Dieser Inhalt ist relevant für:
Abfallentsorgung, RecyclingBranchen
Special | Israel | Abfallentsorgung, Recycling
Der rechtliche Rahmen für das Recycling ist gut ausgebaut, doch plant das Umweltschutzministerium auch ein Rahmengesetz. Für Umweltsünder gibt es eine „grüne Polizei“.
29.12.2020
Von Wladimir Struminski | Jerusalem
Für das Gebiet Abfälle und Recycling sind mehrere Gesetze relevant. Generell verbietet das Gesetz zur Vermeidung von Belästigungen (Abatement of Nuisances Law) das unverhältnismäßige Erzeugen von Lärm und Luftverschmutzung. Das Gesetz gilt auch für Mülldeponien.
Das Planungs- und Baugesetz verpflichtet die Baubehörden, eine Baugenehmigung nur dann zu erteilen, wenn Antragsteller mit Hilfe von Dokumenten ihre Absicht, die Bauabfälle auf einer für diesen Zweck zugelassenen Mülldeponie zu entsorgen, nachweisen können. Die Errichtung solcher Deponien wurde durch das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit (Maintenance of Cleanliness Law) den Kommunen auferlegt.
Das Gesetz zum Einsammeln und Entsorgen von Abfällen für das Recycling (Collection and Disposal of Waste for Recycling Law) erlegt es den Kommunen auf, auf Anweisung des Umweltschutzministeriums Standorte für Recyclingzentren freizumachen und Recyclinganlagen zu installieren.
Vier Gesetze befassen sich gezielt mit dem Recycling spezifischer Abfallprodukte. Das Verpackungsgesetz (Packaging Law) erlegt Herstellern und Importeuren die Verantwortung für das Einsammeln und das Recycling der Verpackungen auf, in denen ihre Waren verkauft wurden. Das Gesetz gilt für Abfälle aus Materialien wie Papier, Glas, Kunststoff, Metall und Holz. Die Deponieentsorgung von Verpackungen ist seit Anfang 2020 verboten, so dass Verpackungen wiederverwendet oder zur Energieerzeugung verwendet werden müssen.
Für die Durchführung des Gesetzes wurde die Recyclinggesellschaft Tamir gegründet, die einen rechtlichen Sonderstatus als „anerkannte Einrichtung“ hat und die Organisation des Einsammelns und des Recyclings übernimmt. Die Hersteller und Importeure sind gehalten, die Tätigkeit der Einrichtung zu finanzieren.
Ein vom Verpackungsgesetz separates Gesetz (Deposit on Beverage Containers Law) gilt für Getränkebehälter, für die die Pfandpflicht gilt. Bis Ende 2020 waren Flaschen mit einem Fassungsvolumen von mehr als 1,5 Liter davon freigestellt, doch wurde die Pfandpflicht im Dezember 2020 auch auf sie ausgedehnt. Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte sind verpflichtet, bis zu 50 Getränkebehälter pro Person und Tag entgegenzunehmen und das Pfand zurückzuerstatten. Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit bieten landesweit aufgestellte Sammelcontainer. Im Rahmen des Gesetzes wurde die Recyclinggesellschaft E.L.A. gegründet, die für das Einsammeln und Recycling der zurückgegebenen Behälter verantwortlich ist.
Ein weiteres Produkt, für das ein eigenes Gesetz gilt, ist das Reifenrecyclinggesetz (Tire Disposal and Recycling Law). Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Importeure von Reifen sowie Reifenwerkstätten, gebrauchte Reifen ohne jegliche Entlohnung von ihrem Betriebsgelände zu entfernen und dem Recycling zuzuführen. Während der Zwischenlagerung auf dem Betriebsgelände haben die Betriebe dafür zu sorgen, dass sich kein Wasser in den gebrauchten Reifen ansammelt, um Umweltbelastungen zu vermeiden. Für das Recycling sind auf der Grundlage des Gesetzes zwei Unternehmen verantwortlich: Tyrec und T.M.Z.
Das Gesetz über Elektro- und Elektronikprodukte sowie Batterien (Electrical and Electronic Equipment and Batteries Law) verlangt deren umweltgerechte Entsorgung. Damit soll die umweltbelastende Deponieentsorgung verhindert werden. Verkäufer sind verpflichtet, ausgemusterte Produkte dieser Kategorien von den Käufern entgegenzunehmen und dem Recycling zuzuführen. „Anerkannte Einrichtungen“ für die Realisierung dieses Gesetzes sind die Firmen M.A.I. und Ecommunity .
Der Status einer „Anerkannten Einrichtung“ ist indessen keine Voraussetzung für die Betätigung auf dem Gebiet des Recyclings im Rahmen der obigen Gesetze. Etwas anders ist die im Gesetz über die Sauberkeit (Cleanliness Law) vorgeschriebene Entsorgung von Bauabfällen geregelt. In diesem Bereich ist die Entsorgung nur auf den vom Umweltschutzministerium dafür zugelassenen Deponien oder durch Lieferung an vom Ministerium als umweltgerecht arbeitenden Recyclingbetrieben zulässig. Ende 2020 umfasste die vom Ressort veröffentlichte Liste 29 Unternehmen. Die meisten von ihnen bieten sowohl Entsorgung als auch Recycling an.
Das Umweltministerium ist für die Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Dabei hilft ihm nicht zuletzt eine Aufsichtsabteilung, die mit Blick auf umweltbezogene Gesetzesverstöße über polizeiliche Befugnisse verfügt und deshalb auch „grüne Polizei“ heißt. Bei in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Straftaten ist sie befugt, Verdächtige festzunehmen, gegen sie zu ermitteln, Bußgelder zu verhängen und Anklage zu erheben. Die grüne Polizei spielt bei der Aufdeckung und Ahndung von Verstößen gegen die Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung eine wichtige Rolle.
Mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ist das gesetzgeberische Werk im Recyclingsektor indessen nicht abgeschlossen. Vielmehr prüft das Umweltschutzministerium ein Rahmengesetz, das den gesamten Recyclingsektor in seiner Gesamtheit regeln soll. Zudem prüft das Ministerium die Vorlage eines Gesetzes zur Entsorgung von Kfz-Abfällen nach dem Vorbild der europäischen End-of-Life-Direktive für Kfz. Ein solches Gesetz soll das Einsammeln, Verschrotten und angemessenes Recycling von Kraftfahrzeugen sicherstellen.
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht zur Verfügung sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
Dieses Fragment können Sie in folgenden Kontexten finden: