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Wirtschaftsumfeld | Italien | Investitionsförderung
Auch ausländische Investoren können die zahlreichen Förderinstrumente für Anlagegüter, digitales Equipment, Weiterbildung und Forschung nutzen.
12.02.2021
Von Oliver Döhne | Mailand
Italien fördert ausländische Investoren in erster Linie durch Informationen, Kontakte und Assistenz. Spezielle monetäre Anreize für Auslandsinvestoren gibt es auf nationaler Ebene nicht (können sich im konkreten Fall aber auf lokaler Ebene ergeben). Investitionsgarantien oder eine Co-Finanzierung von ausländischen Direktinvestitionsprojekten durch die Regierung sind in Italien nicht üblich. Stattdessen stehen ausländischen Investoren grundsätzlich die gleichen Förderinstrumente zur Verfügung wie italienischen.
Unterstützung finden Unternehmen, die sich für Investitionen in Italien interessieren, bei den staatlichen Agenturen ICE und Invitalia. Während ICE über sein internationales Netz von Büros im Ausland um Investoren wirbt (auch in Berlin), kümmert sich Invitalia um die konkrete Projektentwicklung in Italien, gibt technische Hilfe und verwaltet zudem fast alle öffentlichen Förderinstrumente für Unternehmen.
Vorläufig bis Ende Juni 2021 gilt eine Sonderregel ("Golden Power"), die der Regierung ein Vetorecht für ausländische Übernahmen in strategischen Sektoren gibt. Hier gilt daher eine Meldepflicht schon ab einer Übernahme von 10 Prozent der Unternehmensanteile sowie für die Überschreitung weiterer Schwellen. Strategisch sind unter anderem Infrastruktur, Wasser, Energie, Transport, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Künstliche Intelligenz/Robotik, Halbleiter, Cybersecurity, Nano- und Biotechnologie.
Ausländischen Unternehmen können von den massiven Fördermaßnahmen der Regierung profitieren. Wichtigste Instrumente sind das Steuergutschrift-Programm und die komplette Zinserstattung im Rahmen des Nuova-Sabatini-Programms. Die meisten Förderinstrumente können kombiniert werden.
Besonders der Kauf von Kapitalgütern und spezielle Industrie 4.0-Ausrüstung wird momentan stark bezuschusst und kann Steuergutschriften von bis zu 50 Prozent ermöglichen. Aber auch konventionelle Kapitalgüter, Software und Dienstleistungen genießen ausgiebige Förderung.
Die Abgrenzung der Industrie 4.0-Ausrüstung erfolgt über eine Liste und muss bei Anschaffungswerten von mehr als 300.000 Euro zusätzlich von einem externen Zertifizierer als solche bestätigt werden. Im Jahr 2021 ist die Förderung besonders hoch. Im Jahr 2022 werden die Fördersätze wieder leicht sinken.
Großprojekte ab 20 Millionen Euro in der verarbeitenden Industrie, in der Agrarproduktverarbeitung (inklusive Agriturismo), im Tourismus oder im Umweltschutz genießen ein Fast Track-Verfahren für Genehmigungen und Lizenzen. Außerdem haben sie Zugang zu Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und zusätzlicher Unterstützung bei Zinszahlungen und Tilgung. Der Fördermix ist unterschiedlich je nach Zielregion und Größe des investierenden Unternehmens. Er kann bis zu 75 Prozent der Investitionssumme abdecken.
