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VAE: Investitionsrecht

Regelungen über ausländische Investitionen in den VAE finden sich im Gesellschafts- als auch im Investitionsgesetz des Landes.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Rechtsgrundlagen

Das Commercial Companies Law der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wurde im Juni 2021 dahingehend geändert, dass ausländische Investoren von nun an bis zu 100 Prozent der Anteile an emiratischen Gesellschaften halten können. Bisher sah das Gesetz in Artikel 10 eine Mindestbeteiligung eines emiratischen Partners in Höhe von 51 Prozent vor. Diese Regelung bezieht sich auf das sogenannte Festland der Emirate, das heißt Freihandelszonen sind davon nicht betroffen. In diesen herrscht schon länger vollständige Investitionsfreiheit. 

Eine weitere Öffnung des Marktes der VAE für ausländische Investoren bedeutet auch eine neue Regelung innerhalb des Gesetzes, nach der das Erfordernis eines VAE-Staatsangehörigen als Vertreter für eine Niederlassung oder Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in den VAE ebenfalls aufgehoben wurde.

Die einzelnen Emirate haben nun sogenannte Positivlisten mit lizenzierten Aktivitäten veröffentlicht, die nach dem Commercial Companies Law ausdrücklich für 100-prozentiges ausländisches Eigentum in Frage kommen.

  • Die Liste des Emirats Dubai beispielsweise beschränkt sich auf gewerbliche und industrielle Aktivitäten, dienstleistungsbezogene Aktivitäten sind derzeit noch ausgeschlossen.
  • Die Liste von Abu Dhabi beinhaltet genauso vor allem gewerbliche und industrielle Aktivitäten, schließt aber auch damit verbundene Dienstleistungsaktivitäten mit ein.

Gemäß Artikel 2 Kabinettsbeschluss der VAE Nr. 55 aus 2021 sind einige Sektoren und Tätigkeiten, die wirtschaftlich besonders sensibel sind und einer strengeren behördlichen Aufsicht unterliegen, ausdrücklich von 100 Prozent ausländischem Eigentum ausgeschlossen. Darunter sind zum Beispiel Handelsvertretungen, strategische Tätigkeiten des Militärs, im Bankwesen, von Versicherungen und Rückversicherungen sowie der Telekommunikationssektor und freiberufliche Tätigkeiten wie Beratungsunternehmen. Darüber hinaus müssen Zweigstellen von VAE-Freihandelszonen-Unternehmen nach wie vor einen nationalen Vertreter der VAE benennen.

Das Investitionsgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate trat am 23. September 2018 in Kraft. Es signalisierte bereits eine Abkehr von den strengen Beschränkungen für ausländisches Eigentum.

Anreize in Freihandelszonen

Mehr als 40 Freihandelszonen bieten ausländischen Investoren eine Reihe von Anreizen. Diese Zonen sind über die gesamten VAE verteilt und ermöglichen den Investoren eine große Bandbreite an wirtschaftlichen Aktivitäten.

In den Freizonen werden die folgenden Anreize geboten:

  • 100-prozentiges ausländisches Eigentum;
  • keine Anforderungen an das Sponsoring;
  • keine Einschränkungen bei der Arbeitserlaubnis;
  • 100-prozentige Repatriierung von Gewinnen und Kapital;
  • keine Währungsbeschränkungen;
  • keine Unternehmenssteuern für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu 50 Jahren;
  • keine persönlichen Einkommensteuern;
  • keine Einfuhrzölle oder Ausfuhrsteuern; 
  • die Bereitstellung von billiger Energieversorgung.

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