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Wirtschaftsumfeld | Italien | Investitionsförderung

Zahlreiche Fördermaßnahmen

Auch ausländische Investoren können die zahlreichen Förderinstrumente für Anlagegüter, digitales Equipment, Weiterbildung und Forschung nutzen. 

Von Oliver Döhne | Mailand

Beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (Mise) ist neuerdings ein technisches Sekretariat für strategisch wichtige ausländische Direktinvestitionen eingerichtet, das dem Interministeriellen Komitee für die Anwerbung ausländischer Direktinvestitionen (Comitato Attrazione Investimenti Esteri, CAIE) zuarbeitet.

Neue Initiative für die Investorenanwerbung

Das Sekretariat soll künftig, in Zusammenarbeit mit den italienischen Auslandsvertretungen und den Außenwirtschaftsförderagenturen ICE (Agenzia per la promozione all'estero et l'internazionalizzazione delle imprese italiane) und Invitalia aktiv Auslandsinvestoren identifizieren, konkrete Angebote für die Ansiedlung erarbeiten und Investoren während des gesamten Ansiedlungsprozesses begleiten. Invitalia steht für Agenzia nazionale per l'attrazione degli investimenti e lo sviluppo d'impresa S.p.A.. Die Agentur soll Betriebe aus dem Ausland in Italien ansiedeln und befindet sich zu 100 Prozent im Besitz des italienischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen. 

Unternehmen, die sich für Investitionen in Italien interessieren, können sich auch direkt an ICE und Invitalia wenden. Während die Außenwirtschaftsförderagentur ICE über ein internationales Netz von Büros im Ausland um Investoren wirbt (auch in Berlin), kümmert sich Invitalia um die konkrete Projektentwicklung in Italien, gibt technische Hilfe und verwaltet zudem fast alle öffentlichen Förderinstrumente für Unternehmen.

Italien fördert ausländische Investoren in erster Linie durch Informationen, Kontakte und Assistenz. Spezielle monetäre Anreize für Auslandsinvestoren gibt es auf nationaler Ebene offiziell eher nicht, sie können sich aber im konkreten Fall und auf lokaler Ebene dennoch oft ergeben. Investitionsgarantien oder eine Co-Finanzierung von ausländischen Direktinvestitionsprojekten durch die Regierung sind in Italien nicht üblich. Stattdessen stehen ausländischen Investoren grundsätzlich die gleichen Förderinstrumente zur Verfügung wie italienischen. 

Auflagen in strategischen Sektoren

Übernahmen und Anteilskäufe in strategischen Sektoren wie Sicherheit, Telekommunikation (5G), Hightech (Halbleiter, Cybersecurity, Nano- und Biotechnologie, kritische Infrastruktur, Dual Use), aber auch Lebensmittel-, Energie- und Rohstoffversorgung, müssen der Regierung auch bei Minderheitskäufen angezeigt werden. Zudem behält sich die Regierung ein Veto-Recht ("Golden Power") vor. 

Noch immer starke Anreize für Kapitalgüterkäufe

Ausländische Unternehmen können von den massiven Fördermaßnahmen der Regierung profitieren. Wichtigste Instrumente sind das Steuergutschrift-Programm und die Zinszuschüsse im Rahmen des Nuova-Sabatini-Programms. Besonders der Kauf von Kapitalgütern und spezieller Industrie 4.0-Ausrüstung wird momentan stark bezuschusst und kann Steuergutschriften von bis zu 40 Prozent ermöglichen. Aber auch konventionelle Kapitalgüter, Software und Dienstleistungen genießen ausgiebige Förderung. 

Die Abgrenzung der Industrie 4.0-Ausrüstung erfolgt über eine Liste und muss bei Anschaffungswerten von mehr als 300.000 Euro zusätzlich von einem externen Zertifizierer als solche bestätigt werden. Im Jahr 2021 war die Förderung besonders hoch. Im Jahr 2022 werden die Fördersätze wieder leicht sinken. 

