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Recht kompakt | WTO | TRIPS

Der Rat für TRIPS und das Verfahren zur Streitbeilegung

Lesen Sie im Folgenden, welcher Institution das TRIPS die Überwachung seiner Vorgaben überträgt und was das Abkommen hinsichtlich der Streitbeilegung vorsieht.

Von Julia Merle | Bonn

Welche Einrichtung wacht über die Einhaltung des TRIPS?

Diese Aufgabe kommt dem "Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums" oder kurz Rat für TRIPS zu.

Artikel IV des WTO-Übereinkommens nennt diesen in Abs. 5 neben dem Rat für den Handel mit Waren und dem Rat für den Handel mit Dienstleistungen; alle drei stehen unter der allgemeinen Leitung des Allgemeinen Rates der WTO. Mitglied des Rats können die Vertreter aller WTO-Mitglieder werden.

Der Rat für TRIPS hat gemäß Art. 68 TRIPS die Wirkungsweise des TRIPS und insbesondere die Erfüllung der hieraus erwachsenden Verpflichtungen durch die WTO-Mitglieder zu überwachen, dient als Diskussionsforum für diese, hält regelmäßige Treffen ab und unterstützt bei der Streitbeilegung. Er ist außerdem beispielsweise zu Überprüfungen der Umsetzung des Abkommens befugt (Art. 71 Abs. 1 TRIPS).

Wann reguläre Sitzungen des Rats für TRIPS stattfinden, kann der WTO-Website entnommen werden. Es handelt sich je nach Notwendigkeit um formelle und gegebenenfalls informelle Treffen.

Die WTO-Mitglieder haben dem Rat für TRIPS nach Art. 63 Abs. 2 TRIPS ihre wirksamen nationalen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf das geistige Eigentum zur Unterstützung bei der Überprüfung der Wirkungsweise des TRIPS zu übermitteln. Diese Meldungen (notifications) sind über die WTO-Datenbank "e-TRIPS Gateway" zu finden. Dort sind unter anderem auch die Protokolle der Ratssitzungen (TRIPS Council Minutes) abrufbar.

Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung ("WTO-WIPO cooperation agreement") werden der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) die Kopien der notifizierten nationalen Gesetze weitergeleitet. Dort sind die Gesetze und sonstigen Vorschriften in einer Datenbank zu finden.

Zudem gibt es das "WIPO-WTO Common Portal", über das nationale Patentämter relevante Gesetze gleichzeitig beiden Organisationen melden können.

Wie funktioniert die Beilegung von Streitigkeiten aus dem TRIPS?

Zur Streitbeilegung enthält TRIPS mit dem Art. 64 lediglich eine Vorschrift. Als Bestandteil der WTO-Rechtsordnung unterliegen Bestimmungen des TRIPS grundsätzlich dem verbindlichen WTO-Streitbeilegungsmechanismus. Diesem unterfallen Streitigkeiten zwischen zwei WTO-Mitgliedern über die Verletzung eines oder mehrerer WTO-Abkommen.

Eine Auflistung von bisherigen Streitfällen mit Bezug zum TRIPS findet sich auf der Website der WTO.

Hinweis: Ausführlichere Informationen zum Thema "Dispute Settlement" in der WTO enthält der GTAI-Zollbericht "Das Streitbeilegungsverfahren der WTO".

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