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Recht kompakt | Tschechische Republik | Rechtsquellen

Rechtsquellen in der Tschechischen Republik

Die Tschechische Republik ist nach ihrer Verfassung (Ústava) vom 16. Dezember 1992 ein einheitlicher demokratischer Rechtsstaat.

Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov

Allgemeines 

Die gesetzgebende Gewalt obliegt dem Parlament, das aus zwei Kammern besteht: dem Abgeordnetenhaus (Poslanecká sněmovna) und dem Senat. Staatsoberhaupt ist der Präsident, der die Gesetze unterzeichnet und ausfertigt, Richter ernennt, ansonsten aber überwiegend repräsentative Funktionen ausübt. Die tschechische Rechtsordnung bietet ein hohes Maß an Schutz für individuelle Grundrechte, gestützt u.a. auf eine separate Verfassungsurkunde, die Charta der Grundrechte und -freiheiten (Listina základních lidských práv a svobod), die als Verfassungsgesetz im Rang der Verfassung gleichgestellt ist. Die tschechische Rechtsordnung ist wie folgt hierarchisch aufgebaut: Verfassung und andere Verfassungsnormen, Gesetze, ausführende Verordnungen. Völkerrechtliche Verträge, die ordnungsgemäß ratifiziert und im Gesetzblatt verkündet worden sind, sind Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung; bei einer Normenkollision gelten sie sogar vorrangig vor den Gesetzen.

Gesetze

Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften werden im Gesetzblatt der Tschechischen Republik “Sbirka zákonu“ (Sb.) verkündet; Herausgeber ist das Innenministerium, auf dessen Internetseite die Onlinefassung kostenlos abrufbar ist. Zusätzlich stellt das offizielle Portal der öffentlichen Verwaltung Tschechiens sog. konsolidierte Fassungen der Gesetze zur Verfügung. Bei diesen Gesetzesfassungen sind die letzten Änderungen, im Gegensatz zur offiziellen Sammlung Sbirka zákonu (Sb.), bereits komplett in den Text eingearbeitet.

Ist in einem Gesetz der Zeitpunkt seines Inkrafttretens nicht angegeben, so tritt dieses 15 Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Gesetze werden durch Nennung der Nummer (vorne-„číslo“), dem Trennzeichen „/“ sowie der vierstelligen Jahreszahl (hinten-„rok“) gefolgt von der Abkürzung „Sb.“ angegeben. Mit diesen Angaben lassen sie sich in allen gängigen Datenbanken auffinden. Der gelegentlich angegebene Zusatz „částka“ bezeichnet ergänzend die Heftnummer (Band) der Gesetzessammlung, ist aber zumeist nicht erforderlich.

Eine einschneidende Neuerung im tschechischen Recht brachte die Verabschiedung einer kompletten Neuregelung des Zivilrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts und des Internationalen Privatrechts, die zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist.

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