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Zollbericht EU WTO

EU leitet WTO-Verfahren gegen China ein

China reagiert mit Vergeltungsmaßnahmen auf die Eröffnung einer taiwanischen Vertretung in Litauen. Nach erfolglosen bilateralen Gesprächen schaltet die EU nun die WTO ein.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Am 27. Januar 2022 gibt die Europäische Kommission bekannt, ein Verfahren gegen China bei der Welthandelsorganisation (WTO) eingeleitet zu haben. Grund seien die Handelsbeschränkungen Chinas gegen den EU-Mitgliedstaat Litauen, der die Eröffnung einer taiwanischen Vertretung unter eigenem Namen in Vilnius - Litauen im November 2021 zugelassen hat. 

Chinas Maßnahmen schädigen EU-Binnenmarkt

Seit Dezember 2021 schränkt China Einfuhren aus Litauen, Ausfuhren aus China nach Litauen sowie Ein- und Ausfuhren mit Bezug zu Litauen stark ein. Diese Maßnahmen sollen ohne Rücksprache mit der Europäischen Union (EU) oder der litauischen Behörde erfolgt sein. 

Die Maßnahmen Chinas setzen demnach einerseits Litauens Wirtschaft unter Druck und andererseits wirken sie sich auch auf andere Ausfuhren aus dem EU-Binnenmarkt aus. Die EU-Kommission hat bereits Belege für verschiedene chinesische Beschränkungen gesammelt. Beispielsweise verweigert China derzeit die Zollabfertigung litauischer Waren oder lehnt Einfuhranträge aus Litauen ab. 

Chinas Maßnahmen schädigen aber nicht nur die Exporteure Litauens, sondern wirken sich auf die Exporteure in der gesamten EU aus, da sie sich auch gegen Waren richten, die aus anderen EU-Ländern ausgeführt werden, wenn Litauen an deren Herstellung beteiligt war. 

Bilaterale Gespräche bisher erfolglos

Fühlt sich ein WTO-Mitglied in seinen Rechten beeinträchtigt, strebt die WTO vorerst eine Lösungsfindung in Form einer Konsultation unter den betroffenen Parteien an. Da die bilateralen Gespräche zwischen der EU und China zu keinem Ergebnis geführt haben und somit gescheitert sind, hat die EU sich dazu entschlossen, ein WTO-Verfahren gegen China einzuleiten. Die eingeleiteten Konsultationen stellen die erste Phase des Streitbeilegungsverfahrens der WTO dar. 

Nächste Schritte

Das vertragsverstoßende Mitglied, hier China, kann innerhalb von zehn Tagen auf die Anschuldigungen des beschwerdeführenden Mitglieds, hier die EU, reagieren und anschließend innerhalb weiterer dreißig Tage eine Verhandlung zur Konfliktlösung aufnehmen. Das Ziel dieser bilateralen Konsultation soll die Streitschlichtung ohne Hinzuziehung des Dispute Settlement Bodys (DSB) sein.

Wird innerhalb von 60 Tagen keine Lösung erreicht, wird ein Panel eingesetzt

Weitere Informationen: 

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