Förderinstrument | Förderfähig | Förderart |
Credito d'imposta beni strumentali (vormals Iperammortamento bzw. Superammortamento) | Kauf von neuen Kapitalgütern, Materialien und immateriellen Gütern (auch Cloud-Dienstleistungen), die dem technischen Fortschritt und/oder der Digitalisierung der Produktionsprozesse (Industrie 4.0) dienen und in Anlagen in Italien eingesetzt werden | Steuergutschriften für den Kauf von Industrie 4.0-Ausrüstung von 50% (2021) bzw. 40% (2022) für Investitionen bis zu 2,5 Mio. Euro, von 30% (2021) bzw. 20% (2022) für Investitionen zwischen 2,5 Mio. und 10 Mio. Euro und von 10% für Investitionen zwischen 10 Mio. und 20 Mio. Euro (2021, 2022); für immaterielle Industrie 4.0-Güter beträgt die Steuergutschrift 20% für Investitionen bis zu 1 Mio. Euro; für konventionelle sowie immaterielle Güter sind es 10% (2021) bzw. 6% (2022) für Investitionen bis zu 2 Mio. Euro |
Kauf (oder Leasing) von Maschinen, Anlagen (aber nicht von funktional abhängigen Komponenten) oder Hard- und Software zum Zweck der Innovation zwischen 20.000 und 4 Mio. Euro durch kleine oder mittlere Unternehmen | Sofortige und komplette Zinserstattung, je nach Art der Anschaffung: 2,75 % p.a. für Investitionen in konventionelle Kapitalgüter, 3,575% für Investitionen in Industrie 4.0-Ausrüstung, 3,58% für Kapitalgüter mit niedrigem Schadstoffausstoß, 5,5% für Investitionsgüter die in Süditalien eingesetzt werden; Laufzeit bis 5 Jahre | |
Legge 181/89 (Regionen im Strukturwandel) | Investitionen in Landerwerb, Bauobjekte, Maschinen, Ausrüstung für die Informationstechnologie und Consulting (letzteres nur für kleine und mittlere Unternehmen) in Regionen, die sich in einem kritischen Strukturwandel befinden: Venedig, Region Friaul, Toskana (Massa, Carrara, Livorno, Collesalvetti, Rosignano), Marken/Umbrien (Fermo, Macerata, Merloni) und Sardinien (Portovesme, Sassari, Porto Torres) | Investitionszuschuss bis zu 25%; zinsgünstige Darlehen von 30 bis 50%; Laufzeit 3 bis 10 Jahre |
Investitionen in Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen | Steuergutschrift von 110% über 5 Jahre, abtretbar an Finanzinstitutionen, Dienstleister/Baufirmen | |
Investitionsprojekte im Volumen von mindestens 20 Mio. Euro (verarbeitendes Gewerbe, Tourismus, Umweltschutz), Kosten für Landerwerb, Bau, Maschinen, Informationstechnologie sowie Forschung und Entwicklung | Zuschuss bis zu 25% je nach Standort und Unternehmensgröße; zinsgünstiges Darlehen (30% bis 50%, mit einer Laufzeit von 3 bis 10 Jahren mit subventioniertem Zinssatz); Subvention für Zinsrückzahlung und Tilgung | |
Innovation agreements – Smart Factory, Agrifood, Life Science | Forschungs- und Innovationsprojekte von industriellen Agrar- und Lebensmittelunternehmen, Forschungszentren, Bauernhöfen (nur für Agrifood-Projekte); Projektlaufzeit: maiximal 3 Jahre; Kosten zwischen 5 Mio. und 40 Mio. Euro; Projekte müssen das Ziel verfolgen, neue Produkte bzw. neue oder verbesserte Prozesse zu etablieren; gleichzeitig müssen Technologien wie zum Beispiel die Nanotechnologie, die Biotechnologie oder Technologien im Zusammenhang mit den | Direkter Beitrag zu den Ausgaben von 26% durch Regierung und Region, dazu zinsgünstiges Darlehen für 20% der Kosten. |
Investitionen von Start-ups mit hoher technologischer Dimension, die in der Digitalwirtschaft tätig sind bzw. Forschungs-Spin-Offs, Ausländer mit Start-up-Visum, ausländische Firmen die alle Voraussetzungen erfüllen sich in Italien niederzulassen; Unternehmen dürfen maximal 60 Monate am Markt sein; Projektkosten zwischen 100.000 und 1,5 Mio. Euro; maximal 2 Jahre Förderdauer | Zinslose Finanzierung bis zu 80% der Gesamtinvestition; diese kann auf 90% steigen, wenn das Start-up nur mit Frauen oder Jugendlichen unter 36 Jahren oder einem Promovierten (PhD), der aus dem Ausland nach Italien zieht, arbeitet; Start-ups mit Sitz im Süden müssen nur 70% des Darlehens zurückzahlen; Laufzeit der Kreditrückzahlung 10 Jahre | |
Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen in innovative Prozesse und in die digitale Transformation (verarbeitendes Gewerbe, Tourismus und Handel); dies, wenn die Einnahmen mindestens 100.000 Euro im vergangenen Jahr betragen haben und das Unternehmen seit mindestens seit zwei Jahren aktiv ist; Projektdauer maximal 18 Monate; Projektkosten zwischen 50.000 und 500.000 Euro | Zuschuss von 10%, Nullzinsdarlehen für bis zu 40% der Investitionskosten | |
