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Zollmeldung EAWU Zolltarif, Einfuhrzoll

EAWU verlängert zollfreien Import im Zusammenhang mit Covid-19

Zur Bekämpfung des Coronavirus beschloss der Kommissionsrat erneut die Frist zur zollfreien Einfuhr von Medizinprodukten und Arzneimitteln bis 30. Juni 2022 zu verlängern. 

Erstmalig trat die Präferenzbehandlung im März 2020 in Kraft, wurde zunächst bis September 2020 und dann bis März 2021 verlängert.

Die erneute Fristverlängerung soll weiterhin dabei helfen, die Ausbreitung des Virus zu verhindert und betrifft vor allem Arzneimittel und Produkte, die zur Herstellung von Desinfektionsmitteln gebraucht werden, aber auch medizinische Ausrüstung und Geräte. Darunter fallen: 

  • Arzneimittel und Desinfektionsmittel;
  • Atemschutzmasken, Schutzbrillen, Gummihandschuhe;
  • medizinische Geräte und Ausrüstungen;
  • Transportboxen und Krankentragen;
  • diagnostische Reagenzien, Bandagen, Watte;
  • Beutel für den Transport gefährlicher biologischer Abfälle;
  • Überschuhe, Schutzkleidung, einschließlich Masken;
  • Atemschutzmasken, Brillen und Handschuhe;
  • Pulsoximeter, Spritzen, Nadeln, Katheter, Blutentnahme- und Transfusionssysteme;
  • Vernebler für Hygienezwecke;
  • Orthophosphorsäure, Wasserstoffperoxid;
  • Polymerfilm und Einwegkappen.
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