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Wirtschaftsumfeld | Japan | Investitionsförderung

Diverse Fördermaßnahmen

An Förderprogrammen und Anreizen mangelt es in Japan nicht. Dennoch zeigen ausländische Unternehmen vergleichsweise wenig Interesse an Investitionen.

Von Jürgen Maurer | Tokyo

Der Archipel ist im internationalen Vergleich kein Magnet für ausländische Direktinvestitionen (FDI, Foreign Direct Investment). So gehört Japan laut World Investment Report 2021 der UNCTAD beim Zufluss von Investitionen nicht zu den Top 20 Ländern und rangiert nur auf Rang 26. Dies zeigt sich auch im Vergleich der 36 Mitgliedsländer der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development). Gemessen am Anteil am Bruttoinlandsprodukt gehört Japan dort beim FDI-Zufluss zu den Schlusslichtern.

Japan tut sich mit Investitionsanwerbung schwer

Daher versucht die Regierung seit Jahren, die Rahmenbedingungen durch gezielte Programme und regulatorische Vereinfachungen auf nationaler Ebene weiter zu verbessern, um so mehr ausländische Unternehmen anzuziehen. Dazu wurde 2014 das Council for the Promotion of Foreign Direct Investment geschaffen und 2016 das "Policy Package for Promoting Foreign Direct Investment into Japan to Make Japan a Global Hub" aufgelegt. Zudem existieren verschiedene Programme, etwa für die regionale Investitionsentwicklung, für Forschung und Entwicklung oder für Sonderzonen. In diesen sollen in einem definierten Rahmen Aktivitäten außerhalb des normalen Regelwerks möglich sein.

Erste Erfolge der Programme haben sich eingestellt. So wurden die ausländischen Direktinvestitionen zwischen Ende 2012 und Ende 2019 auf Basis der Landeswährung fast verdoppelt. Mit den politischen Zielvorgaben zur Digitalisierung und Dekarbonisierung kommen zusätzliche Anziehungspunkte für ausländische Investoren auf die Agenda.

Zentrale Investitionsstelle vorhanden

Das zentrale Informationsportal zu FDI in Japan findet sich auf der Webseite des Kabinettbüros unter "Invest Japan". Die Außenwirtschaftsförderorganisation Japan External Trade Organization (JETRO) veröffentlicht auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen unter anderem zum Investitionsumfeld, zu den Anreizprogrammen und den Investitionsverfahren. JETRO bietet ein One-Stop-Beratungszentrum. Alle Anträge können online gestellt werden. Zusätzlich zur nationalen Investitionsförderung bieten einzelne Präfekturen eigene Investitionsanreize. Diese sind auf den Webseiten der Präfekturen einzusehen.

Im Grundsatz werden ausländische und inländische Investitionen gleichbehandelt. Die Vergünstigungen für Investitionen werden in Form von Abschlägen oder Verringerung von Steuern, Darlehensgarantien oder gesenkten Kreditraten vergeben. 

Zwar stehen in Japan generell alle Branchen für ausländische Investitionen offen. Jedoch gibt es Bereiche, in denen ausländische Investitionen nur beschränkt oder mit vorheriger Genehmigung der Behörden zugelassen werden. Dies ist im Foreign Exchange and Foreign Trade Act geregelt. Eine Liste der  Branchen und Firmen, für die Vorabgenehmigungen - Prior-notification Requirements on Inward Direct Investment - erforderlich sind, hat das Ministry of Finance neu herausgegeben (Stand: Juli 2021).

Sicherheitsinteressen gehen vor

Um nationale Sicherheitsinteressen zu wahren, besteht für bestimmte Industrien eine Sperrklausel. Dies betrifft vor allem Investitionen in die Bereiche Waffen, Luftfahrt, Schienenverkehr, Nuklearindustrie sowie unter anderem in einige Segmente der Informations- und Kommunikationstechnik. Sobald ein ausländisches Unternehmen mehr als ein Prozent an einer börsennotierten oder einer nicht notierten japanischen Firma in diesen Branchen erwerben will, ist diese Investition vorab meldepflichtig und die Regierung muss ihr zustimmen. Diese erweiterte Regelung ist seit Mai 2020 in Kraft.

Für ausländische Investoren wird es künftig auch im Immobilienbereich Änderungen geben. Bislang gibt es keine Beschränkungen, was Kauf, Eigentum oder Verkauf von Immobilien durch Ausländer anbelangt. Aufgrund von Sicherheitsaspekten hat die japanische Legislative im Sommer 2021 jedoch ein Gesetz verabschiedet, das Ausländern den Erwerb oder die Nutzung von Land in einem Umkreis von einem Kilometer an Standorten untersagt, die sich in der Nähe von Einrichtungen der Verteidigung, Küstenwache, von Nuklearanlagen oder anderen sensiblen Bereichen befinden. Dieses Gesetz soll im Laufe des Jahres 2022 in Kraft treten.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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