Die Einreise nach Russland ist nur mit negativem Coronavirus-Test möglich. AHK Russland und Deutsche Botschaft organisieren Sonderflüge für Manager nach Moskau. (Stand: 16. Januar 2021)
Internationaler Flugverkehr wieder aufgenommen
Russlands Grenzen sind für Ausländer seit dem 18. März 2020 weitgehend geschlossen. Allerdings gibt es seit August 2020 erste Erleichterungen im Flugverkehr. Die Liste der regelmäßig angeflogenen Auslandsziele wird stetig erweitert.
Auslandsziele, die aus Russland mindestens einmal pro Woche angeflogen werden
Flugziele in Deutschland |
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Moskau - Berlin: Fluglinie Pobeda (Aeroflot Gruppe) wöchentlich immer sonntags ab 27. Dezember |
Moskau - Düsseldorf: Fluglinie S7 wöchentlich immer freitags ab 11. Dezember |
Moskau - Köln: Fluglinie Pobeda (Aeroflot Gruppe) wöchentlich immer samstags ab 26. Dezember |
Moskau - Frankfurt/Main: Es verkehren Sonderflüge der Lufthansa für Manager und hochqualifizierte Spezialisten (mehr Informationen weiter unten im Text). |
Moskau - München: Aeroflot bietet Flüge von/nach Scheremetjewo ab 6. Dezember wöchentlich immer sonntags an, vom 18. Dezember bis 8. Januar auch freitags. Fluglinie S7 von/nach Domodedowo vom 28. Dezember bis 17. Januar wöchentlich immer montags |
Sankt Petersburg - Berlin: Rossiya Airlines (Aeroflot Gruppe) vom 27. Dezember bis 10. Januar jeweils sonntags |
Sankt Petersburg - Frankfurt: Lufthansa vom 19. Dezember bis 2. Januar jeweils dienstags und samstags, ab dem 2. Januar jeweils donnerstags und samstags |
Sankt Petersburg - München: Rossiya Airlines (Aeroflot Gruppe) vom 26. Dezember bis 9. Januar jeweils samstags |
Flugziele im Ausland |
Moskau - Abu Dhabi (Vereinigte Arab. Emirate) Moskau - Addis Abeba (Äthiopien) Moskau - Almaty (Kasachstan) Moskau - Ankara (Türkei) Moskau - Athen (Griechenland) Moskau - Belgrad (Serbien) Moskau - Bischkek (Kirgisistan) Moskau - Dehli (Indien, ab 27.01.) Moskau - Doha (Katar, ab 27.01.) Moskau - Genf (Schweiz) 2) Moskai - Hanoi (Vietnam, ab 27.01.) Moskau - Helsinki (Finnland, ab 27.01.) Moskau - Hongkong (China) Moskau - Istanbul (Türkei) Moskau - Kairo (Ägypten) Moskau - Larnaka (Zypern) | Moskau - London (Vereinigtes Königreich) 1) Moskau - Minsk (Belarus) Moskau - Nizza (Frankreich) Moskau - Nur-Sultan (Kasachstan) Moskau - Sansibar (Tansania) Moskau - Seoul (Südkorea) Moskau - Singapur (Singapore Airlines, ab 20.01.) Moskau - Tokio (Japan) Moskau - Wien (Österreich) Moskau - Zürich (Schweiz) 2) Sankt Petersburg - Zürich (Schweiz) 2) Sankt Petersburg - Genf (Schweiz) 2) Sankt Petersburg - Helsinki (Finnland, ab 27.01.) Sankt Petersburg - Paris (Frankreich) Sankt Petersburg - Prag (Tschechien) Wladiwostok - Tokio (Japan) |
Mehrmals wöchentlich werden Ferienziele in der Türkei (Antalya, Bodrum, Dalaman), auf den Malediven (Malé), auf Kuba (Cayo Coco, Santa Clara) und auf den Seychellen (Victoria) angeflogen. |
Russlands zweitgrößte Airline S7 bietet seit Mitte November 2020 wieder Charterflüge nach Frankreich, Spanien und Italien an. |
1) Der Flugverkehr mit Großbritannien ist seit 22. Dezember 2020 ausgesetzt, um den neuen COVID19-Virusstamm einzudämmen. 2) Die Schweiz hat am 12. Oktober 2020 erneut eine Quarantäne für Reisende aus Russland eingeführt. Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von zwei Tagen bei den kantonalen Sanitärbehörden zu melden und zehn Tage Selbstisolation einzuhalten. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis 10.000 CHF pro Person.
