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Special Kroatien Wege aus der Coronakrise

Konjunktur- und Hilfsprogramme

Die kroatische Regierung hat angesichts der verbesserten Epidemielage die Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung geändert. (Stand: 21. Oktober 2021)

Von Waldemar Lichter, Snjezana Buhin Peharec

Die seit Oktober 2020 geltenden Lohnbeihilfen wurden Anfang Juli 2021 stark gestrafft. Sie sind nur noch für einige wenige von der Krise stark betroffene Branchen vorgesehen. Dabei hängt die Förderfähigkeit jeweils von der im Unternehmen erreichten Impfquote ab.

Die Subvention kann gegenwärtig bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent beansprucht werden. Abhängig von der Höhe des Umsatzverlustes kann der monatliche Zuschuss umgerechnet 264 Euro bis höchstens 528 Euro pro Person ausmachen. Bezuschusst werden auch die darauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Diese Hilfsmaßnahme gilt auch für selbständig Beschäftigte.

Weggefallen ist inzwischen die Teilerstattung der fixen Betriebskosten, die seit Dezember 2020 zur Linderung der Folgen der verordneten Betriebsschließungen im Dienstleistungssektor in Kraft war. Andererseits werden im 2. Halbjahr 2021 circa 20 Millionen Euro als Einmalzahlung an kleine Reiseveranstalter und Dienstleister in der Kreativwirtschaft vergeben. Obgleich sie zu keiner Betriebsschließung gezwungen wurden, konnten sie wegen der allgemeinen Einschränkungen im öffentlichen Raum nicht arbeiten.

Kurzarbeitergeld für Unternehmen wird bis Jahresende 2021 fortgeführt

Die überwiegend auf die Bedürfnisse der verarbeitenden Industrie ausgerichtete Entschädigung für Kurzarbeit kann seit Anfang 2021 höchstens umgerechnet 475 Euro (zuvor 369 Euro) netto pro Person im Monat betragen. Der Staat trägt auch die anfallenden Sozialbeiträge. Dabei sind maximal 90 Prozent (zuvor 70 Prozent) der jeweiligen Arbeitszeit förderfähig. Nach wie vor gilt diese Hilfsmaßnahme für Unternehmen mit mindestens 10 Vollzeitbeschäftigten, die einen Umsatzrückgang von wenigstens 20 Prozent aufweisen.

Beihilfen zur Arbeitsplatzsicherung gefragt

Bis Mitte 2021 wurden an notleidende Unternehmen Lohnbeihilfen von insgesamt 2,3 Milliarden Euro ausbezahlt. Dabei werden auch Gelder aus der SURE-Fazilität der Europäischen Union eingesetzt.

Programme für günstige Liquiditätskredite werden ausgebaut

Für Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen ist die Kroatische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Hrvatska banka za obnovu i razvitak; HBOR) zuständig. Sie wird mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet, um eine Kreditvergabe an Unternehmen zu ermöglichen. So wurden im Herbst 2020 zwei Verträge mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) unterzeichnet. Die Verträge stellen für kleine und mittelständische Unternehmen Darlehen über 240 Millionen Euro zur Bekämpfung der Krise bereit.

Auch die Förderagentur für kleine und mittlere Unternehmen HAMAG-Bicro stellt seit Anfang Dezember 2020 Liquiditätsdarlehen (sogenannte Coronakredite) in Höhe von 172 Millionen Euro zu günstigen Bedingungen bereit. Die erste Tranche über 50 Millionen Euro war bereits im Frühjahr 2020 vergeben. Sonderförderprogramme wurden zuletzt für den Verkehrssektor (80 Millionen Euro) sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft (40 Millionen Euro) aufgelegt.

Informationen zu Liquiditätsmaßnahmen (Kredite, Kreditstundungen und -umschuldungen) sind bei der staatlichen Finanzagentur FINA abrufbar. In den Genuss der Hilfsmaßnahmen kommen alle in Kroatien registrierten Unternehmen, einschließlich Tochterfirmen deutscher Unternehmen.

