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Die Regierung bietet kleineren Unternehmen Zuschüsse und größere Kreditgarantien. Zudem läuft ein umfassendes Kurzarbeitsprogramm (Stand: 19. Mai 2020)
Von Oliver Döhne | Mailand
Der erste Teil des Krisenpakets der Regierung war das Dekret "Cura Italia" (Heilung für Italien) vom 17. März 2020, das insgesamt Mittel über 25 Milliarden Euro bereitstellte. Im Fokus des Pakets stand die Sicherung der Liquidität der Unternehmen und Familien. Der zweite Teil war das Dekret "Liquidità (Liquidität) vom 8. April, das Kredit- und Exportkreditsicherheiten bietet. Der dritte Teil war das am 13. Mai beschlossene Dekret "Rilancio" (Neustart). das insbesondere nicht-rückzahlbare Zuschüsse für kleinere und mittlere Unternehmen bietet. Eine Übersicht über die Maßnahmen der verschiedenen föderalen Institutionen bietet die Regierung auf einer Portalseite.
Die Möglichkeit der Kurzarbeit steht weiter allen Unternehmen offen. Dabei gleicht die aus den Sozialabgaben INPS gespeiste öffentliche Kasse "Cassa Integrazione" für neun Wochen 80 Prozent des Lohns aus, der den Beschäftigten durch Kurzarbeit entgeht. Trotz Neustarts befinden sich weiterhin viele Arbeitskräfte in Kurzarbeit oder im vorgezogenen Urlaub. Die Cassa Integrazione ist mehrfach aufgestockt und die Kurzarbeitszeit verlängert worden. Momentan sind für die Zeit von Februar bis Ende August 18 Wochen möglich, für Anfang September bis Ende Oktober noch einmal vier Wochen. Entlassungen aus betriebsbedingten Gründen sind Mitte Mai für weitere fünf Monate untersagt worden.
Interessantester Punkt der Neustart-Verordnung ist die Bezuschussung von Unternehmen, gemäß Umsatzgröße und erlittenem Schaden. Diese können Firmen und Selbstständige beantragen, die im April 2020 gegenüber April 2019 mindestens ein Drittel ihres Umsatzes eingebüßt haben. Unternehmen mit einem Jahreserlös bis zu 100.000 Euro erhalten Zuschüsse von 20 Prozent des Schadens, solche mit einem Gewinn von 100.000 bis 400.000 Euro 15 Prozent und solche mit einem Erlös zwischen 400.000 und 5 Millionen Euro erhalten 10 Prozent. Insgesamt sind für Zuschüsse 6,2 Milliarden Euro vorgesehen.
In der Liquiditätsverordnung haben Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern zudem Zugang zu Kreditgarantien im Wert von 8,5 Milliarden Euro, womit Kredite bis zu 100 Milliarden Euro abgesichert werden können. Für Kredite bis zu 25.000 Euro erhalten die Firmen eine 100-prozentige Garantie ohne Prüfung. Für Kredite bis zu 800.000 Euro stehen zu prüfende Garantien für 100 Prozent bereit, bis zu einem Höchstbetrag von 25 Prozent des Unternehmenserlöses. Für Kredite bis zu 5 Millionen Euro gibt es zu prüfende Garantien von 90 Prozent. Als Auflagen gelten, dass keine Dividenden ausgeschüttet werden, Entlassungen mit den Gewerkschaften abgestimmt werden und es sich um italienische Firmen handelt.
Falls diese Mittel ausgeschöpft sind, können Unternehmen über die staatliche Förderbank Sace Simest weiter Kreditgarantien erhalten. Diese Garantien sichern Kredite im Gesamtwert von 200 Milliarden Euro ab, wovon 30 Milliarden für kleine Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern reserviert sind.
Pro Unternehmen ist eine Obergrenze festgelegt: Es besteht die Wahl, ob hier 25 Prozent des Umsatzes oder 200 Prozent der Personalkosten angesetzt werden. Unternehmen bis zu 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz unter 1,5 Millionen Euro können sich 90 Prozent des Kredits absichern lassen. Für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und maximal 5 Millionen Umsatz sind es 80 Prozent und für größere Firmen 70 Prozent. Außerdem stehen über die Förderbank Exportkreditgarantien im Wert von 200 Millionen Euro bereit.
Zudem sind Steuern und Abgaben für Unternehmen mit weniger als 2 Millionen Euro Jahresgewinn mindestens bis 9. Juni 2020 ausgesetzt. Selbstständige erhalten einen einmaligen, steuerfreien Zuschuss von 600 Euro. Familien erhalten einen Zuschuss für Kinderbetreuung. Pächter von Restaurants und Geschäften eine Steuergutschrift für ihre Miete. Für Juni sind alle Unternehmen von der regionalen Wertschöpfungsabgabe IRAP entbunden und erhalten Abzüge bei Strom- und Mietkosten. Für Investitionen in Energieeffizienz von Häusern bietet der Staat vom 1. Juli 2020 bis Ende 2021 eine sehr attraktive Steuergutschrift (Superbonus) von 110 Prozent über fünf Jahre. Dazu zählen auch Photovoltaik-Zellen und Tanksäulen für Elektrische Autos beim Haus.
Zusätzliche Mittel sollen über den Fonds für Kommunale Solidarität und Zivilschutz an die Haushalte der Gemeinden fließen, um die Coronafolgen zu mildern. Dazu werden 4,3 Milliarden Euro vorgezogen bereitgestellt. Zusätzlich wird der Fonds um 400 Millionen Euro aufgestockt.
Bei Übernahmen durch ausländische Firmen in strategischen Sektoren behält sich die Regierung - auch bei kleinen Unternehmen - erweiterte Mitsprache- und Vetorechte vor (Golden Power).