Quellen: Russische Medienberichte, Fluggesellschaften, Rosaviazija
Zur Einreise berechtigte Personen
Folgende Personengruppen können nach Russland reisen (laut AHK Russland):
- russische Staatsbürger,
- Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis,
- technische Spezialisten (nach vorheriger Absprache und Genehmigung),
- hochqualifizierte Ausländer (mit sogenanntem HQS-Status),
- Personen, die für eine medizinische Versorgung nach Russland reisen.
Wer nach Russland reisen möchte, benötigt entweder die Staatsbürgerschaft der jeweiligen Länder oder einen ständigen Aufenthaltstitel der Russischen Föderation. Ebenso können Personen nach Russland einreisen, die Ehepartner oder Kinder in Russland haben, die russische Staatsbürger sind und auf dem Territorium der Russischen Föderation leben.
Darüber hinaus hat Premier Michail Mischustin russischen Staatsbürgern, die zu pflegebedürftigen Verwandten im Ausland reisen möchten, eine mehrfache Ein- und Ausreise gestattet. Auch ausländische Staatsbürger mit pflegebedürftigen Verwandten in Russland dürfen mehrfach in die Russische Föderation einreisen (Regierungsverordnung).
Um die Einreise von deutschen Managern und hochqualifizierten Spezialisten (HQS) zu ermöglichen, organisieren die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (AHK) und die Deutsche Botschaft Lufthansa-Sonderflüge nach Moskau. Die nächsten Sonderflüge von Frankfurt (Main) nach Moskau werden am 18., 21., 25., 28. Januar 2021 und 1., 4., 8., 11., 15., 18., 22., 25. Februar 2021 sowie 1., 4., 8., 11., 15., 18., 22., 25., 29. März 2021 stattfinden. Da eine Einreise ausländischer Staatsangehöriger - auch bei Nachweis eines gültigen Visums - nur mit einer Sondererlaubnis der Behörden möglich ist, kontaktieren Sie für eine Buchung bitte die AHK Russland.
Die AHK Russland hat ein Merkblatt erstellt, wie hochqualifizierte Spezialisten (HQS) aktuell nach Russland einreisen können, welche Quarantäneregeln zu beachten sind und wie sie eine Arbeitsgenehmigung erhalten. Sie finden das Merkblatt auf der AHK-Website in deutscher und russischer Sprache.
Familienangehörige von Ausländern, die in Russland als hochqualifizierte Spezialisten (HQS) angestellt sind, dürfen nun einmalig in die Russische Föderation einreisen. Das geht aus einer Regierungsverordnung vom 30.12.2020 hervor. Die Regelung betrifft Ehepartner, Eltern, Kinder sowie Adoptiveltern und -kinder.
Die Einreise muss mit den Grenzschutzbehörden des FSB abgestimmt werden und – sofern auch ein Visum benötigt wird – mit dem russischen Innenministerium. Bei allgemeinen Fragen zur Einreise melden Sie sich bitte bei der AHK-Ansprechpartnerin Christine Frank (frank@russland-ahk.ru). Falls Sie Fragen zur Beantragung von Visa haben, melden Sie sich bitte bei Alexander Dreut aus der AHK-Rechtsabteilung (dreut@deinternational.ru).
Einreise nur mit Corona-Test
Ausländische Staatsbürger sind grundsätzlich verpflichtet, bei der Einreise in die Russische Föderation einen englischsprachigen negativen Corona-Test mit sich zu führen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Erforderlich ist ein Nachweis über einen Test mit der Polymerase-Kettenreaktionsmethode (PCR). Falls eine Ausstellung des Testnachweises auf Russisch oder Englisch nicht möglich ist, kann der negative Corona-Test auch in der jeweiligen Landessprache vorgelegt werden. Allerdings muss in diesem Fall eine Übersetzung ins Russische vorliegen, die von einem Konsularbeamten der Russischen Föderation beglaubigt worden ist.
