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Zollbericht Hongkong Internationale Handelsabkommen

Freihandelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO

Hongkong und Macau haben jeweils ein Freihandelsabkommen (FHA) mit China sowie untereinander ein bilaterales Freihandelsabkommen abgeschlossen. Hongkong unterhält noch weitere FHA.

Von Klaus Möbius | Bonn

Freihandelsabkommen mit China

Hongkong und Macau sind seit 1. Januar 1995 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO). Die beiden ehemals britischen bzw. portugiesischen Kolonien gehören zum Staatsgebiet der VR China, sind aber eigenständige Sonderverwaltungsregionen (SVR) mit jeweils eigenen Einfuhrbestimmungen. Hongkong und Macau gehören nicht zum Zollgebiet der VR China. Die beiden Stadtstaaten kennen als Zollfreigebiete weder Zölle noch Umsatzsteuern. Auf alkoholische Getränke, Tabakwaren, Kraftstoffe und Kraftfahrzeuge werden Verbrauchsteuern erhoben.

Zwischen China einerseits und den Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau andererseits sind jeweils zum 1. Januar 2004 Abkommen zur engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Kraft getreten. Diese "Closer Economic Partnership Arrangements" (CEPA) sollen den Warenverkehr vereinfachen und enthalten auch Bestimmungen zu Dienstleistungen und Investitionen. Bestimmte Waren mit Ursprung in Hongkong und Macau erhalten zollfreien Zugang zum chinesischen Markt. Hongkong und Macau erheben grundsätzlich keine Zölle.  Die Abkommen werden schrittweise erweitert. 

Abkommen zwischen China und der SVR Hongkong in englischer Sprache.

Kreis der Waren mit Ursprung in Hongkong, die zollfrei in China eingeführt werden können sowie die dazu gehörenden Ursprungsregeln.

Abkommen zwischen China und Macau in englischer Sprache.

Warenkreis und Ursprungsregeln.


Übrige Abkommen Hongkongs

Am 1. Januar 2011 trat ein Freihandelsabkommen zwischen Hongkong und Neuseeland in Kraft. Nach einem stufenweisen, jährlichen Abbau können sämtliche Waren mit Ursprung in Hongkong seit 1. Januar 2017 zollfrei in Neuseeland eingeführt werden.

Hongkong unterhält seit 2012 ein FHA mit den Staaten der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Es trat mit Island, Liechtenstein und der Schweiz zum 1. Oktober 2012, gegenüber Norwegen zum 1. November 2012 in Kraft. Sofort mit dem Inkrafttreten gewährten die EFTA-Staaten Zollfreiheit für alle gewerblichen Waren, Fisch und bestimmte Meereserzeugnisse Hongkongs. Verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse erhielten Zollvorteile. Landwirtschaftliche Grunderzeugnisse sind Gegenstand eines eigenen Abkommens.

Seit 9. Oktober 2014 ist ein FHA mit Chile in Kraft. Chile gewährt seitdem Zollfreiheit für 88% aller Warenlinien. Für weitere zehn Prozent der Warenlinien wird dies innerhalb von drei Jahren schrittweise erreicht. Getreide, Zucker und Eisen- und Stahlwaren bleiben von dem Abkommen ausgeschlossen.

Ein bilaterales Abkommen zwischen Hongkong und Macau ist am 27. Oktober 2017 in Kraft getreten. Da beide Vertragspartner ohnehin keine Zölle erheben, beschränkt sich das Abkommen im Hinblick auf den Warenverkehr auf Nichttarifäre Handelshemmnisse. Das Abkommen verweist die üblichen Regeln der WTO.

Am 13. Februar 2019 trat ein FHA mit Georgien in Kraft.

Das Abkommen mit Australien trat 17. Januar 2020 in Kraft. Das Freihandelsabkommen mit den ASEAN Staaten am 12. Februar 2021.

Zwischen der EU-Kommission und den zuständigen Behörden Honkongs gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch über handelsrelevante Themen. Pläne für ein FHA sind derzeit nicht bekannt.

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