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Special USA

USA: Verschiedenste Steuererleichterungen möglich

Ausländische Investitionen sind in den USA gerne gesehen. Beschränkungen gibt es vor allem in sensiblen Bereichen wie der Rüstungsindustrie, Teilen der Energiewirtschaft, dem Kommunikationssektor, dem Kredit- und Versicherungswesen und beim Landerwerb. Kapital- und Gewinntransfers sind nicht beschränkt. Bei bestimmten Geschäften wie Fusionen oder dem Anteilserwerb ab bestimmten Größenordnungen sind Anzeige- und Anmeldeerfordernisse zu beachten, siehe auch "Investitionsrecht in USA".

Auf Ebene der Bundesregierung gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten, die von der Unterstützung bei der Mitarbeiterentwicklung über Hilfen für Maßnahmen der Energieeffizienz bis hin zu branchenspezifischen Fördermöglichkeiten reichen. Von der US-Bundesregierung werden Subventionsprogramme angeboten. Allgemeine Informationen zu Förderanreizen bietet die Investitionsförderagentur SelectUSA. Sie sieht sich als Koordinatorin verschiedener Regierungsagenturen und als ersten Anlaufpunkt für Investoren. Die Agentur hat Programme und Förderungen der Bundes- und Bundesstaatenebene zusammengestellt. Dazu gehört beispielsweise die Fördermöglichkeit für Investitionen in erneuerbare Energien.

Die Agentur stellt auch den Kontakt zu den regionalen und lokalen Förderstellen der USA her. Zentrale Ansprechpartner sind die jeweiligen „Economic Development Agencies“ (EDA), die es in den US-Bundesstaaten und in vielen Städten und Gemeinden gibt. Sie informieren und unterstützen bei der Ansiedlung. Priorität haben unter anderem Projekte, die Arbeitsplätze zum Beispiel im verarbeitenden Gewerbe schaffen oder die Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Kleine und mittlere Unternehmen unterstützt das Netz der Small Business Administration mit Dienstleistungen wie Beratungen und Finanzierungshilfen, etwa durch Garantien für Darlehen, die andere Kreditgeber gewähren.

Investoren in den USA können eine Reihe von Steuererleichterungen beanspruchen (tax credits), zum Beispiel Steuernachlässe für Zahlungen ausländischer Steuern oder für die Beschäftigung von schwer vermittelbaren Arbeitslosen. Wegen der Komplexität - und auch um keine Steuerverpflichtungen zu übersehen - empfiehlt es sich, Steuerberater hinzuzuziehen.

Ein weiteres Förderinstrument sind Foreign Trade Zones: Wirtschaftszonen, die nicht als US-Zollgebiet behandelt werden. Ausländische Waren können ohne formelle Zollabfertigung und ohne die Zahlung von Einfuhrzöllen oder Verbrauchsteuern in eine Foreign Trade Zone verbracht, dort gelagert oder verarbeitet und gegebenenfalls wieder ausgeführt werden, siehe dazu auch "Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren - USA".

Viele der Förderungen im Land liegen auf Ebene der Bundesstaaten, wo sich auch Fördergesellschaften finden. Die Angebote sind regional unterschiedlich. Dazu gehören üblicherweise Steuervergünstigungen, Investitionszuschüsse oder günstige Finanzierungen. Als attraktiv gelten Investitionen, die Arbeitsplätze oder Ausbildungen mit sich bringen. Viele Bundesstaaten bieten als Fördermaßnahmen sogenannte Industrial Revenue Bonds oder Industrial Development Bonds, also Sicherheiten für kreditwürdige Unternehmen, um den Betrieb auszubauen.

Für die Schaffung von Arbeitsplätzen gewähren zahlreiche Staaten Steuergutschriften. Voraussetzung ist teilweise eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen oder eine gewisse Höhe von Investitionen oder Einkommen. Auch Forschungsprojekte oder die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern unterstützen einige Bundesstaaten.

Beim Engagement in den USA ist eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen auf verschiedenen Ebenen vom Bund bis zu den Kommunen zu beachten. Vor Ort helfen die Auslandshandelskammern bei der Suche nach Anwalts- und Steuerberatungsbüros oder bei der Standortentscheidung.

Weiterführende Informationen:


Text: Eva Korfanty-Schiller

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