Für Großprojekte legt das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung spezielle Förderpakete auf (Contratti di sviluppo). Großprojekte ab 20 Millionen Euro in der verarbeitenden Industrie, in der Agrarproduktverarbeitung (inklusive Agriturismo), im Tourismus oder im Umweltschutz genießen ein Fast Track-Verfahren für Genehmigungen und Lizenzen. Sie werden also sehr schnell bearbeitet. Außerdem haben sie Zugang zu Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und zusätzlicher Unterstützung bei Zinszahlungen und Tilgung. Der Fördermix ist unterschiedlich, je nach Zielregion und Größe des investierenden Unternehmens. Er kann bis zu 75 Prozent der Investitionssumme abdecken. 

Auswahl von Förderinstrumenten (Stand: Juni 2022)*

Instrument

Förderfähig

Förderart

Credito d'imposta beni strumentali (Steuergutschrift beim Kauf von Kapitalgütern)

Kauf neuer Kapitalgüter, Materialien und immaterieller Gütern (auch Cloud-Dienstleistungen), die dem technischen Fortschritt und/oder der Digitalisierung der Produktionsprozesse (Industrie 4.0) dienen und in Anlagen in Italien eingesetzt werden

Steuergutschriften für den Kauf von Industrie 4.0-Ausrüstung 40% (2022) für Investitionen bis zu 2,5 Mio. Euro, 20% (2022) für Investitionen zwischen 2,5 Mio. und 10 Mio. Euro und von 10% für Investitionen zwischen 10 Mio. und 20 Mio. Euro (2022); für immaterielle Industrie 4.0-Güter beträgt die Steuergutschrift 20% (2022 und 2023) für Investitionen bis zu 1 Mio. Euro; für konventionelle sowie immaterielle Güter sind es 6% (2022) für Investitionen bis zu 2 Mio. Euro

Beni strumentali Nuova Sabatini (Zinszuschuss beim Kauf von Kapitalgütern)

Kauf (oder Leasing) von Maschinen, Anlagen (aber nicht von funktional abhängigen Komponenten) oder Hard- und Software zum Zweck der Innovation zwischen 20.000 und 4 Mio. Euro durch kleine oder mittlere Unternehmen

Zinszuschüsse, je nach Art der Anschaffung: 2,75% pro Jahr für Finanzierung von Investitionen in konventionelle Kapitalgüter, 3,575% für Investitionen in Industrie 4.0-Ausrüstung, Laufzeit bis 5 Jahre

Green New Deal (Zuschüsse für grüne Projekte)

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten für den ökologischen und zirkulären Übergang zur Unterstützung der Ziele des italienischen Green New Deal

Günstige Finanzierung für Investition zwischen 3 Mio. und 10 Mio. Euro, 15% als Zuschuss zu den Ausgaben, zur Unterstützung industrieller Forschungs- und experimenteller Entwicklungsaktivitäten, 10% Zuschuss für den Erwerb von Anlagevermögen

Superbonus/Ecobonus (Steuergutschriften für Bauinvestitionen)

Investitionen in Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen

Steuergutschrift bis zu 110% über 5 Jahre für Ausgaben für Effizienz, in Wohnblöcken (Condominio) bis 2023 (Superbonus für Einfamilienhäuser nur bis 2022), 70% in 2024 und 65% in 2025, Ecobonus voraussichtlich länger verfügbar, abtretbar an Finanzinstitutionen, Dienstleister/Baufirmen

Contratti di sviluppo (maßgeschneiderte Förderpakete für Großprojekte)

Investitionsprojekte im Volumen von mindestens 20 Mio. Euro (verarbeitendes Gewerbe, Tourismus, Umweltschutz), Kosten für Landerwerb, Bau, Maschinen, Informationstechnologie sowie Forschung und Entwicklung

Zuschuss bis zu 25% je nach Standort und Unternehmensgröße; zinsgünstiges Darlehen (30 bis 50%, mit einer Laufzeit von 3 bis 10 Jahren mit subventioniertem Zinssatz); Subvention für Zinsrückzahlung und Tilgung

Patent Box (Steuerbefreiung für Einnahmen aus geistigem Eigentum)

Einnahmen aus der Nutzung von Patenten, geistigem Eigentum, Design, Formeln, Trademarks, gewerblichen Schutzrechten

