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Rechtsmeldung | Südafrika | Cyberkriminalität

Südafrikanischer Cybercrimes Act teilweise in Kraft getreten

Der südafrikanische Präsident hat am 1. Dezember 2021 den Cybercrimes Act aus dem Jahr 2020 in Kraft gesetzt. Dies gilt allerdings nicht für alle Teile des Gesetzes.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Der Cybercrimes Act ist das erste Gesetz zur Bekämpfung von Cyberkriminalität in Südafrika. Um Cyberkriminalität handelt es sich bei folgenden Aktivitäten: 

  • unrechtmäßiger Zugriff auf Daten sowie alle dem Hacking unterfallenden Handlungen,
  • rechtswidrige Handlungen in Bezug auf Soft- oder Hardware, z.B. Ransomware,
  • rechtswidrige Eingriffe in Computerdatenträger oder –systeme,
  • unrechtmäßiger Erwerb, Besitz oder Verwendung von Passwörtern oder Zugangscodes,
  • Cyberbetrug, -fälschung oder –erpressung,
  • Diebstahl von unkörperlichen Gegenständen,
  • böswillige Datennachrichten, z.B. mit Gewaltandrohungen.

Darüber hinaus haben südafrikanische Gerichte bei Cyberkriminalität extraterritoriale Zuständigkeiten, sofern sich die Tathandlung gegen südafrikanische Personen, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen richtet. Die südafrikanische Polizei erhält durch das Gesetz umfangreiche Befugnisse zur Verfolgung der genannten Cyberaktivitäten.

Bisher nicht in Kraft getreten ist die Verpflichtung der nationalen Polizeikommission, eine einheitliche Kontaktstelle einzurichten. Zudem sind Finanzinstitutionen und Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste noch nicht verpflichtet, Aktivitäten der Cyberkriminalität innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der Polizei zu melden. Diese Vorschriften werden in Kraft treten, sobald der Präsident eine entsprechende Verordnung erlässt.

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