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Portal 21 Zypern

Mahnverfahren

Seit Dezember 2008 kann der Kläger einer bezifferten Geldforderung statt der durch das Verfahrensrecht des EU-Mitgliedstaates möglichen Prozessarten auch ein Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 in Gang setzen. Dieses steht sowohl Dienstleistungsempfängern als auch -erbringern offen. Die Gründe, warum die konkret bezifferte Forderung eingeklagt wird, können sich unter anderem aus fehlender Zahlung (des Empfängers), aber auch aus ausgebliebener oder mangelhaft erbrachter Leistung (des Dienstleisters) ergeben.

Die internationale Zuständigkeit des für das Europäische Mahnverfahren individuell zuständigen Gerichts bestimmt sich nach den Grundsätzen der EuGVVO, die in den Mitgliedsstaaten unmittelbar gilt. Sind hiernach zyprische Gerichte international zuständig, kann der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls in Verfahren zwischen zyprischen Dienstleistern und deutschen Dienstleistungsempfängern beim jeweils örtlich in Zypern zuständigen erstinstanzlichen Gericht, in der Regel also dem Distriktsgericht, eingereicht werden. In Deutschland wird das europäische Mahnverfahren zentral für alle Amtsgerichte beim Amtsgericht Berlin-Wedding, Europäisches Mahngericht (Deutschland) geführt.

Der Gläubiger kann an das zuständige Gericht einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls stellen (Artikel 7 Verordnung (EG) Nr. 1896/2006). Wird ein solcher erlassen, kann der Schuldner innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls Einspruch einlegen (Artikel 16 Verordnung (EG) 1896/2006). Unterlässt der Schuldner dies, wird der europäische Zahlungsbefehl vom erlassenden Gericht für vollstreckbar erklärt (Artikel 18 der Verordnung (EG) 1896/2006). Ein Verfahren zur Vollstreckbarerklärung in anderen EU-Mitgliedstaaten findet nicht mehr statt (Artikel 19 Verordnung (EG) 1896/2006).

Sowohl Antrag, Europäischer Zahlungsbefehl als auch Vollstreckbarerklärung müssen durch Formblätter erfolgen. Die Formblätter sind über das europäische Justizportal abrufbar.

Bestimmte Angelegenheiten (zum Beispiel Verfahren im Zusammenhang mit der Abwicklung zahlungsunfähiger Unternehmen) sind dem Anwendungsbereich des Europäischen Mahnverfahrens allerdings entzogen.
 

Germany Trade & Invest (Stand: März 2024)

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