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Rechtsbericht Vereinigtes Königreich Brexit

Neue Rahmenbedingungen bei der Einreise sorgen für Mehraufwand

Die existierenden regulatorischen Verpflichtungen bleiben bestehen. Zusätzlich wird insbesondere die Einreise zur Erbringung von Dienstleistungen vor Ort erheblich erschwert.

Regulierung

Die Baubranche im Vereinigten Königreich ist vergleichsweise stark reguliert. Die wichtigsten Regulierungstatbestände:

  • In Sachen Besteuerung wird das Construction Industry Scheme (CIS) relevant werden, das in seiner Funktion der deutschen Bauabzugssteuer entspricht. Ebenfalls relevant ist die Regelung der Umsatzsteuer, insbesondere die Frage, ob das Reverse Charge Verfahren noch Anwendung findet. Zu beiden Themen gibt es umfangreiche und aktuelle Informationen und Dienstleistungen der deutsch-britischen AHK
  • Wer im Vereinigten Königreich Arbeitnehmer beschäftigt, muss eine Employers Liability Compulsory Insurance haben. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die normalerweise außerhalb des VK arbeiten, wenn sie für mehr als 14 Tage im VK eingesetzt werden.
  • Für Gasarbeiten (Gas Safe Register) und Asbestarbeiten (Asbestos Licensing)  sind Registrierungen verpflichtend. Für viele weitere Tätigkeiten werden Registrierungen angeboten, häufig im Rahmen von Self-Certification Programmen (siehe diese Übersicht). 

Einreisebestimmungen

Das Ende der Dienstleistungsfreiheit und der Personenfreizügigkeit macht sich deutlich bemerkbar. Der neue Grundsatz lautet "Dienstleistungserbringung im Vereinigten Königreich nur mit Visum". Hiervon gibt es Ausnahmen im Rahmen der sogenannten verkaufsnahen Dienstleistungen, die sowohl im Freihandelsabkommen als auch - mit leicht abweichenden Tatbestandsvoraussetzungen - im britischen Recht vorgesehen sind. Wichtigste Voraussetzung: ein enger Zusammenhang mit einem Kauf-/Mietvertrag. Liegen die Voraussetzungen vor, können für 90 Tage innerhalb eines rollierenden Sechsmonatszeitraums (Abkommen) oder sogar für bis zu sechs Monate (britisches Recht) bestimmte Dienstleistungen erbracht werden.

Ist hingegen ein Visum erforderlich, wird in den meisten Fällen nur ein Visum der Kategorie Tier 5 - International Agreement Worker in Betracht kommen. Für die Baubranche ist dies jedoch zumeist nur eine theoretische Möglichkeit, weil das Vereinigte Königreich für fast alle Bautätigkeiten keine Verpflichtung für Marktzugang übernommen hat.

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