Schweden führt eine Testpflicht bei Einreisen ein. Einzelne Regionen verschärfen Coronamaßnahmen. (Stand: 24. Februar 2021)
Das am 8. Januar 2021 vom Parlament verabschiedete Pandemiesondergesetz gibt der Regierung bis Ende September dieses Jahres eine Rechtsgrundlage, um weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu verhängen. Bisher wurden allerdings hauptsächlich die bisher geltenden, im europäischen Vergleich eher lockeren Maßnahmen verlängert.
Aus deutscher Sicht vielleicht ungewöhnlich ist das Thema rekommendationer, hier geht es um Empfehlungen. Diese sind theoretisch freiwillig, Verstöße werden also nicht geahndet. Allerdings wird im öffentlichen Leben ein hohes Maß an Selbstverantwortung vorausgesetzt. Um Missverständnisse und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten die Empfehlungen nach Möglichkeit befolgt werden.
Wird die theoretische Freiheit überstrapaziert und die Infektionslage entsprechend gravierender, lässt sich die Regierung Möglichkeiten für weitere Einschränkungen offen. Hierzu gehören laut Sozialministerin Lena Hallengren Schließungen im Einzelhandel, im Dienstleistungssektor, im Gastgewerbe sowie im Freizeit- und Kulturbereich. Einer eventuellen Umsetzung muss die Zustimmung des Parlaments vorausgehen.
Landesweit nur wenige Einschränkungen
Bisher müssen landesweit im Einzelhandel sowie in Sport- und Freizeiteinrichtungen nur Kundenobergrenzen eingehalten werden - zehnmal weniger Personen als die Fläche in Quadratmetern dürfen es sein. Im Dienstleistungssektor soll auf Hygieneregeln und Maßnahmen zur Infektionsvermeidung geachtet werden.
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Gaststätten müssen einen Mindestabstand von einem Meter zwischen Gästegruppen gewährleisten. Diese dürfen wiederum nicht mehr als vier Personen umfassen. Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen serviert werden. Auch der Verkauf zum Mitnehmen ist erlaubt. Ab März dürfen Restaurants, Bars oder Cafés bis maximal 20.30 Uhr geöffnet bleiben.
Das bisher für alle Zusammenkünfte geltende Teilnehmerlimit von acht Personen könnte im März zumindest im öffentlichen Bereich durch eine flexiblere Lösung ersetzt werden, die nach Innenräumen und Außenbereichen sowie Veranstaltungsarten unterscheidet. Bis dahin gilt nur eine Ausnahme für Beerdigungen, hier dürfen 20 Personen teilnehmen.
Homeoffice wo es nur geht
Bis Ende Mai 2021 sind staatliche Agenturen angehalten, Mitarbeiter, deren Präsenz im Büro nicht zwingend notwendig ist, ins Homeoffice zu schicken. Private Arbeitgeber sollen dem Beispiel nach Möglichkeit folgen. Dort, wo Arbeit im Homeoffice keine Option ist, könnte das Schwedische Zentralamt für Arbeitsumwelt vorbeischauen. Dieses wurde von der Regierung beauftragt, "gezielte Aufsichtsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf gefährdete Branchen für die Coronaausbreitung" durchzuführen. Im Fokus dürfte unter anderem die Einhaltung der Coronaregeln stehen, die das Amt veröffentlicht.
Wer doch im Büro präsent sein muss, sollte andere Transportmöglichkeiten als den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen. In diesem gilt landesweit die Empfehlung, an Werktagen zu Stoßzeiten (7 bis 9 Uhr sowie 16 bis 18 Uhr) einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Im Fernbusverkehr ab einer Streckenlänge von 150 Kilometern wird bis mindestens Ende Mai 2021 jeder zweite Sitzplatz freibleiben müssen.
Lokale Unterschiede
Seit Mitte Februar nutzen einzelne Kommunen verstärkt ihre Befugnisse eigene, schärfere Regelungen einzuführen. Dazu gehört beispielsweise die Ausweitung der Empfehlung zum Mund-Nasen-Schutz-Tragen auf den gesamten Tag und auf alle öffentlichen Innenräume.
Auch kann in Schulen ab der zweiten Sekundarstufe (Gymnasieskola) Fernunterricht eingeführt werden. In der Region Västra Götaland um Göteborg gilt beispielsweise seit dem 21. Februar 2021die Empfehlung, das bestimmte Altersgruppen nur noch 20 Prozent Präsenzunterricht haben sollen. In der Kommune Stockholm soll direkt nach den Winterferien, also in der zweiten Märzwoche, der gesamte Unterricht auf Distanz stattfinden. Hochschulen sind landesweit aufgerufen, den Unterricht in einer Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht durchzuführen.
