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Zollbericht Vereinigtes Königreich Konformitätserfordernisse

Marktzugang nach dem Brexit

Die britische Regierung hat die Übergangsfristen für die CE-Kennzeichnung sowie für die Kennzeichnung von Lebensmitteln verlängert.

Von Stefanie Eich | Bonn

Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr dem EU-Binnenmarkt an. Für zahlreiche Produkte gibt es neue Vorschriften. Gleichzeitig gibt es Übergangsfristen, um die neuen Bestimmungen umzusetzen. Sie unterscheiden sich jedoch je nach Produkt und wurden zum Teil bereits mehrmals verlängert. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen zusammen. 

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