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Special Türkei

Türkei hat Förderung von Forschung und Entwicklung ausgeweitet

Das türkische Investitionsfördersystem kennt keine besonderen Vergünstigungen für ausländische Unternehmen. Diese bedürfen auch keiner besonderen Genehmigung und unterliegen bezüglich Gründung und Förderung denselben Vorschriften, die auch für einheimische Firmen gelten. Ausländische Investitionen in der Türkei erfolgen größtenteils über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH = „Limited Sirketi“) nach türkischem Recht.

Die Grundlage des seit 2012 geltenden türkischen Investitionsförderungssystems bildet der Ministerratsbeschluss Nr. 2012/3305 über „Staatshilfen für Investitionen“ vom 15. Juni 2012 (Staatsanzeiger "Resmi Gazete" Nr. 28328 vom 19. Juni 2012). Das System ist stark auf die Regionalförderung fokussiert, um die immer noch sehr großen Entwicklungsunterschiede zwischen den östlichen und westlichen Gebieten des Landes abzubauen. Das Anreizsystem besteht aus vier Säulen. Abhängig von der Region und der Art der Investitionen können akkumulierte Vergünstigungen bis zu 116 Prozent der geplanten Investitionssumme in Anspruch genommen werden.

Die vier Säulen des Investitionsförderungssystems sind die allgemeine Investitionsförderung, die regionale Investitionsförderung, die Förderung von Großprojekten und die Förderung von strategischen Investitionen. Die Regionalförderung unterscheidet sechs Förderzonen. Auf dieser Grundlage erhalten Investoren in der Förderzone 6 die höchsten Vergünstigungen und in den Zonen 1 und 2 die niedrigsten.

Die zur Förderzone 6 zählenden 15 Provinzen liegen alle in den strukturschwachen Gebieten in Ost- und Südostanatolien. Unternehmen, die in den sogenannten organisierten Industriezonen investieren, erhalten zusätzliche Vergünstigungen. Um diese Förderungen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Investoren im Besitz eines Investitionsförderungszertifikats sein, das beim Wirtschaftsministerium beantragt werden kann.

Die staatliche Mittelstandförderung enthält sechs Programme, die Folgendes umfassen: Projektförderung, Anpassung an internationale Produkt- und Berufsstandards, Forschung und Entwicklung, Neueinstellungen und allgemeine Förderung, etwa Messebeteiligungen. Zuständig ist die Förderagentur KOSGEB im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Industrie und Technologie. Gefördert werden können Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme bis 25 Millionen TL.

Die Agentur bietet neben der Vermittlung staatlicher Unterstützung auch Beratung und Schulung in vielen Bereichen sowie eine kostenlose Analyse, Prüfung und Qualitätsmessung von Produkten an und vermittelt Geschäftspartner. Durch KOSGEB geförderte Kredite und Zinsunterstützungen können über Geschäftsbanken beantragt und abgerufen werden.

Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der türkischen Wirtschaft zu stärken und die Importabhängigkeit bei zahlreichen Vorprodukten zu verringern, soll die Innovationsfähigkeit erhöht werden. Aktivitäten zu Forschung und Entwicklung (F&E) können deshalb ebenfalls durch Steuernachlässe und Befreiung von Sozialabgaben und Gebühren gefördert werden. Grundlage ist das Gesetz 5746 aus dem Jahr 2008, das durch Gesetz Nr. 6676 vom Februar 2016 ergänzt wurde. Damit wurden zusätzlich zu den Technologieentwicklungszonen und F&E-Zentren auch Designzentren in die Förderung aufgenommen.

Neben der bis zu 100-prozentigen Abzugsfähigkeit der F&E-Ausgaben von der Körperschafts- beziehungsweise Einkommensteuer ist das Personal für 80 Prozent (bei promovierten Mitarbeitern 90 Prozent) seines Gehaltes von der Einkommensteuer befreit. Zudem können für diese Mitarbeiter 50 Prozent des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung für eine Dauer von fünf Jahren erlassen werden.

Auch die Exportwirtschaft profitiert von staatlichen Beihilfen. So gibt es beispielsweise spezielle Subventionen für Investitionen in den Freizonen und sonstigen Sonderzonen.


Weiterführende Informationen:


Text: Necip C. Bagoglu

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