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Wirtschaftsumfeld | EAWU | Kennzeichnungsvorschriften

EAWU führt Produktkennzeichnung für abgepacktes Wasser ein

In der Eurasischen Wirtschaftsunion rückt die Kennzeichnungspflicht für Mineral- und Trinkwasser näher. Russland macht Druck und schafft Fakten.

Von Hans Peter Pöhlmann | Bonn

Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission beschloss auf Initiative von Russland, schrittweise die Kennzeichnung von abgepacktem Trink- und Mineralwasser in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) einzuführen.

Die obligatorische Produktkennzeichnung soll Produktfälschungen vorbeugen, die Wertschöpfungsstufen und den Warenverkehr transparent nachvollziehbar machen und die Steuererhebung erleichtern.

Die Mitgliedstaaten legen den Zeitpunkt der Einführung und das Verfahren für die Kennzeichnung in ihrem Hoheitsgebiet jeweils selbständig fest und informieren die Eurasische Wirtschaftskommission hierüber mindestens sechs Monate im Voraus. Vorreiter ist Russland, an dem sich die Fristen für das Verbot, ungekennzeichnete Produkte in den Verkehr zu bringen, orientieren.

Mitgliedsstaaten der  EAWU können demzufolge den Verkehr nicht gekennzeichneter Produkte verbieten:

  • ab 1. Dezember 2021 für natürliches Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure);
  • ab 1. März 2022 für sonstiges Mineral- und Trinkwasser (jeweils mit und ohne Kohlensäure).

Eine Verpflichtung, die Produktkennzeichnung auf nationaler Ebene einzuführen, ist damit nicht verbunden.

Russland gibt als mit Abstand größter Einzelmarkt der EAWU jedoch die Richtung vor und untersagt den Handel nicht gekennzeichneter Produkte bereits zu den frühestmöglichen Stichdaten. Der grenzüberschreitende Handel zwischen den EAWU-Staaten wird nach den einschlägigen Verfahrensgrundsätzen der EAWU abgewickelt.

In Russland fand von April 2020 bis Juni 2021 ein Pilotprojekt zur Rückverfolgung von abgepacktem Wasser statt. Durchgeführt wurde es für Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, Wasser ohne Süßstoffe oder weitere Aromastoffe sowie für Wasser ohne Kohlensäure.

Die verwendeten 2D-Datamatrix-Codes umfassen mindestens drei Datenpunkte, darunter eine 14-stellige Global Trade Item Number (GTIN), eine 13-stellige Seriennummer und einen vierstelligen Verifizierungscode sowie einen optionalen vierten Datenpunkt für weitere Informationen wie Preis oder Verfallsdatum.

Die erste Phase der Kennzeichnungspflicht für verpacktes Wasser begann in Russland am 1. September 2021. Seitdem müssen sich alle Hersteller und Importeure sowie Groß- und Einzelhändler im Chestny Znak-System registrieren lassen, um die Codes zu erhalten.

Ab dem 1. Dezember 2021 müssen alle verpackten Mineralwässer, die in Russland hergestellt oder in das Land eingeführt werden, mit den Codes gekennzeichnet werden. Ab dem 1. März 2022 unterliegen dann alle weiteren Kategorien von abgepacktem Trink- und Mineralwasser der Kennzeichnungspflicht.

In Kasachstan läuft aktuell ein Pilotprojekt zur Kennzeichnung für alle Arten von Erfrischungsgetränken, einschließlich Mineralwasser.

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