Rechtsmeldung | Vietnam | Investitionsrecht
Neue Verordnung zu ausländischen Investitionen in Vietnam
Am 26. März 2021 hat die vietnamesische Regierung die Verordnung 31/2021/ND-CP (Verordnung 31/2021) verabschiedet, die zeitgleich in Kraft getreten ist.
22.04.2021
Von Delia Leitner | Bonn
Die Verordnung 31/2021 enthält einige nennenswerte Bestimmungen, die den Ansatz der Negativliste und die Anwendung der Marktzugangsbedingungen des Investitionsgesetzes 2020 regeln.
Unter anderem enthält die Verordnung 31/2021 eine Verbotsliste mit Branchen, die für ausländische Investoren verboten sind, sowie eine Liste mit Branchen, in denen ausländische Unternehmen Marktzugangsbedingungen erfüllen müssen (Marktzugangsliste). So lange ein Geschäftsfeld unter keine der beiden Listen fällt, werden ausländische Investoren, die entsprechend tätig sind, wie inländische Unternehmen behandelt.
Die Marktzugangsliste enthält 58 bestimmte Geschäftsfelder sowie einen offen gehaltenen Punkt, der es ermöglicht, bisher unbekannte Geschäftsfelder in die Liste einzubeziehen.
Es wird erwartet, dass die in der Verordnung enthaltenen Durchführungsbestimmungen zum Investitionsgesetz 2020 mehr Sicherheit und Transparenz für ausländische Investoren bringen werden.
- Verordnung 31/2021 (vietnamesisch)
- GTAI-Bericht vom 28. August 2020: "Aktuelle Entwicklungen im vietnamesischen Investitionsrecht"