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Zollmeldung Tansania Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Tansania verbietet Plastiktüten

Bonn (GTAI) – Seit 1. Juni 2019 dürfen in Tansania keinen Plastiktüten mehr importiert, exportiert, hergestellt, verkauft oder genutzt werden. Das Verbot gilt auf dem Festland von Tansania (nicht Sansibar) für Kunststofftragetaschen unabhängig von deren Dicke. Tansania folgt damit dem Beispiel der ostafrikanischen Länder Ruanda und Kenia, die aus Umweltschutzgründen bereits vor Jahren ein Verbot von Plastiktüten umgesetzt haben. 

Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder Gefängnis. Hersteller oder Einführer können demnach mit bis zu einer Milliarde Tansania-Schillingen (etwa 383.000 Euro) oder zwei Jahren Haft bestraft werden. Nutzern von Plastiktüten droht eine Geldstrafe von 30.000 bis 200.000 Tansania-Schillingen (etwa 11 bis 77 Euro) oder bis zu sieben Tagen Gefängnis.

Der Gebrauch von Kunststoffen oder Kunststoffverpackungen für medizinische Dienstleistungen, gewerbliche Produkte, die Bauindustrie, den Agrarsektor, die Lebensmittelverarbeitung oder die Sanitär- und Abfallwirtschaft ist von dem Verbot ausgenommen.

Die Environment Management (Prohibition of Plastic Carrier Bags) Regulations, 2019 wurden am 17. Mai 2019 im tansanischen Gesetzblatt veröffentlicht. (AM)

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