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Zollbericht Bosnien-Herzegowina Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Diagonale Kumulierung

Die diagonale Kumulierung ist ein zusätzlicher Vorteil für den Handel mit Bosnien und Herzegowina. Die CEFTA-Staaten wenden seit 1. Februar 2023 vorübergehende Ursprungsregeln an.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Waren erwerben den präferenziellen Ursprung eines Staates durch die dort durchgeführte „ausreichende Be- oder Verarbeitung". Kumulierung bedeutet, dass der Produktionsvorgang in einem Land demjenigen in einem anderen Land hinzugerechnet wird. Die weitestgehende Anrechnung in diesem Sinne ist die „diagonale Kumulierung“.

Bosnien und Herzegowina (BiH) gehört der SAP Kumulierungszone an. Dabei steht SAP für „Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess“. Zur SAP-Kumulierungszone gehören neben der EU die Türkei und die westlichen Balkanländer, mit denen die EU Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen hat. Dazu zählen neben BiH auch Serbien, Kosovo, Montenegro, Albanien und Nordmazedonien.

Eine andere Kumulierungszone ist die Paneuropa-Mittelmeer-Zone (Pan-Euro-Med Zone). Zu dieser zählen die EU, die EFTA-Länder (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein), die Türkei, Färöer, die Teilnehmer des Barcelona-Prozesses (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Westjordanland und Gazastreifen); die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmenden Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo), Moldau und Ukraine.

In jeder dieser Zonen ist eine diagonale Kumulierung möglich. Das heißt, dass Produktionsvorgänge an Vormaterialen mit Ursprung in einem Land dieser Zone zu Produktionsvorgängen der Endfertigung in einem anderen Land der Zone für die Bestimmung des Ursprungs des Endproduktes hinzuzurechnen sind. Und zwar gilt dies auch dann, wenn das Endprodukt in ein Land der Zone geliefert wird, das nicht an der Herstellung des Endproduktes beteiligt war. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sowohl das Land der Endfertigung als auch dasjenige der Endbestimmung Präferenzabkommen mit denselben Ursprungsregeln mit allen am Ursprung beteiligten Ländern geschlossen haben. Charakteristisch für die Kumulierungszonen ist somit ein Netz von Abkommen mit identischen Ursprungsregeln.

Mit dem Ziel, die Anwendbarkeit der diagonalen Kumulierung übersichtlicher zu gestalten, sollen die Ursprungsregeln nach und nach durch die Ursprungsregeln eines bereits unterzeichneten einheitlichen „regionalen Übereinkommens über Ursprungsregeln" ersetzt werden. Auf diese Weise werden die Pan-Euro-Med Zone und die SAP-Zone zu einer einzigen Kumulierungszone verbunden. Solange das regionale Übereinkommen noch nicht vollständig ratifiziert ist, finden dessen Regelungen bereits dann Anwendung, wenn die Ursprungsprotokolle der einzelnen Abkommen auf die Regelungen des regionalen Übereinkommens verweisen.

Während der Übergangsperiode können im Warenverkehr mit anwendenden Vertragsparteien das Pan-Euro-Med-Übereinkommen (PEM) oder die Übergangsregeln angewandt werden. Die Westbalkan-Staaten wenden seit dem 1. Februar 2023 die vorübergehenden Ursprungsregeln an, parallel zum Regelwerk des PEM-Übereinkommens. Die Anwendung der vorübergehenden Ursprungsregeln soll den Handel innerhalb des CEFTA-Raums und im Handel mit der EU insgesamt vereinfachen. Zum Beispiel gilt der Ursprungsnachweis EUR.1 für zehn statt für vier Monate. Bei landwirtschaftlichen Produkten darf der Anteil nicht-präferenzieller Komponenten 15 Prozent betragen (bisher 10 Prozent) - auf Basis des Nettogewichts. Laut CEFTA-Sekretariat sind die neuen Regeln insgesamt flexibler und einfacher. 

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