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Zollbericht Ägypten Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrbeschränkungen

Akkreditivpflicht oder Registrierungspflicht ausländischer Hersteller: Beide Maßnahmen schränken die Einfuhr in Ägypten ein.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Akkreditivpflicht

Die ägyptische Zentralbank hat die im Februar 2022 eingeführte Pflicht zur Nutzung von Akkreditiven (Letter of Credit, LC) für die Zahlungsabwicklung von Importgeschäfte zum 1. Januar 2023 abgeschafft. So kann zum Beispiel "Cash against Documents" als Zahlungsbedingung wieder vereinbart werden. 

Registrierungspflicht für ausländische Hersteller

Das ägyptische Ministerium für Handel und Industrie hat per Dekret Nr. 43/2016 (ergänzend zu Dekret Nr. 992/2015) die Einrichtung eines neuen Registers für ausländische Herstellerbetriebe, Inhaber von Handelsmarken und Vertriebszentren ausgewählter Warengruppen beschlossen. Seit März 2016 können die regulierten Produkte ausschließlich nach einer Registrierung bei GOEIC in Ägypten gewerblich eingeführt werden.

Das Ministerialdekret 195/2022 aus März 2022 hat das Registrierungsverfahren nach Angaben von GOEIC vereinfacht, aber auch eine Befristung der Registrierung eingeführt. Unternehmen, die nach Ägypten exportieren, müssen die Gültigkeit ihrer Registrierung demnach spätestens 30 Tage vor deren Ablauf erneuern lassen. Wird die Erneuerung nicht beantragt, dann kann das Unternehmen nach Angaben von GOEIC für ein Jahr nicht mehr nach Ägypten exportieren.

Das Ministerium hat die betroffenen Warengruppen (Entscheidungen Nr. 991/2015 und Nr.43/ 2016) mit dem Dekret Nr. 44/2019 um vier Produktgruppen erweitert. Mit der Entscheidung Nr. 96/2022 wurden im Mai 2022 bestimmte Nahrungsmittel von der Liste entfernt und mehr industrielle Waren hinzugefügt. Neu hinzugekommen sind zum Beispiel bestimmte Schlösser, Drähte und Kabel, Druckregler sowie bestimmte elektrische Batterien und Akkumulatoren. Mit dem Dekret Nr. 403 wurde die Entscheidung 96/2022 mit Wirkung vom 5. Oktober 2022 geringfügig geändert. Folgende Produktkategorien erfordern demnach die obligatorische Registrierung:

  • Kosmetikartikel, Mund- und Zahnpflegeprodukte, Deodorants, Parfum und Körperpflegemittel
  • Seife und Waschmittel für den Einzelhandel
  • Tafel- und Kochgeschirr, Besteck
  • Badewannen, Wasch- und Spülbecken, Toiletten, Toilettensitze und -deckel
  • Toilettenpapier, Kosmetiktücher, Windeln und Handtücher
  • Wandkacheln und Bodenfliesen
  • Gläser, Glasgeschirr
  • Armierungseisen
  • Haushaltsgeräte (Herde, Kühlschränke, Klimageräte, Ventilatoren, Waschmaschinen, Elektrowarmwasserbereiter, Grillgeräte, Fernseher, Radios etc.)
  • Wohn- und Büromöbel
  • Fahrräder, auch motorisiert, Motorräder
  • Uhren
  • Wohnbeleuchtungen
  • Kinderspielzeug
  • Kleidung und Textilien
  • Teppiche, Boden- und Wandbeläge sowie textile und nicht-textile Teppiche
  • Schuhe
  • Koffer
  • Transport- und Verpackungsmittel
  • Rasiermesser, Rasierapparate, Haarschneidemaschinen
  • Telefone und Mobiltelefone
  • Schlösser (HS 8301.40)
  • Niederdruckregler für den häuslichen Gebrauch (HS 9032.20)
  • Manuell bedienbare Ventile für Flüssiggas-Zylinder (HS 8481.30-8481.40)
  • Isolierte Niederspannungskabel bis 3 kV (HS 8544)
  • Schweißdraht (HS 8311)
  • Vorschaltgeräte für Entladungslampen (HS 8504.10)
  • LED Lampen, außer für Fahrzeuge (HS 8539.50-8543)
  • Elektrische Akkumulatoren und Zellen (Batterien); (HS 8506-8507).

Der GOEIC müssen unterschiedliche Dokumente für die Registrierung eines Herstellerbetriebs oder die Registrierung eines Markeninhabers vorgelegt werden. Alle benötigen ein Zertifikat, das die Einhaltung eines Qualitätskontrollsystems bestätigt. Die Bescheinigung muss zwingend von einer Prüfstelle ausgestellt sein, die durch die International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC), International Accreditation (IAF) oder durch das ägyptische Ministerium für Außenhandel anerkannt ist, siehe Mitteilung von GOEIC. Die deutsch-arabische Industrie- und Handelskammer führt die Registrierungen bei GOEIC für interessierte Exporteure durch.

Weil die Registrierungsanforderungen den Marktzugang erschweren, hat die EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein Verfahren gegen Ägypten eingeleitet. Russland und die Türkei haben sich der EU angeschlossen. Mehr dazu können Sie in unserem Bericht "EU leitet WTO-Verfahren gegen Ägypten ein“ erfahren.

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