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Wirtschaftsumfeld | Polen | EU-Förderung

Polen wartet auf EU-Gelder

Die Europäische Kommission hält Polens Wiederaufbauplan zurück. Ein Grund sind juristische Bedenken. Ohne die Freigabe entgehen dem Land wichtige Fördermittel.

Von Christopher Fuß | Warschau

Diskussionen über den Vorrang des EU-Rechts erschweren die Genehmigung von Polens Wiederaufbauplan. Dies bestätigten die beiden EU-Kommissare Paolo Gentiloni und Valdis Dombrovskis.

Hintergrund ist eine Verhandlung am polnischen Verfassungsgericht. Bis zum 22. September 2021 will das Gericht auf Anfrage des Premierministers Mateusz Morawiecki klären, ob polnisches Recht grundsätzlich über EU-Recht steht. Kritiker zweifeln an der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts und sehen in ihm einen verlängerten Arm der Regierung.

Als Reaktion auf die Coronapandemie hatte die Europäische Kommission einen Wiederaufbaufonds ins Leben gerufen. Polen beantragte daraus im Mai 2021 rund 36 Milliarden Euro. Bevor die Gelder ausgezahlt werden können, müssen die Europäische Kommission und anschließend der Rat der Europäischen Union dem Ausgabenplan Polens zustimmen. 

Die polnische Regierung kritisiert die Aussagen der Kommissionsmitglieder. Die Genehmigung des polnischen Wiederaufbauplans dürfe nicht durch andere, thematisch getrennte Diskussionen beeinflusst werden, heißt es. Polen fordert, dass sich die Europäische Kommission an die elf Bewertungskriterien aus der Verordnung zur Einrichtung des Wiederaufbaufonds hält.

Mit den EU-Geldern will Polen unter anderem erneuerbare Energien und die Modernisierung seiner Infrastruktur fördern. Mehrere Projekte, wie der Ausbau der Offshore-Windenergie oder die Erweiterung des Schienennetzes, wären ohne die Mittel aus dem Wiederaufbaufonds stark gefährdet.

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