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Special | Vereinigtes Königreich | Brexit

Brexit hat Auswirkungen auf den Marktzugang

Zölle und das neue UK REACH für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien erhöhen die Hürden für den Export nach Großbritannien.

Zollfreiheit für viele Produkte der chemischen Industrie

Seit 1. Januar 2021 gilt bei der Einfuhr nach Großbritannien der neue britische Zolltarif. Der UK Global Tariff sieht für die meisten Waren der Kapitel 28-38 "Erzeugnisse der chemischen Industrie" Zollsätze zwischen 2 und 6 Prozent vor. Viele chemische Produkte können sogar zollfrei eingeführt werden. Ein Präferenznachweis ist in diesem Fall nicht notwendig.

Das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich garantiert eine zollfreie Einfuhr für EU-Ursprungswaren. Voraussetzung ist die Einhaltung der im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln. Die erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln finden sich in Anhang ORIG-2.

Bei der Einfuhr in Großbritannien sind Zollbestimmungen zu beachten. Eine ausführliche Darstellung finden Sie in unserer Publikation Zoll und Einfuhr kompakt – Vereinigtes Königreich.

Das Freihandelsabkommen kann die EU-Mitgliedschaft nicht ersetzen

Das TCA enthält zwar einen sektorspezifischen Anhang für Chemikalien, dieser bietet jedoch nicht dieselben Vorteile wie die Mitgliedschaft im Binnenmarkt. Anhang TBT-3 hat das Ziel, den Handel mit Chemikalien zu erleichtern. Die EU und das Vereinigte Königreich verpflichten sich zur Umsetzung des global harmonisierten Systems der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien sowie aller einschlägigen Leitlinien internationaler Organisationen. Die Passagen zur Zusammenarbeit bleiben jedoch vage.

Seit 1. Januar gilt das neue UK REACH

Mit dem Brexit verlässt das Vereinigte Königreich auch den EU-Binnenmarkt. Für Nordirland gelten jedoch Sonderregeln, denn Nordirland bleibt gemäß Austrittsabkommen weitgehend im Binnenmarkt für Waren.

In Großbritannien findet die EU-Chemikalienverordnung REACH keine Anwendung mehr. Stattdessen gibt es ein eigenständiges UK REACH-System. Exporteure sollten sicherstellen, dass Registrierungen rechtzeitig in das neue System überführt oder neu beantragt werden.

Eine Übersicht über Fristen und Pflichten finden Sie in diesem GTAI-Bericht zum Marktzugang post-Brexit.

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