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Rechtsmeldung WTO Brexit

Der Brexit, die WTO und öffentliche Ausschreibungen

Das Government Procurement Agreement ist ein plurilaterales WTO-Abkommen. Das Vereinigte Königreich ist jetzt post-Brexit vollwertige Vertragspartei geworden.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das Government Procurement Agreement (GPA) regelt den Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge der teilnehmenden Staaten. Es ist ein plurilaterales Abkommen, gilt also nicht für alle WTO-Mitglieder, sondern nur für die derzeit 48 Staaten, die sich aktiv für eine Teilnahme entschieden haben.

Das Vereinigte Königreich war als Mitglied der Europäischen Union und während der Übergangsphase Teil dieses Abkommens. Nach dem Brexit wurde es zum 1. Januar 2021 in eigenem Recht zur Vertragspartei.

Die konkreten Pflichten in Sachen Marktzugang ergeben sich aus den jeweiligen nationalen Anhängen, in denen erklärt ist, welche Behörden mit ihren Ausschreibungsverfahren in den Anwendungsbereich des GPA fallen und für welche Waren und Dienstleistungen das GPA gelten soll.

Diese Anhänge werden von dem teilnehmenden Staat über die WTO den anderen Staaten zur Billigung zugeleitet. Dies hatte das Vereinigte Königreich am 31. März 2021 getan. Da innerhalb von 45 Tagen ab diesem Datum keine Einsprüche eingegangen sind, sind diese Anhänge nun zum 15. Mai 2021 zertifiziert und somit gültig.

Für das Verhältnis zur Europäischen Union werden die Bestimmungen des GPA durch das Freihandelsabkommen EU-VK vom 24.12.2020 ergänzt. Siehe dazu diesen GTAI Rechtsbericht zu öffentlichen Aufträgen post-Brexit


Zum Thema: Liste der Anhänge zum GPA

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