Steuerbefreiung für bis zu 50% der Einkünfte aus der Nutzung von geistigem Eigentum; veräußert das Unternehmen die zuvor genannten Schutzrechte, sind die Gewinne aus dem Verkauf von der Einkommensteuer IRPEF befreit, wenn 90% dieser Gewinne innerhalb von 2 Jahren reinvestiert werden

Smart & Start (günstige Finanzierung für Start-ups)

Investitionen von Start-ups mit hoher technologischer Dimension, die in der Digitalwirtschaft tätig sind bzw. Forschungs-Spin-Offs, Ausländer mit Start-up-Visum, ausländische Firmen die alle Voraussetzungen erfüllen sich in Italien niederzulassen; Unternehmen dürfen maximal 60 Monate am Markt sein; Projektkosten zwischen 100.000 und 1,5 Mio. Euro; maximal 2 Jahre Förderdauer

Zinslose Finanzierung bis zu 80% der Gesamtinvestition; diese kann auf 90% steigen, wenn das Start-up nur mit Frauen oder Jugendlichen unter 36 Jahren oder einem Promovierten (PhD), der aus dem Ausland nach Italien zieht, arbeitet; Start-ups mit Sitz im Süden müssen nur 70% des Darlehens zurückzahlen;  Laufzeit der Kreditrückzahlung 10 Jahre

Digital Transformation (Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen)

Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen in innovative Prozesse und in die digitale Transformation (verarbeitendes Gewerbe, Tourismus und Handel); dies, wenn die Einnahmen mindestens 100.000 Euro im vergangenen Jahr betragen haben und das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren aktiv ist; Projektdauer maximal 18 Monate; Projektkosten zwischen 50.000 und 500.000 Euro

Zuschuss von 10%, Zinszuschüsse für 40% der Investitionskosten 

Credito d'imposta formazione 4.0 (Steuergutschriften für digitale Weiterbildung)

Ausgaben für die digitale Weiterbildung der Mitarbeiter

Steuergutschrift von 70% für kleine Firmen bei Investitionen bis zu 300.000 Euro, 50% für mittlere Unternehmen bei Investitionen von bis zu 250.000 Euro, und 30% für die Großunternehmen bei Investitionen bis zu 250.000 Euro

*) ausgenommen unmittelbare CoronamaßnahmenQuelle: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung 2022; Invitalia 2022

Hilfe für Weiterbildung, Forschung und Start-ups

Fördermittel erhalten solche Unternehmen, die ihre Mitarbeiter digital weiterbilden oder daran forschen und entwickeln, wie sie Ressourcen einsparen, Prozesse verbessern oder sich digitaler aufstellen können.

Start-ups erhalten zinsfreie Darlehn für 80 Prozent ihrer Ausgaben für materielle und immaterielle Kaptialgüter, Personal und spezifische Dienstleistungen, wie zum Beispiel technische Beratung oder Web-Marketing. Falls im Start-up nur Frauen oder junge Menschen arbeiten, sind es 90 Prozent. Außerdem können Frauen und junge Menschen bis zu 50 Prozent ihrer geförderten Finanzierungssumme in einen Zuschuss umwandeln.

Der Venture Capital Fund der staatlichen Förderbank cdp und der Agentur Invitalia stellt jungen Firmen zudem Wagniskapital in unterschiedlichen Phasen bereit und erhöht so die bislang noch vergleichsweise niedrige Liquidität im italienischen Start-up-Sektor. Weitere Informationen zur Start-up-Finanzierung enthält das Start-up-Special von Germany Trade & Invest. 

Neuordnung der Förderinstrumente im Süden

Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und das Ministerium für den Süden und die territoriale Kohäsion wollen in einem gemeinsamen Komitee die Förderung ausländischer Investitionen in Süditalien deutlich vereinfachen sowie effizienter und attraktiver gestalten. Für die kommenden Jahre ist hier mit deutlich besseren Bedingungen zu rechnen. Das bisherige Modell der Sonderwirtschaftszonen (Zone Economiche Speciali, ZES) hat sich in der Praxis laut Regierung noch nicht bewährt, weshalb beim Thema Bürokratie sowie bei der Koordinierung und den monetären Anreizen nachgebessert werden soll. 

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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