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Zollbericht Südafrika Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere

Für die Überführung in ein Zollverfahren wird eine Zollanmeldung vorausgesetzt. Welche Angaben diese und weitere Begleitpapiere enthalten müssen, erfahren Sie in diesem Kapitel.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Die Einfuhr von Waren in Südafrika unterliegt dem sogenannten "Zollstraßenzwang". Demnach dürfen Waren nur über die von der Zollverwaltung festgelegten Verkehrswege in das südafrikanische Zollgebiet verbracht werden. Der Frachtführer muss der Zollstelle den Eingang der Ware anzeigen.

Meldepflichten vor und bei Eingang der Waren

Vor Ankunft der Ware

Die Meldung hat die Aufgabe, der Zollverwaltung entsprechende Vorlaufzeiten zur Durchführung einer Risikoanalyse für Sicherheitszwecke zu gewährleisten und damit zur Sicherheit in der internationalen Lieferkette beizutragen.

Für alle Verkehrswege ist eine solche Eingangsmeldung (pre-arrival manifest) erforderlich. Die Eingangsmeldung in Südafrika muss dabei über das elektronische "Cargo Processing System" (CPS) erfolgen und bei Ankunft der Ware in Südafrika den Zollbehörden im Original vorliegen. Die Meldungen sind üblicherweise durch die Frachtführer und Spediteure vorzunehmen. Bei der Abgabe der Eingangsmeldungen sind bestimmte Formate und Fristen vorgeschrieben. Die einzuhaltenden Fristen sind abhängig vom gewählten Verkehrsweg.

Fristen für die Meldepflichten vor Eingang der Waren

Verkehrsweg

Fristen für die Warenmeldung vor Ankunft der Ware

Flugzeug

In Abhängigkeit von der Flug- und Reisezeit zwischen 30 Minuten und 2 Stunden

Schiff

In Abhängigkeit von der Reisezeit zwischen 6 und 96 Stunden 

Schienen-, Straßenverkehr

Eine Stunde vor der beabsichtigten Ankunft

Stand: August 2023Quelle: https://www.sars.gov.za/customs-and-excise/about-customs/reporting-requirements-lookup-table/


Bei Ankunft der Ware

Innerhalb von 30 Minuten nach Ankunft des Schiffes beziehungsweise Flugzeuges muss der zuständigen (Hafen-)Behörde eine Ankunftsmeldung mit Angaben zum Schiff beziehungsweise Flugzeug und der Reiseroute vorgelegt werden. Die Ankunftsmeldung ist in der Regel vom Frachtführer, Spediteur oder einem registrierten Agenten in englischer Sprache zu erstellen und in Papierform sowie über das Portal Cargo Processing System (CPS) einzureichen.

Weitere Informationen zur Meldepflicht

Zollanmeldung

Eine Zollanmeldung (Formular SAD 500) ist für die Zollabfertigung von Waren ab einem Warenwert von 500 Südafrikanischen Rand (ZAR) erforderlich. Die Zollanmeldung erfolgt durch den Einführer oder einen von ihm beauftragten Zollagenten. Die Einschaltung eines Zollagenten ist nicht obligatorisch. Lediglich ausländische Wirtschaftsbeteiligte ohne Registrierung/Niederlassung in Südafrika müssen sich bei der Einfuhrabfertigung durch einen Zollagenten vertreten lassen. Sowohl gewerbliche Einführer als auch Zollagenten müssen bei der Zollbehörde (South African Revenue Service/SARS) mit einer Customs Code Number und beim Ministerium für Handel und Industrie mit einer Registration Number registriert sein. 

Das Dokument SAD 500 wird in englischer Sprache ausgefüllt und ist in dreifacher Ausführung (Original und zwei Kopien) oder über den elektronischen Datenaustausch (Electronic Data Interchange - EDI) einzureichen. Eine Teilnahme am EDI setzt jedoch eine Registrierung bei der Zollbehörde SARS voraus. 