New Enterprises “Zero Interest Rate” | Investitionen junger Mikro- und Kleinunternehmen, die vor nicht mehr als 12 Monaten in Italien gegründet wurden (einschließlich Genossenschaften); in diesen Unternehmen müssen mehr als die Hälfte der Mitarbeiter Frauen sein oder ein Mann, der zwischen 18 und 35 Jahre alt ist; Projektdauer bis zu 3 Jahren; Projektkosten bis zu 1,5 Mio. Euro | Zinslose Finanzierung bis zu 75% für 8 Jahre |
Projekte mit den Zielen: Ressourceneinsparung, industrielle Effizienz und Wiederverwertung von Materialien, Prozessverbessserung, Prototypentwicklung sowie Smart Packaging mit recyceltem Material; Projektdauer ein bis drei Jahre; Projektdurchführer: Unternehmen und Forschungszentren, die seit mindestens 2 Jahren in Italien aktiv sind; Projektkosten zwischen 500.000 und 2 Mio. Euro | Zinsgünstige Finanzierung von 50% in Kombination mit externem Darlehen von 20% über die Förderbank cdp; Zuschüsse von 20% für Klein(st)unternehmen, 15% für mittlere Unternehmen und 10% für Großunternehmen | |
Ausgaben für die digitale Weiterbildung der Mitarbeiter | Steuergutschrift von 50% für kleine Firmen bei Investitionen bis zu 300.000 Euro, 40% für mittlere Unternehmen bei Investitonen bis zu 250.000 Euro, und 30% für die Großunternehmen bei Investitionen bis zu 250.000 Euro. | |
Einnahmen aus der Nutzung von Patenten, geistigem Eigentum, Design, Formeln, Trademarks, gewerblichen Schutzrechten | Steuerbefreiung für bis zu 50% der Einkünfte aus der Nutzung von geistigem Eigentum; veräußert das Unternehmen die zuvor genannten Schutzrechte, sind die Gewinne aus dem Verkauf von der Einkommensteuer IRPEF befreit, wenn 90% dieser Gewinne innerhalb von 2 Jahren reinvestiert werden | |
Investitionen in Seehäfen, Binnenhäfen, Flughäfen, Produktionsanlagen, Logistikplattformen und intermodale Lagerzentren, in den Sonderwirtschaftszonen Basilikata/Apulien (Bari, Brindisi, Taranto), Kalabrien (Goia Tauro), Kampanien (Neapel, Salerno), Sizilien (Augusta, Catania, Siracusa, Palermo), Sardinien (Cagliari) und Molise/Abruzzen; Laufzeit bis Ende 2022; Investitionsvolumen bis 50 Mio. Euro | Steuergutschriften von 45% für Investitionen bis 3 Mio. Euro durch kleine Unternehmen, von 35% für Investitionen bis 10 Mio. von mittleren Firmen und 25% für Investitionen über 15 Mio. Euro durch große Firmen; neu gegründete Unternehmen profitieren von einer 50%igen Steuererleichterungen für Unternehmenserlöse (IRES) für 6 Jahre |
Gefördert wird auch die Ausbildung von Arbeitnehmern in Sachen Digitalisierung, für die selbst kleine Unternehmen 50-prozentige Steuergutschriften für Ausgaben bis zu 300.000 Euro erhalten. Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen stehen auch für Forschungs- und Investitionsprojekte bereit, bei denen es um die Einsparung von Ressourcen, die Verbesserung von Prozessen oder das Thema Digitalisierung geht. Start-ups, die von Frauen oder jungen Menschen geleitet werden, erhalten zinsfreie Darlehen, von denen sie nur 70 Prozent zurückzahlen müssen.
Ein besonderer Schwerpunkt der Förderpolitik gilt strukturschwachen Regionen oder solchen, die Naturkatastrophen erlitten haben. Entsprechen hat die Regierung ein Förderpaket für Investitionen geschnürt, die einen signifikanten Einfluss auf die lokale Beschäftigungslage haben und zur industriellen Revitalisierung beitragen. Begünstigt sind unter anderem Venedig, die Toskana, die Marken, Umbrien und Sardinien.
In Süditalien entstehen wirtschaftliche Sonderzonen (Zone Economiche Speciali, ZES), die von der jeweiligen Hafenbehörde verwaltet werden. Diese Zonen bieten Unternehmen interessante Steuervorteile, reduzierte Bürokratie sowie Steuergutschriften für Investition. Diese Sonderzonen werden sich unter anderem in Neapel, Salerno, Castellamare di Stabia, Bari, Brindisi, Augusta, Catania, Siracusa, Palermo, Cagliari, Taranto und Goia Tauro befinden. In der Freihandelszone Triest ist zudem ein zollfreier Import von Nicht-EU-Waren zur Verarbeitung und ein entsprechender Reexport möglich.
Germany Trade and Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.