Neue Subventionen sollen Investitionen in der Industrie beschleunigen

Im 2. Quartal 2021 wurden etwa 150 Millionen Euro aus dem Kriseninstrument der Europäischen Union (EU) REACT-EU ausgeschrieben. Dadurch werden Investitionsvorhaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe bezuschusst. Förderfähig sind vor allem Investitionen in energieeffiziente und moderne Produktion. Mehr Impulse erhofft sich die Wirtschaft von der Umsetzung des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens von 2021 bis 2023, der Mitte Juli 2021 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Kroatien stehen dafür aus dem Aufbaufonds Next Generation EU 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

Auch Tourismus und Landwirtschaft werden unterstützt

Weitere Hilfsmaßnahmen wurden für besonders von der Coronakrise betroffene Zweige realisiert. So wurden im Tourismussektor nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 temporär die Touristikgebühren (boravisna pristojba) ausgesetzt und die Konzessionsgebühren für Hotels und Campingplätze gesenkt. Auch der Bankensektor kam dem notleidenden Fremdenverkehr mit Kreditstundungen bis Mitte 2021 entgegen. Anfang 2021 hat die Europäische Kommission Subventionen von 202 Millionen Euro gewährt. Sie werden als Bürgschaften für Liquiditäts- und Investitionskredite dem Tourismus- und Sportsektor zugeführt.

Im Agrarsektor gab es Fördermaßnahmen für die landwirtschaftliche Erzeugung und den Weinsektor (jeweils 7 Millionen Euro) sowie für die Einrichtung eines digitalen Marktplatzes. Im Herbst 2020 und Frühjahr 2021 wurden insgesamt 74 Millionen Euro an Liquiditätshilfen für Agrarbetriebe bereitgestellt.

Stärker eingesetzt werden auch Gelder der EU und internationaler Geber. So hat die Weltbank Mitte Juni 2021 noch ein Darlehen in Höhe von 200 Millionen Euro für Liquiditätshilfen an Unternehmen gewährt. Die Entwicklungsbank des Europarates (CEB) hatte 2020 zur Bekämpfung der Covid-19-Folgen, darunter für die Beschaffung medizinischer Schutzausstattung, ein Darlehen in Höhe von 200 Millionen Euro bereitgestellt.

Die im März und April 2020 beschlossenen Hilfsmaßnahmen hatten nach Berechnungen der kroatischen Nationalbank einen Umfang von 4,1 Prozent des für 2020 erwarteten Bruttoinlandsprodukts (BIP). Auf Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze im 2. Quartal 2020 entfielen dabei rund 2 Prozent des BIP oder umgerechnet 950 Millionen Euro. Statt eines Überschusses, wie zunächst geplant, hat der Staatshaushalt 2020 infolge der Coronakrise mit einem Defizit von 7,4 Prozent des BIP abgeschlossen.

Impfplan Kroatiens

Kroatien konnte die für die Jahresmitte 2021 angepeilte Impfquote von 50 Prozent der Erwachsenenbevölkerung erst im frühen Herbst erreichen. Bis Mitte Oktober 2021 erhielten Angaben des European Centre for Disease Prevention and Control zufolge rund 54,7 Prozent der Erwachsenen die Erstimpfung und 51,4 Prozent eine zweite Dosis. Niedrigere Quoten wurden EU-weit nur in Rumänien und Bulgarien verzeichnet. Die Verabreichung einer dritten Impfdosis wird zunächst Bewohnern von Altersheimen, dem Pflege- und Gesundheitspersonal sowie immungeschwächten Menschen empfohlen.


Überdurchschnittlich gute Impfergebnisse gibt es beim Gesundheitspersonal sowie bei Beschäftigten der Tourismusbranche. Niedrige Impfbereitschaft besteht in der Altersgruppe der unter 50-Jährigen. Die Immunisierung von Jugendlichen schreitet ab Herbst 2021 eher zögerlich voran. Dem Impfplan der Regierung zufolge wurde zuerst in den Hausarztpraxen sowie in den Grundversorgungsambulanzen auf Bezirksebene geimpft. Im Zuge der beschleunigten Impfstofflieferungen wurden seit Ende April 2021 Massenimpfzentren organisiert.

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