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Zollbericht Südkorea Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.

Einfuhrverbote

Schriften, Bilder, Skulpturen, Bild- und Tonaufzeichnungen jeder Art, die geeignet sind, die verfassungsmäßige Ordnung oder öffentliche Sicherheit zu stören sowie gefälschte oder verfälschte Wertpapiere jeder Art und Waren, die geistige Eigentumsrechte verletzen, dürfen nicht eingeführt werden.


Nichttarifäre Handelshemmnisse

Im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea wurde ein gegenseitiger Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen vereinbart. Es gibt aber noch Waren, bei denen eine vollständige Angleichung der technischen Vorschriften bzw. eine gegenseitige Anerkennung noch nicht erreicht ist oder es sonstige Probleme gibt.


Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge, die nach Korea eingeführt und dort zugelassen werden sollen, müssen den koreanischen Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen. Dies ist durch eine Homologation nachzuweisen. Der Verband der Importeure und Distributeure in Korea hat das Verfahren auf seinen Internetseiten übersichtlich dargestellt: http://www.kaida.co.kr/en/sense/cer.do


Lebensmittel, Medikamente, Kosmetika und Medizintechnik

Zuständig für die Lebensmittelsicherheit ist das Ministerium für Nahrungs- und Arzneimittelsicherheit (MFDS; http://www.mfds.go.kr/eng/index.do).

Einführer von Arzneimitteln, Kosmetika und Medizinprodukten benötigen eine Lizenz des MFDS. Die eingeführten Waren selbst müssen den koreanischen Vorschriften entsprechen. Dies ist durch ein Zulassungsverfahren des Ministeriums nachzuweisen. Die rechtlichen Bestimmungen finden sich auf der genannten Internetseite unter „MFDS-News, Relevant Rules“.

Die maßgeblichen Vorschriften zu Nahrungsmitteln, Medikamenten, Kosmetika und Medizintechnik sind auf der Internetseite des MFDS in englischer Sprache abrufbar.

Eintreffende Waren werden vor der zollamtlichen Freigabe auf Einhaltung der Bestimmungen überprüft. Exporteure können sich vom MFDS vorab zertifizieren lassen um eine schnellere Abfertigung zu erzielen. Hierfür ist allerdings eine Besichtigung des Herstellungsbetriebes erforderlich.

Nahrungsmittel müssen neben der Bezeichnung mit einer Herstellerangabe versehen sein. Ferner werden das Herstellungs- und Mindesthaltbarkeitsdatum sowie eine Mengenangabe, eine Liste der Inhaltstoffe und Angaben zum Nährwert gefordert.

Nähere Informationen: https://www.mfds.go.kr/eng/wpge/m_14/de011005l001.do


Pflanzen und Tiere

Für die Einfuhr von Pflanzen und Tieren ist die Genehmigung der Quarantänestelle Animal and Plant Quarantine Agency erforderlich (http://www.qia.go.kr/english/html/indexqiaEngNoticeWebAction.do?clear=1).

Ankommende Waren sind zunächst der Quarantänestelle zu melden. Die Vorlage eines Pflanzen- bzw. veterinärärztlichen Gesundheitszeugnisses des Exportlandes wird verlangt. Sind sämtliche Einfuhrbestimmungen erfüllt, stellt die Quarantänestelle eine Einfuhrgenehmigung aus. Waren, die den Bestimmungen nicht entsprechen, werden zurückgeschickt oder vernichtet.


Markierung

Eingeführte Waren müssen grundsätzlich mit dem Namen des Ursprungslandes markiert sein. Ursprung „EU“ wird nicht anerkannt. Ausnahmen gelten für Mustersendungen, oder wenn die Markierung zu einer Verschlechterung der Ware führen würde.


Recycling

Ähnlich wie in Deutschland gibt es eine Verpflichtung zur Wiederverwertung bestimmter Verpackungsmaterialien. Betroffen sind Papier und Pappkartons, Metalldosen sowie Verpackungen aus Glas und Kunststoffen. Außerdem gibt es Bestimmungen für Schmierstoffe, Batterien, Reifen, Leuchtstoffröhren, Schwimmkörper für Aquakulturen, landwirtschaftlich genutzte Folien und Gestelle aus Kunststoffen.

Werden bestimmte Recyclingquoten nicht erreicht, sind Ausgleichszahlungen zu leisten. Zuständige Stelle ist KECO (Korea Environment Corporation) .

Nähere Informationen unter folgender URL: https://www.keco.or.kr/en/core/operation_extended/contentsid/1980/index.do


Holzverpackung

Korea verlangt die Einhaltung des Internationalen Standards für Pflanzengesundheit ISPM Nr. 15. Der Standard findet sich unter folgender Adresse im Internet: https://www.ippc.int/en/core-activities/standards-setting/ispms/

Arbeitsübersetzung des Julius Kühn-Instituts: https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/regelungen---ippc.html 

Der Standard enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen:

Holz, welches zur Herstellung von Verpackungsmaterial verwendet werden soll, muss entweder mit Methylbromid begast, oder einer Wärmebehandlung (Kerntemperatur von mindestens 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten) unterzogen worden sein. 

Zum Nachweis, dass die geforderten Behandlungen stattgefunden haben, muss das Holz mit einer genau definierten Markierung versehen sein.


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