Ausländer, die zu Arbeitszwecken nach Russland einreisen, müssen sich nach der Einreise in eine zweiwöchige Selbstisolation begeben.
Ausländer (Staatsdiener), die Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen sind, können wieder für kurze Geschäftsreisen ohne Visum nach Russland einreisen. Premier Michail Mischustin unterzeichnete am 5. August 2020 einen entsprechenden Erlass.
Russische Staatsbürger müssen seit dem 1. August 2020 nach der Einreise keine 14-tägige Quarantäne mehr einhalten (Anordnung der Chefärztin Anna Popowa). Aber Russen, die ohne Corona-Test nach Russland einreisen, müssen diesen künftig innerhalb von drei Kalendertagen im Inland nachholen und sich bis zum Erhalt eines negativen Tests in Selbstisolation aufhalten. Darüber hinaus müssen künftig alle russischen Staatsbürger, die aus dem Ausland nach Russland einreisen, einen Fragebogen auf dem Einheitlichen Portal für staatliche Dienstleistungen (Gosuslugi.ru) ausfüllen. Das gilt sowohl für reguläre Flüge als auch für Rückholflüge. Auch das Corona-Testergebnis muss unbedingt auf dem Gosuslugi-Portal hinterlegt werden.
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland sind die aktuellen Einreisebestimmungen der Bundesrepublik zu beachten, insbesondere die neue Corona-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021. Fragen zu den Bestimmungen zur Einreise nach Deutschland beantworten das zuständige Bundesministerium des Inneren und die Bundespolizei. Fragen zu Quarantänevorschriften bei der Rückkehr aus oder dem Transit durch ein Risikogebiet richten Sie bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt oder an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit.
Aktuelle Informationen zu Einreisebeschränkungen
Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer verlängert
Die Gültigkeit aller Dokumente (z.B. Visa, Aufenthaltserlaubnis), die Ausländer zum Aufenthalt in der Russischen Föderation berechtigen, wird aufgrund der Coronakrise automatisch bis zum 15. Juni 2021 verlängert. Das geht aus dem Erlass Nr. 791 vom 15.12.2020 des russischen Präsidenten hervor.
Sonderregelungen gelten für Bürger von Ländern mit regulärem Flugverkehr nach Russland, darunter Türkei und Japan. Für diese Personen werden die Aufenthaltsgenehmigungen nur bis zum 15. März 2021 verlängert.
Auch die Registrierungspflicht für Ausländer wird bis zum 15. Juni 2021 ausgesetzt.
Arbeitsgenehmigungen werden seit 16. Juni 2020 nicht mehr automatisch verlängert. Arbeitgeber müssen einen Antrag an die zuständigen Behörden stellen, um Arbeitsgenehmigungen für ihre Mitarbeiter verlängern zu lassen.
Aktuelle Informationen zu Bewegungsbeschränkungen im Inland
Aktuell gibt es keine Einschränkungen für die Bewegung (Reisen) innerhalb Russlands. Es besteht jedoch eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske.
Große regionale Unterschiede beim Pandemieverlauf
Regional ist das Ausmaß der Pandemie sehr unterschiedlich. Etwa ein Viertel der insgesamt 3,55 Millionen Coronavirus-Erkrankungen entfallen auf die Hauptstadt Moskau (887.636 Fälle); täglich kamen dort zuletzt rund 4.500 Infizierte hinzu. Mit Abstand folgen die fast fünf Millionen Einwohner zählende Metropole Sankt Petersburg mit 294.161 Fällen und das Moskauer Gebiet mit 176.026 Infektionen. (Stand: 16.01.2021)
Aktuell bestehen bestimmte Einschränkungen vor allem in Moskau und Sankt Petersburg. Moskaus Oberbürgermeister Sergej Sobjanin ordnete Anfang Oktober 2020 aufgrund des Anstiegs der Infektionszahlen erneut Corona-Schutzmaßnahmen bis vorerst 21. Januar 2021 an.
Von Edda Wolf
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