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Special Österreich Wege aus der Coronakrise

Konjunktur- und Hilfsprogramme

Kurzarbeitergeld, Hilfen für Unternehmen und ein Konjunkturpaket sollen die Auswirkungen der Pandemie minimieren. Die Impfkampagne stockt. (Stand: 16. November 2021)

Von Axel Simer | Bonn

Umfangreiches Hilfspaket für Unternehmen

In der Coronakrise fährt die Wiener Bundesregierung ein massives Hilfspaket auf, mit dem Firmen und damit Arbeitsplätze gerettet werden sollen. Mit 50 Milliarden Euro werden Groß-, Mittel- und Kleinunternehmen unterstützt. Diese Hilfen können auch Niederlassungen deutscher Unternehmen in Anspruch nehmen. Genügt das nicht, will Wien noch einmal Geld nachschießen. Die meisten Maßnahmen wurden bereits bis Ende 2021 verlängert.

Den größten Teil der Hilfe macht der Corona-Hilfsfonds aus. Er ist mit 15 Milliarden Euro ausgestattet und dient in erster Linie jenen Betrieben, die aufgrund der Verordnungen der Regierung vorübergehend schließen mussten. Das waren allen voran Restaurants, Hotels und Einzelhändler.

Ihnen wird ein Teil des verlorenen Umsatzes als finanzielle Hilfe vom Staat erstattet. Das erfolgt in Form von Fixkostenzuschüssen. Die Höhe der Zuwendungen orientiert sich an den Umsätzen der Vergangenheit. Ferner bietet der Fonds Kreditgarantien bis zu einer Höhe von 500.000 Euro.

Steuerzahlungen werden gestundet

Am schnellsten und unkompliziertesten sind die Steuerstundungen angelaufen. Dafür hat die Regierung 10 Milliarden Euro vorgesehen. Mit einem einfachen Formular können Unternehmen beim Finanzministerium entweder um eine Stundung ihrer Steuerzahlungen ersuchen oder um eine Herabsetzung. Für die Stundungen werden keine Verzugszinsen berechnet. 

Als Soforthilfe hatte der Staat schon zu Beginn der Krise 4 Milliarden Euro bereitgestellt. Damit wird unter anderem die Kurzarbeit finanziert (400 Millionen Euro), für die es sehr großzügige Regelungen gibt und die jedes Unternehmen in Anspruch nehmen kann. Am Anfang waren es vor allem die Großen, wie etwa Austrian Airlines, Voest oder auch der Motorradhersteller KTM, die Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter beantragten.

Hilfe für Soloselbstständige

Von den 4 Milliarden Euro der Soforthilfe ist - vorerst - 1 Milliarde Euro für Einpersonenunternehmen, Kleinstunternehmen und jene Unternehmen vorgesehen, die für keine der anderen Hilfen infrage kommen. Das Geld aus diesem Fonds gibt es mehr oder weniger bar auf die Hand. Wie viel es sein wird, richtet sich nach dem bisherigen Umsatz. Das Geld wird steuerfrei ausbezahlt und per Onlineformular beantragt. Zusätzlich zu den Bundeshilfen gibt es noch finanzielle Unterstützung von den Bundesländern. Das größte Paket hat Tirol mit 400 Millionen Euro geschnürt.

Kurzarbeit - aber auch steigende Arbeitslosigkeit

Anlässlich der Coronapandemie wurde ein spezielles Kurzarbeits-Modell entwickelt. Voraussetzung ist, dass eine sogenannte Sozialpartnervereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft abgeschlossen wird, die gleichzeitig als Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat als Einzelvereinbarung gilt. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerdings das Urlaubsguthaben vergangener Urlaubsjahre und vorhandenes Zeitguthaben vollständig verbrauchen. Danach kann die wöchentliche Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum reduziert werden. Personen, die in Kurzarbeit sind, werden vom staatlichen Arbeitsmarktservice AMS je nach Einkommenshöhe zwischen 80 und 90 Prozent des Nettoverdienstes für die reduzierte Arbeitszeit ersetzt. Zum Höhepunkt im Juni 2020 war rund ein Drittel aller Arbeitnehmer in Kurzarbeit.

Die Austrian Business Agency hat einen Text veröffentlicht, der sich umfassend mit rechtlichen und steuerlichen Aspekten dieses Hilfspakets beschäftigt: "Corona: Regierungsmaßnahmen unterstützen Unternehmen". Autoren sind zwei Experten von Deloitte beziehungsweise Operenyi, Deloitte Legal.

Konjunkturpaket ist angelaufen

Am 16. Juni 2020 kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz ein Konjunkturpaket im Umfang von rund 14 Milliarden Euro zur Revitalisierung der Wirtschaft an. Dies befindet sich in der gesetzlichen Umsetzungsphase. Rund 2,6 Milliarden Euro entfallen auf eine Entlastung der privaten Haushalte beziehungsweise Stärkung der Kaufkraft. Der Eingangssteuersatz sinkt rückwirkend zum Januar 2020 von 25 auf 20 Prozent, Familien erhalten pro Kind eine Einmalzahlung von 360 Euro, Arbeitslose erhalten eine zusätzliche Einmalzahlung von 450 Euro und für alle gibt es eine Entlastung von den Sozialabgaben durch einen (steuerlich wirksamen) Sozialversicherungsbonus.

Unternehmen profitierten von einer Investitionsprämie für Ausgaben im Zeitraum September 2020 bis Mai 2021. Sie beträgt 7 Prozent der Investitionssumme und 14 Prozent beim Kauf von Gütern im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science. Wichtig ist, dass lediglich die ersten Maßnahmen der Investition bis Mai 2021 erfolgen mussten. Komplett abgeschlossen sein muss die Investitionsmaßnahme bis Februar 2023. Falls die Investitionssumme über 20 Millionen Euro liegt, sogar erst im Februar 2025.

Darüber hinaus gibt es seit dem 1. Juli 2020 die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für Wirtschaftsgüter. Investitionen können nun im ersten Jahr in einer Höhe von 30 Prozent abgeschrieben werden. Weitere Bestandteile des Investitionspakets sind steuerliche Anreize und die Förderung von Investitionen in die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden sowie in den Heizkesseltausch. Diese Maßnahmen können Unternehmen, Gewerbetreibende und Privatpersonen in Anspruch nehmen. Ebenso sollen zusätzliche Mittel für erneuerbare Energien, insbesondere für die Fotovoltaik, zur Verfügung gestellt werden.

Zur Unterstützung von Gastronomie, Hotels und kulturellen Einrichtungen galt vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent (statt bisher 10 beziehungsweise 20 Prozent).

Österreichs Impfplan

Gemeinsam mit allen EU-Staaten ist in Österreich Ende Dezember 2020 die Impfkampagne angelaufen. Ähnlich wie in Deutschland gab es anfängliche Schwierigkeiten, ausreichende Mengen an Impfstoff zur Verfügung zu stellen. Im Sommer 2021 lief die Impfkampagne auf Hochtouren, geriet im Herbst aber ins Stocken. Mitte November 2021 waren lediglich 65 Prozent der Bevölkerung geimpft - nach Ansicht der Regierung deutlich zu wenig.



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