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Zollmeldung Algerien Coronavirus

Algerien befreit bestimmte Medizinprodukte von Einfuhrabgaben

Für pharmazeutische und medizinische Produkte zur Bekämpfung der Coronapandemie fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer weg. Die Einfuhr von Sauerstoffkonzentratoren wird vereinfacht.

Algerien hat bestimmte Produkte für die Bekämpfung der Coronapandemie vorübergehend von Einfuhrabgaben befreit. Dazu gehören zum einen Rohstoffe und Teile, die in der Produktion pharmazeutischer und medizinischer Produkte zum Einsatz kommen. Zum anderen Sauerstoffkonzentratoren und Zubehör.

Laut einer weiteren Mitteilung der algerischen Zollverwaltung gilt für Sauerstoffkonzentratoren außerdem ein vereinfachtes Einfuhrverfahren. Die Konzentratoren dürfen zum Beispiel auch von Privatpersonen eingeführt werden. Die Zollanmeldung ist in diesem Fall mit dem Vordruck „Déclaration de dédouanement exceptionnel de concentrateurs d’oxygène importés par des particuliers“ abzugeben.

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