Zollmeldung Ukraine Einfuhrverbote und Beschränkungen
Ukraine verlängert Schutzmaßnahmen für Schwefelsäure
Die ukrainischen Behörden verlängern ihre Einfuhrkontingentsregelung gegenüber Einfuhren von Schwefelsäure und Oleum um weitere drei Jahre.
06.09.2021
Die Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Schwefelsäure und Oleum wurden um drei Jahre verlängert und betreffen Waren, die mit der Zolltarifnummer 2807 00 00 00 klassifiziert werden.
Die Einfuhrkontingentsregelung für die nächsten drei Jahre stellt sich damit wie folgt dar:
- in der ersten Jahresperiode beginnend am 1. September 2021 und endend am 31. August 2022 für alle Länder in Höhe von 55 427 Tonnen;
- im zweiten Jahreszeitraum beginnend am 1. September 2022 und endend am 31. August 2023 für alle Länder mit 63 741 Tonnen;
- im dritten Jahreszeitraum beginnend am 1. September 2023 und endend am 31. August 2024 für alle Länder mit 73 302 Tonnen.