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Wirtschaftsumfeld | USA | Zahlungsverhalten und Kreditsicherung

Bonität

Trotz verbesserter Zahlungsmoral im Jahr 2021 bleibt eine Absicherung vor Zahlungsausfällen angeraten. Insbesondere kann die Zahl der Insolvenzen wieder steigen.

Von Ullrich Umann | Washington, D.C.

Zahlungsmoral und Bonitätsprüfung

Die Zahlungsmoral im B2B-Geschäft hatte sich im 1. Halbjahr 2020 während des Lockdowns und der damit verbundenen Einnahmeausfälle in der Wirtschaft eingetrübt. Mit den umfangreichen staatlichen Hilfszahlungen und Konjunkturprogrammen, die im März 2020 einsetzten, entspannte sich die Lage im 2. Halbjahr wieder. Für 2021 wird eine weitgehende Rückkehr zum Vorkrisenzustand aus dem Jahr 2019 beobachtet, als 74 Prozent aller Handels- und Lieferkredite fristgerecht getilgt wurden. Wenn damals Verzögerungen auftraten, waren sie im Schnitt nach 39 Tagen bereinigt.

Das Länderrisiko der USA für die deutsche Exportwirtschaft, insbesondere die politischen Risiken, schätzen spezialisierte Dienstleister als gering ein. Euler Hermes zum Beispiel hat den USA für 2021 mit der Note AA1 ein sehr niedriges Ausfallrisiko bescheinigt. Nichtsdestotrotz weist Euler Hermes darauf hin, dass nicht für jedes US-Unternehmen von vornherein eine hohe Zahlungsmoral und Finanzausstattung vorausgesetzt werden kann. Zu den Risiken in den USA gehört unter anderem, dass es keine landesweit einheitliche Regelung für den Zahlungsverzug gibt und die Zahlungsbedingungen eine rein vertragliche Angelegenheit bleiben müssen. 

Detaillierte Lieferverträge angeraten

Vor Abschluss eines Liefervertrags sollten Informationen zur Bonität eines potenziellen Geschäftspartners eingeholt werden. Mit dieser Prüfung können Wirtschaftsauskunfteien sowie Kreditversicherer sowohl in den USA als auch in Deutschland beauftragt werden. Euler Hermes rät deutschen Exporteuren zwecks Risikominderung zusätzlich, im Liefervertrag die persönliche Haftung des Schuldners festzuschreiben. Festzulegen ist ebenfalls die Höhe der Verzugszinsen, die bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels anfallen.

Große lokale und internationale Auskunfteien

Landesweit einheitliche Regelungen für den Zahlungsverzug gibt es keine. Jeder Bundesstaat legt zum Beispiel eigene Höchstsätze für Verzugszinsen fest. Daher ist es wichtig zu wissen, in welchem Bundesstaat der Geschäftspartner niedergelassen ist, denn nur der dort geltende Höchstzinssatz kann vertraglich vereinbart werden.

Komplizierte Forderungseintreibung

Das Inkasso gestaltet sich in der Regel schwierig. Damit anfallende Zusatzkosten können auch nur dann geltend gemacht werden, wenn diese Möglichkeit vorher vereinbart wurde. Eine Garantie, dass ein US-Gericht diese Vertragsklausel anerkennt, existiert nicht. Auch sollten Lieferbedingungen und Gefahrübergangsregelungen vertraglich geregelt sein.

Im Zusammenhang mit der komplizierten Forderungseintreibung und den wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Pandemiezeiten hatte der Kreditversicherer Atradius mit Hauptsitz in Amsterdam 2021 in den USA eine Unternehmensbefragung durchführen lassen. Dabei gaben 25 Prozent der Antwortenden an, künftig den Abschluss von Kreditversicherungen zu erwägen. Als Begründung gaben diese Unternehmen an, dass sie die Gewissheit bevorzugen, im Fall eines Zahlungsausfalls an ihr Geld zu kommen. Zusätzlich möchten sie vom Spezial- und Marktwissen des Kreditversicherers profitieren, was die Bonitätsprüfung von Kunden und Geschäftspartnern gleich mit einschließt.

