährt und können auch künftig als Zeit- und kostensparende Elemente im Rahmen hybrider Formate eine konstruktive Rolle spielen.

Leichter als Geschäftsreisen werden dringende Besuche von Experten aus Deutschland genehmigt. Das gilt beispielsweise für die Behebung von Defekten an Produktionsanlagen, die die laufende betriebliche Tätigkeit des israelischen Unternehmens beeinträchtigen.

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