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Zollmeldung Ukraine Zollgesetz und Zollverfahren

Was ist im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung neu?

Von Karin Appel

Die Ukraine möchte ihr neues Produktkennzeichnungssystem gemäß den EU-Standards einrichten.

Im Rahmen des entsprechenden Plans legte die Regierung im Gesetze Nr. 8450 "Über Informationen für Lebensmittelkonsumenten" fest, dass die Informationen auf dem Etikett eines Lebensmittels eindeutig, zuverlässig und für jeden verständlich sein müssen.

In der Umsetzung sieht das folgendermaßen aus:

Käufer sollen ab sofort über Lebensmittelzusatzstoffe (z.B. Laktose, Gluten) und Hilfsstoffe (z.B. Verdickungsmittel, Farbstoffe, Palmöl) informiert werden, die allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten hervorrufen können. Diese Angaben müssen farblich gekennzeichnet sein.

Für verderbliche Produkte (Milch, frisches Fleisch und Fisch usw.) muss das Etikett "Verwendung vor" beinhalten, für andere Waren wird der Begriff "Mindesthaltbarkeit" eingeführt. Dies ist das Datum, ab wann das Produkt konsumiert werden kann, obwohl Änderungen in einigen seiner Eigenschaften möglich sind.

Auch die entsprechende Produktwerbung muss wahr und bewiesen sein.

Alle Produktinformationen sollten in ukrainischer Sprache angegeben werden, Übersetzungen sind optional.

Neu ist auch, dass auf dem Etikett folgende Informationen angegeben werden müssen:

  • ob das Lebensmittel schon einmal aufgetaut wurde und ob es wiederholt eingefroren werden kann

  • eine detaillierte Zutatenzusammensetzung

  • Ursprungsort/ -land des Lebensmittels

  • Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen

  • ob die Wursthülle mitverzehrt werden kann.

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