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Zollmeldung Saudi-Arabien Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Saudi-Arabien formuliert strengere Ursprungsregeln für GCC-Waren

Produkte aus Freizonen des Golfkooperationsrates sind nicht mehr vom Zoll befreit.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Saudi-Arabien hat mit der ministeriellen Entscheidung Nr. 3852 vom 2. Juli 2021 nationale Ursprungsregeln implementiert. Bisher waren Ursprungswaren des Golfkooperationsrates (GCC) bei der Einfuhr in Saudi-Arabien grundsätzlich vom Zoll befreit. Mit den neuen Regeln wird es schwieriger, die Ursprungseigenschaft und somit eine Präferenzbehandlung zu erlangen.

Das neue Regelwerk verlangt, dass Herstellerbetriebe von GCC-Ursprungswaren mindestens 25 Prozent "lokale" Arbeitnehmer beschäftigen, um von den Zollpräferenzen in Saudi-Arabien zu profitieren. Alternativ können sie die Differenz mit einer höheren lokalen Wertschöpfung, mindestens jedoch 40 Prozent, kompensieren. Für eine Zollbefreiung wird außerdem ein Ursprungszeugnis und die direkte Beförderung nach Saudi-Arabien vorausgesetzt. 

Für Waren, die in den Freizonen des GCC hergestellt werden, gewährt das Königreich keine Zollbefreiung mehr. Produkte, die Komponenten aus Israel enthalten oder von Unternehmen in israelischem Besitz hergestellt werden, sind ebenfalls nicht  präferenzberechtigt. 

Bisher wurden die gemeinsamen Bestimmungen der sechs GCC-Staaten angewandt. Die neuen, nationalen Vorgaben des Königreichs sollen bis zur Überarbeitung und Implementierung neuer GCC-Ursprungsregeln gelten.

Weitere Informationen zum Warenverkehr im GCC finden Sie in unserer Rubrik "Zollfrei durch die Welt: Golfkooperationsrat" und in unserer Publikation "Zoll und Einfuhr kompakt: Saudi-Arabien".

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