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MosambikWirtschafts-, Außenwirtschaftsförderung / Freizonen, Investitionsförderung / Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen) / Einfuhrabgaben, übergreifend
Wirtschaftsumfeld
Wirtschaftsumfeld | Mosambik | Wirtschafts-, Außenwirtschaftsförderung
Trotz Verbesserungen bei der Außenhandelsbürokratie und des Abschlusses eines Handelsabkommens mit der EU bleibt noch viel zu tun.
03.08.2020
Von Friedrich Kaufmann (AHK Südliches Afrika) | Maputo
Mosambik hat einen hohen Importbedarf. Aufgrund des Mangels an produzierendem Gewerbe müssen praktisch alle Investitionsgüter importiert werden. Im Doing Business Report 2020 belegt das Land im Bereich »grenzüberschreitender Handel« den 94. von 190 Plätzen. Hier wurden in den letzten Jahren Verbesserungen erzielt. So steht Mosambik, wenngleich deutlich schlechter als die OECD-Länder, doch erheblich besser da als andere der Region Subsahara-Afrika.
Mosambik | Subsahara-Afrika | OECD high income | |
---|---|---|---|
Importzeit in Stunden | 25 | 222 | 12 |
Importkosten in US$ | 459 | 977 | 122 |
Quelle: Doing Business Report 2020; Importzeit und -kosten enthalten von der Weltbank zum weltweiten Vergleich festgelegte Vorgänge
Mosambik ist Mitglied der Southern African Development Community (SADC), aber nicht der Southern African Customs Union (SACU), welche für eine Vereinfachung des Außenhandels innerhalb Afrikas relevanter wäre. Allerdings bieten das SADC-Handelsprotokoll sowie bilaterale Abkommen Zollerleichterungen in der Region, wie etwa zwischen Südafrika und Mosambik. Sie sind in der Praxis in unterschiedlichem Maße implementiert. Mosambik hat viele Handels-, Investitionsschutz- und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. So ist es auch Mitglied der WTO und des Commonwealth.
Mit der Bundesrepublik Deutschland bestehen seit 1976 diplomatische Beziehungen. Es existiert kein DBA, wohl aber ein Investitionsschutzabkommen. Zwischen Mosambik und Südafrika sowie Portugal hingegen ist jeweils ein DBA in Kraft, welches von Bedeutung sein kann für deutsche Unternehmen, da viele den Schritt nach Mosambik über diese Länder machen, indem sie entweder einen Vertreter dort suchen oder von dort aus eine Tochtergesellschaft gründen.
Nach den anderen SADC-Staaten Botsuana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Eswatini ist seit 2018 auch mit Mosambik das EPA-Abkommen in Kraft. Das jährliche Handelsvolumen Mosambiks mit der EU beträgt circa 2 Milliarden US-Dollar (US$); mit Deutschland rund 400 Millionen US$.
Das ausgehandelte EPA ist WTO kompatibel und bietet gegenüber dem bisherigen „Everything but Arms“ (EBA)-Abkommen einen Status, der unabhängig von der Entwicklungsländer-Eigenschaft ist.
Ferner bietet es durch Kumulierungsregeln die Möglichkeit, Wertschöpfungsketten in der Region mit anderen EPA-Ländern aufzubauen und zollfrei in die EU zu exportieren. Die Möglichkeiten für grenzüberschreitende Lieferbeziehungen in den SADC EPA-Ländern, etwa mit Südafrika, werden verbessert. Dies soll zu den Industrialisierungsoptionen beitragen. Das EPA ist sicher ein notwendiger, aber noch kein hinreichender Schritt für eine lokale Produktion, die immer noch unter schlechten Rahmenbedingungen und geringer Produktivität leidet.
Alle Exporte (ohne Waffen und Munition) werden zoll- und quotenfrei in die EU gestellt und die Exportverfahren vereinfacht (zum Beispiel durch das Eur1 Zertifikat und die Exporterregistrierung). Freilich bleiben besondere Vorschriften etwa im Bereich der Lebensmittelzulassungen in der EU etc. weiter bestehen und bilden für kleinere Exporteure oftmals hohe Hürden.
Mosambik hat sich im Gegenzug verpflichtet, im Laufe der Zeit etwa 74 Prozent des Handelsvolumens (Importe aus der EU) zollfrei zu stellen. Dabei sind die Produkte in drei Gruppen eingeteilt. Gruppe A ist direkt zollfrei, Gruppe B graduell über 5 Jahre, Gruppe C graduell über maximal 10 Jahre. Circa 26 Prozent werden von der Zollfreiheit ausgenommen bleiben, weil sie nationale Interessen berühren, fiskalische Gründe haben etc. Näheres zu Produktgruppen, Zolltarifen etc. beim Trade Helpdesk der EU.
Außenhandelsgeschäfte erfordern diverse Dokumente und Verwaltungsschritte durch die autorisierten Zollbehörden via Luft, Wasser oder Land. Dazu ist es empfehlenswert sich an einen autorisierten Zollagenten zu wenden (Camara de Despachantes de Moçambique).
Für den Importe nach Mosambik sind an Dokumenten bereitzuhalten:
Hat ein Investor den Import/Export zum Geschäftszweck, benötigt er nach der Gewerbelizenz eine Import/Export Card vom Industrie- und Handelsministerium (MIC). Die Einschaltung eines Zollagenten ist erforderlich, da nur diese Zugang zum elektronischen System (Janela Unica) MCNET haben. Innerhalb von zehn Tagen müssen dann die anfallenden Zahlungen geleistet werden.
Es gibt spezielle Wirtschaftszonen (SEZ), die besondere Steuer- und Außenhandelsvorschriften vorsehen und Kostenreduktionen ermöglichen können. Einen guten Überblick über die relevanten Rechtsvorschriften und Zollsätze bietet die Internetseite der “Autoridade Tributaria”, die für den Zoll zuständig ist. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 17 Prozent. Für besondere Produkte wie etwa Lebensmittel, gefährliche Stoffe, Waffen etc. gelten zusätzliche Vorschriften und Erfordernisse.
Eine weitere gute Informationsquelle ist die Internetseite des elektronischen Außenhandelsdienstleisters MCNET. In Übereinstimmung mit den WTO-Regeln, ist in einigen Fällen eine “Preshipment Inspection” notwendig, die in Mosambik durch die private Firma INTERTEK durchgeführt wurde. Der Vertrag ist Ende 2019 ausgelaufen, derzeit finden keine Vorversandkontrollen statt und die Regierung will diese Funktion selbst übernehmen.
Die Internetseite der EU gibt detaillierte Auskunft über die Erleichterungen und die geltenden und angestrebten Zollsätze mit Mosambik.
Von Euler Hermes wird Mosambik als "high risk for companies" als D4 Land eingestuft. Absicherungen sind nach Einzelfallprüfungen möglich. Grundsätzlich empfiehlt es sich zurzeit Lieferungen nur gegen Bankgarantien oder Vorkasse abzuwickeln.