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Zollmeldung Côte d'Ivoire Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Côte d’Ivoire – Vollständige Umsetzung des Konformitätsprogramms seit 1. Juli 2019

Bonn (GTAI) – Laut Mitteilung des ivorischen Handelsministeriums endete die Pilotphase des „programme de Vérification de la Conformité“ (siehe Meldung vom 9. Januar 2019) für Importwaren am 30. Juni.

Seit 1. Juli 2019 (Ladedatum) werde das Programm, das eine Zertifizierungspflicht für eine große Anzahl von Produkten vor der Verschiffung nach Côte d’Ivoire beinhaltet, vollständig umgesetzt. Sendungen, die nach dem 1. Juli verladen werden und ohne Konformitätszertifikat eintreffen, werden vom ivorischen Zoll zurückgewiesen und mit Strafen belegt.

Exporteure/Versender können das Konformitätszertifikat bei einer der folgenden Prüfgesellschaften beantragen: Bureau Veritas, Cotecna, Intertek und SGS.

Eine Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte (Stand: 6. Februar 2019) kann beim ivorischen Handelsministerium abgerufen werden. Dazu zählen beispielsweise Lebensmittel, elektrische und elektronische Produkte, Kosmetika und Hygieneprodukte, Bau- und Verpackungsmaterialien, Fahrzeugersatzteile, Schmierstoffe, Maschinen, Druckgeräte, persönliche Schutzausrüstungen, Textilien, Schuhe und Spielzeug.

Quelle: Ministère du Commerce, de l’Industrie et de la Promotion des PME

(AM)

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