Die Zollanmeldung muss spätestens sieben Tage nach Eintreffen der Ware in Südafrika der Zollstelle vorliegen. Die Vorlagefrist verlängert sich bei Containerfracht auf 28 und bei Massenstückgut auf 14 Tage. Erfolgt die Zollanmeldung nicht innerhalb der genannten Fristen, veranlasst die Zollverwaltung die Überstellung der Waren in ein gebührenpflichtiges Zolllager (State Warehouse). Dort können die Waren drei Monate verbleiben. Ist nach Ablauf dieser Frist kein ordnungsgemäßer Zollantrag gestellt oder die festgesetzten Einfuhrabgaben nicht gezahlt worden, besteht die Möglichkeit, die eingelagerten Waren öffentlich zu versteigern.

Weitere Informationen zu: Zollanmeldung und Registrierung bei SARS

Warenbegleitpapiere

Die Anmeldung erfolgt in der Regel per elektronischem Datenaustausch (EDI). Der Anmeldung sind, abhängig von der vorgesehenen Zollbehandlung, zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:

  • Handelsrechnung in englischer Sprache mit allen handelsüblichen Angaben:
    • Name und Anschrift des Ausführers und des Empfängers
    • Ort und Datum der Ausstellung
    • Rechnungsnummer
    • Angaben über die Beförderung
    • Liefer- und Zahlungsbedingungen
    • Marke, Nummern und Anzahl der Packstücke
    • genaue Warenbeschreibung
    • Menge einschließlich Brutto- und Nettogewicht
  • Packliste in englischer Sprache
    soweit die entsprechenden Angaben nicht bereits auf der Handelsrechnung aufgeführt sind
  • Ursprungszeugnisse
    grundsätzlich nicht erforderlich - Ausnahme: Einfuhr einiger strategischer Waren und Waren, für die Antidumpingzölle festgesetzt sind
  • Einfuhrgenehmigung
    sofern erforderlich
  • Präferenznachweis
    sofern eine Zollvergünstigung in Anspruch genommen werden kann und soll
  • Frachtpapiere (Bill of Lading, Airwaybill)
  • sonstige Zeugnisse/Bescheinigungen
    sofern erforderlich - zum Beispiel Tiergesundheitszeugnisse, Pflanzengesundheitszeugnisse oder Herstellererklärungen

Die Zollstellen können jederzeit zusätzliche Informationen zur Einfuhrsendung sowie die Vorlage von Muster/Proben verlangen. Außerdem entscheidet die Zollstelle im Rahmen der Prüfung, inwieweit eine Beschau der Sendung erforderlich ist. In allen Fällen müssen abfertigungsrelevante Unterlagen jedoch fünf Jahre aufbewahrt werden.

Sollten zum Zeitpunkt der Zollanmeldung noch nicht alle Informationen vorliegen, kann zunächst eine vorläufige und spätestens nach drei Tagen eine endgültige Zollanmeldung vorgelegt werden.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Südafrika bietet vertrauenswürdigen und zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit, im Rahmen des Authorised Economic Operator (AEO) in den Genuss von Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und Vorteilen bei der Zollabfertigung zu kommen. Zudem ermöglicht das Programm, den Warenverkehr zu verbessern, zu beschleunigen und die Sicherheit in den internationalen Lieferketten zu erhöhen.

Südafrika differenziert zwischen 

  1. Level 1 Accreditation: AEO - Compliance
  2. Level 2 Accreditation: AEO - Safety & Security

Welche Unterschiede und Vorteile mit den jeweiligen Programmen einhergehen, können Sie hier nachlesen.

Zur Teilnahme am Verfahren ist eine Zertifizierung durch die südafrikanische Zollverwaltung erforderlich. Das Antragsformular und der Fragebogen zur Selbsteinschätzung sind elektronisch bei SARS einzureichen. Nach Dokumentenprüfung wird über die Zulassung entschieden.

Weitere Informationen zum: AEOAntragsverfahren und den wesentlichen Vorteilen

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