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Special | Malaysia | Wege aus der Coronakrise

Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr

Für vollständig Geimpfte gibt es seit dem 20. August 2021 erhebliche Erleichterungen. Diese betreffen Einreisende und inner-malaysische Reisen. (Stand: 23. August 2021)

Von Werner Kemper | Kuala Lumpur

Bis auf weiteres ist die Ausreise malaysischer Staatsbürger untersagt. Gleichzeitig dürfen keine Ausländer, außer Diplomaten und Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung, ohne zusätzliche Genehmigung des „Director General of Immigration“ einreisen. Immerhin können unter bestimmten Bedingungen und mit Genehmigung des Director General auch Expats und andere Personen mit langfristigen Visa ins Land kommen.

Welche Voraussetzungen dabei genau erfüllt sein müssen, wird durch Verordnungen geregelt. Sind diese Einreisenden vollständig geimpft, entfällt seit dem Inkrafttreten des „National Recovery Plan“ vom 20.8.21 sogar die Quarantäne in einem Hotel. Für sie reicht eine Quarantäne zu Hause, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und dem vorher gestellten Antrag entsprochen wurde. Für nicht vollständig Geimpfte ist eine 14-tägige Quarantäne in einem dafür zugelassenen Quarantänehotel nach Einreise jedoch unabdingbar. Die Kosten dafür sind selbst zu tragen. Für alle ist außerdem ein Covid-Test vor Abflug und nach Ankunft in Malaysia Pflicht.

Geschäftsleute dürfen für maximal 14 Tage ohne Quarantäneauflagen einreisen, wenn sie bestimmte Auflagen erfüllen. Unter anderem zählen dazu ein genauer Ablaufplan der Reise und ein Fahrer, den man zugeteilt bekommt und der ständiger Begleiter ist. Das Antragsverfahren ist recht anspruchsvoll, und eine Genehmigung wird in der Regel nur für Einreisende aus Ländern erteilt, die kein Risikoland sind. Aktuell gilt Deutschland als solches. Aber auch hier gibt es in begründeten Ausnahmefällen Sondergenehmigungen. Bei Fragen hierzu hilft die Malaysisch-Deutsche Auslandshandelskammer.

Deutsche Reisehinweise bietet das Auswärtige Amt auf seiner Homepage.

Der nationale Reiseverkehr ist durch die "Movement Control Order" (MCO) in einigen Bundesstaaten und die etwas strengere "Enhanced Movement Control Order" in anderen Gegenden stark eingeschränkt. Allerdings gibt es seit dem 20.8.21 für vollständig Geimpfte auch hierfür Ausnahmeregelungen. Restaurants und Pubs mit restaurantähnlichem Charakter sind wieder für vollständig Geimpfte geöffnet. Bars und ähnliche Etablissements sind aber nach wie vor geschlossen. Das Tragen einer Atemschutzmaske ist Pflicht, und die Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden, auch wenn die MCO weiter gelockert werden sollte.

Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen

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