Weiterhin gaben bei der Umfrage 55 Prozent der Unternehmen an, dass sie mit einer eigenen Forderungseintreibung zeitlich und finanziell annähernd überfordert seien. Im Vergleich dazu würden spezialisierte Dienstleister effizienter und kostengünstiger arbeiten und darüber hinaus bei Inkassodiensten Sonderkonditionen erwirken.

Zahlungsmoral hat sich 2021 verbessert

Die Zahlungsmoral hat sich im B2B-Geschäft 2021 gegenüber dem Krisenjahr 2020 verbessert, wie Atradius beobachtet. Die umfangreichen staatlichen Hilfszahlungen und Konjunkturprogramme haben somit nicht nur geholfen, die Zahl und Volumina der Handelsgeschäfte wieder ansteigen zu lassen. Auch konnte die Zahl der Firmeninsolvenzen auf einen beachtlich geringen Stand gedrückt werden.

Insolvenzanträge von Unternehmen und Nichtunternehmen 1)

Kalenderjahr

Anträge von Unternehmen

Anträge von Nichtunternehmen

Insgesamt

2012

44.435

1.267.167

1.311.502

2013

36.061

1.101.917

1.137.978

2014

30.113

969.970

1.000.083

2015

25.046

854.690

879.736

2016

25.227

793.932

819.159

2017

23.443

772.594

796.037

2018

22.245

753.333

775.578

2019

22.483

750.878

773.361

2020

21.655

522.808

544.463

2021 2)

18.511

443.798

462.309

1) "Bankruptcy Filings" nach dem US-Bankruptcy Code ("Cases Commenced"); 2) zwölfmonatiger Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 Quelle: United States Courts

Absicherung von Zahlungsausfällen

Nach dem endgültigen Auslaufen der staatlichen Hilfsmaßnahmen im 2. Halbjahr 2021 ist aber wieder mit steigenden Konkurszahlen zu rechnen. Atradius gibt daher auch keine Entwarnung: Eine Absicherung gegen Zahlungsausfälle sei weiterhin anzuraten, genauso wie die Zahlungs- und Lieferkonditionen mit den Warenabnehmern vertraglich weiterhin genau festzulegen seien.

Informationen zu vertraglichen Sicherungsmitteln finden Sie unter: Recht kompakt - USA

Eigentumsvorbehalte in Liefergeschäften sind unüblich, da das legale Institut des Eigentumsvorbehaltes im US-amerikanischen Recht gänzlich unbekannt ist. Es gibt aber die Möglichkeit, das Risiko durch eine Kreditsicherung (Security Interest, Purchase Money Security Interest) zu mindern. Dazu dient ein Sicherungsvertrag, der in ein entsprechendes Register eingetragen sein muss. Der Sicherungsgeber ist dabei nicht zwingend der Kreditnehmer, doch ist der Sicherungsnehmer stets der Kreditgeber beziehungsweise der Lieferant. Im Falle eines Zahlungsausfalles hat der Gläubiger ein Zugriffs- und Verwertungsrecht an der Sicherungssache.

AHK hilft bei außergerichtlicher Regulierung

Wurde keine entsprechende Sicherheit vereinbart und kommt es zum Zahlungsausfall, sollte die Möglichkeit der außergerichtlichen Regulierung geprüft werden, bevor eine Forderung gerichtlich geltend gemacht wird.

Die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (AHK) in New York kann Gläubiger bei der außergerichtlichen Streitbeilegung vertreten. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Einschaltung der AHK in den USA sowie deren Stellung als Handelskammer in vielen Fällen ausgereicht haben, um Schuldner zu Zahlungen zu bewegen. Sollte dennoch eine gerichtliche Geltendmachung einer Forderung notwendig sein, vermittelt die AHK qualifizierte Rechtsanwälte.

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