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Zollbericht Südafrika Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Sanitär-epidemiologische-, Veterinär- und Phytosanitärkontrolle

Einige Waren unterliegen strengen Kontrollen.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen

Eine Reihe von landwirtschaftlichen Gütern können auf Grundlage des Agricultural Pests Act, 1983 und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen nur mit einer vorherigen Registrierung beim Department of Agriculture, Land Reform and Rural Development (DALRRD) und einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung in Südafrika eingeführt werden.

Die Einfuhrgenehmigung (Import Permit)

Die entsprechende Einfuhrgenehmigung ist für die Zollabfertigung erforderlich und muss vorab vom Importeur beim DALRRD beantragt werden (Antragsformular). Der Antrag ist dabei in englischer Sprache oder Afrikaans zu stellen und persönlich, per Fax, Post oder E-Mail einzureichen. Die Bearbeitung dauert im Normalfall circa 30 Tage. Eine längere Bearbeitungszeit ist möglich, wenn zusätzlich eine Schädlingsbekämpfungsbewertung erforderlich ist. 

Die Bearbeitungsgebühr liegt derzeit bei R220, wobei Abweichungen möglich sind. Neben dessen hat der Importeur die Kosten der obligatorischen Kontrolle bei der Zolleingangsstelle zu tragen, die je nach Art der Ware unterschiedlich hoch sind. Eine aktuelle Übersicht der entsprechenden Gebühren finden Sie hier

Eine Kopie der Einfuhrgenehmigung ist an den Exporteur/Lieferanten zu schicken. 

Das Pflanzengesundheitszertifikat (Phytosanitary Certificate)

Bei der Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Südafrika muss ein Pflanzengesundheitszeugnis, ausgestellt durch den zuständigen Pflanzengesundheitsdienst des Exportlandes, vorgelegt werden. Das Pflanzengesundheitszeugnis (ePhytos) kann auf elektronischem Wege an die südafrikanische Inspektionsstelle (NPPOZA) gesendet werden.

Desinfektions- oder Begasungszertifikat (Certificate of Fumigation)

Für die Einfuhr von zum Beispiel Holzprodukten ist ein Nachweis über die entsprechende Behandlung erforderlich. Das sogenannte Certificate of Fumigation bestätigt, dass die Behandlung des Produktes in Übereinstimmung mit den südafrikanischen Quarantäneanforderungen durchgeführt wurde. 

Südafrika akzeptiert Zertifikate, die von lizenzierten Anbietern im Ausfuhrland ausgestellt wurden. Das Zertifikat ist in englischer Sprache zu erstellen und stets im Original einzureichen.

Weitere Informationen zum Certification of Fumigation 

Testnachweise (Testing Certificate)

Beispielsweise für die Einfuhr von Saatgut erforderlich, um den Reinheitsgrad zu bescheinigen. 

Das Zertifikat ist vom Exporteur bei einem akkreditierten Labor im Exportland zu beantragen.

Weitere Informationen zum Seed Treatment Certification 

Sonderreglungen für Agrarprodukte

Zum Schutz des nationalen Marktes bestehen für ausgewählte Agrarprodukte Sonderbestimmungen in Form von Registrierungen und Abgaben bei der designierten Behörde. Diese Bestimmungen gelten in der Regel für vier Jahre und werden vom National Agricultural Marketing Council verwaltet. Unter anderem folgende Waren unterliegen dieser Regelung:

  • Kartoffeln
  • Baumwolle
  • Milchprodukte
  • Wein
  • Tafeltrauben
  • Fleisch
  • Früchte

Weitere Informationen zur Einfuhr von Pflanzen und -erzeugnissen

Einfuhr von Tieren und Tierprodukten

Die Einfuhr lebender Tiere und Waren tierischen Ursprungs ist nur an bestimmten Eingangszollstellen möglich und setzt zudem ein Veterinärgesundheitszertifikat sowie eine Einfuhrgenehmigung voraus. Diese Dokumente sind für die Zollabfertigung erforderlich und ermöglichen den Marktzugang in Südafrika. 

Die Einfuhrgenehmigung (Import Permit)

Die Einfuhrgenehmigung erlaubt die Einfuhr von Tieren sowie tierischen Produkten und ist bei der Zollabfertigung vorzulegen. Die Genehmigung ist vom Importeur beim DALRRD einzuholen und muss bereits erteilt sein, bevor die betreffende Ware das Exportland verlässt.

Das entsprechende Antragsformular, welches sich je nach Art des einzuführenden Tieres unterscheiden kann, ist in englischer Sprache auszufüllen und per Post oder Fax einzureichen. Der Antrag ist vier Wochen vor dem vorgesehenen Einfuhrtermin zu stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt circa drei bis fünf Werktage. Die Bearbeitungsgebühr beträgt für Tiere und tierische Produkte R220. Eine aktuelle Übersicht der entsprechenden Gebühren finden Sie hier

Einfuhrgenehmigungen werden nur an in Südafrika ansässige Unternehmen oder von internationalen Unternehmen beauftragte Vertreter in Südafrika ausgestellt. 

Für die Einfuhr von Tieren, die unter das Tierschutzgesetz fallen, gelten abweichende Regelungen.

Das Veterinärgesundheitszertifikat  (Veterinary Health Certificate)

Das Veterinärgesundheitszertifikat wird von den zuständigen Gesundheitsbehörden im Exportland ausgestellt. Ein spezielles Formular ist nicht erforderlich. Es kann dabei in jeder Sprache ausgestellt werden, wobei eine englische Fassung empfohlen wird. Bei der Zollabfertigung ist stets das Zertifikat im Original einzureichen.

Nachweis über die Abstammung

Für die Einfuhr ausgewählter Tiere ist zudem ein Nachweis über die reinrassige Abstammung vorzulegen. Dieser Nachweis ist vom zuständigen Züchter auszustellen. Ein spezielles Formular ist nicht erforderlich. Der Nachweis kann in jeder Sprache erstellt werden, wobei eine englische Übersetzung empfohlen wird. Bei der Zollabwicklung ist das Original einzureichen. 

Weitere Informationen zur Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten

Einfuhr gefährdeter Arten

Südafrika ist Vertragsstaat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Das Abkommen setzt sich für einen nachhaltigen, internationalen Handel zum Schutz der in den Anhängen gelisteten Tieren und Pflanzen ein. 

Für die Einfuhr von artgeschützten Tieren sowie Pflanzen ist eine Einfuhrgenehmigung bei der jeweils zuständigen Regionalbehörde einzuholen. Das Antragsverfahren sowie die entsprechende Bearbeitungszeit unterscheiden sich je nach regionaler Behörde (zum Beispiel: Verfahren in Cape Town).

Die Bearbeitungsgebühren betragen derzeit 250 ZAR für Bewilligung ohne Anhang, 300 ZAR für Bewilligung mit Anhang oder 500 ZAR für ein Jahr. Für Kontrollen können zudem weitere unterschiedliche Gebühren anfallen. 

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