Eine Übersicht der lokal und regional geltenden Sonderregelungen bietet das offizielle Regierungsportal auf Englisch.
Bis Ende März gelten strengere Einreiseregeln
Einheitlich sind die vorerst bis Ende März 2021 geltenden, verschärften Einreisebestimmungen. Von Geschäftsreisenden außerhalb des Transportsektors wird je nach Land des Reiseantritts zumindest ein negatives Testergebnis eines maximal 48 Stunden zuvor gemachten Coronatests verlangt. Wer den Einreiseregeln nicht nachkommt, wird an der Grenze abgewiesen. Vorabgenehmigungen für die Einreise werden nicht erteilt.
Schwedische Einreiseregeln
Ausreiseland / Personengruppe | EU (ausgenommen Dänemark) | Dänemark, Norwegen, Vereinigtes Königreich | Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstaat | sonstige Länder (mit Ausnahmen) |
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Personen mit Wohnsitz / Aufenthaltsgenehmigung in Schweden | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen |
Personen unter 18 Jahren | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen |
Personen, die ein Kind unter 18 Jahre begleiten | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | Einreiseverbot |
Personen, die in dringenden Familienangelegenheiten reisen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen |
Elternteile, die zu ihrem in Schweden wohnhaften Kind reisen | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | Einreiseverbot |
Personen, die zur dringenden medizinischen Behandlung nach Schweden reisen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | mit negativem Testergebnis | Einreiseverbot |
Personen, die zum Studium einreisen | mit negativem Testergebnis | Einreiseverbot | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis |
Flugpassagiere im Transit | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis |
Personen, die Waren oder Personal transportieren | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen |
Seeleute | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen |
Pendler | mit negativem Testergebnis (bis zu 7 Tage alt) | mit negativem Testergebnis (bis zu 7 Tage alt) | mit negativem Testergebnis (bis zu 7 Tage alt) | mit negativem Testergebnis (bis zu 7 Tage alt) |
Personal im Gesundheitswesen und in der Altenpflege, Forscher | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis |
Fachkräfte, deren Arbeit nicht aufschiebbar und aus wirtschaftlicher Perspektive notwendig ist | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis |
Saisonarbeiter in der Land-, Forst- und Gartenwirtschaft | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis |
Personen, die im Rahmen der Rentierhaltung die Grenze überschreiten | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | mit negativem Testergebnis | Einreiseverbot |
Diplomaten | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis |
Personen, die in internationalen Organisationen arbeiten und deren Präsenz in Schweden unabdingbar ist | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | Einreiseverbot |
Personen, die an der internationalen Polizei-, Rettungskräfte- oder Zollzusammenarbeit teilnehmen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | mit negativem Testergebnis | Einreiseverbot |
Personen, die an der internationalen Militärzusammenarbeit teilnehmen | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | Einreiseverbot |
Personen, die an internationalen Profisportveranstaltungen teilnehmen | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | Einreiseverbot |
Personen, die internationalen Schutzes bedürfen bzw. aus humanitären Gründen einreisen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen | ohne Einschränkungen |
Personen, die sonstige Arbeiten in Schweden ausführen | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | Einreiseverbot |
Personen, die über Schweden zwischen Dänemark und Bornholm verkehren | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | mit negativem Testergebnis | Einreiseverbot |
Sonstige Personen | mit negativem Testergebnis | Einreiseverbot | mit negativem Testergebnis | Einreiseverbot |
Quelle: Schwedisches Justizministerium 2020
Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen
Flugverkehr stark zurückgegangen
Durch die neuen Regelungen dürfte die Erholung im Flugverkehr auf sich warten lassen. Der schwedische Flughafenbetreiber Swedavia meldete für 2020 einen Rückgang der Passagierzahlen um 75 Prozent gegenüber dem Vorjahr - auf das Niveau der frühen 1980er Jahre. Ebenso stark zurückgegangen ist die Anzahl der Flugverbindungen nach Europa.
Der Verkehr auf dem Seeweg funktioniert größtenteils gemäß den normalen Fahrplänen. Allerdings gelten besondere Infektionsschutzmaßnahmen, wie eine Maskenpflicht. Aktuelle Details sind bei den Betreibern Stena Lines und TT-Lines einzusehen.
Von Michał Woźniak
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Stockholm