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Wirtschaftsumfeld | Ungarn | Besteuerung

Unternehmen werden steuerlich entlastet

Die Steuer- und Abgabenlast in Ungarn wird weiter gesenkt. Unternehmen sollen damit für den Wiederaufschwung der Wirtschaft nach der Coronakrise gerüstet sein.

Von Waldemar Lichter | Budapest

Das Wirtschaftskabinett der ungarischen Regierung hat beschlossen, die Steuern und Abgaben für Unternehmen umfangreich zu senken. Die Entlastung werde sich 2021 und 2022 auf über 2 Milliarden Euro belaufen, kündigte Finanzminister Mihály Varga an. Die Reduzierung der Steuern auf Löhne und Gehälter solle fortgesetzt werden.

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Sozialversicherungsbeitrag der Arbeitgeber (pauschaler Satz für alle Sozialbeiträge der Arbeitgeber) um 2,5 Prozentpunkte von 15,5 auf dann 13 Prozent gesenkt. Die Berufsbildungsabgabe der Arbeitgeber in Höhe von 1,5 Prozent der Lohnkosten wird komplett abgeschafft.

Entlastet werden auch kleine Unternehmen. Die sogenannte Kleinunternehmensteuer für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von derzeit umgerechnet maximal 8,2 Millionen Euro wird von 11 auf 10 Prozent verringert. Die für sie geltende örtliche Gewerbesteuer soll 2022 von 2 auf maximal 1 Prozent der Nettoumsatzerlöse sinken.

Das ungarische Steuersystem gilt als international besonders attraktiv. Einem Ranking der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Tax Foundation zufolge belegt Ungarn 2021 von 37 berücksichtigten OECD-Ländern den guten 13. Rang. Mit dem Index wird das Umfeld für Investitionen sowie Arbeitnehmer und Unternehmen bewertet. Als besonders vorteilhaft wird der in der OECD niedrigste Körperschaftsteuersatz von nur 9 Prozent hervorgehoben.

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