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Zollbericht Indien Verbrauchsteuern

Einfuhrabgabenbegünstigungen

Indien bietet Importeuren bestimmte Begünstigungen bezüglich der Einfuhrabgaben. 

Von Jürgen Huster | Bonn

Project Imports (Kapitel 98 des indischen Zolltarifs)

Im Rahmen der Importe für von der indischen Regierung benannte Großprojekte können Maschinen, Anlagen, Geräte sowie Halbfertigwaren und Rohstoffe zoll- und abgabenbegünstigt importiert werden. Bei den Projekten handelt es sich vor allem um Vorhaben zum Ausbau der Infrastruktur, Kraftwerksbau sowie technische Einrichtungen für Lieferketten in der Agro- und Nahrungsmittelindustrie. Der begünstigte Zollsatz liegt grundsätzlich zwischen fünf und zehn Prozent.

Zollreduzierte Einfuhr von Vormaterialien

Nach dem indischen Zollrecht können auf Antrag Zollbefreiung für zu importierende Vormaterialien zur inländischen Warenproduktion gewährt werden. Dieses Verfahren wird von der Zollverwaltung überwacht und als "IGCR (Import of Goods at Concessional Rate of Duty)" bezeichnet.

Förderinstrumente des indischen Außenhandelsregimes (Foreign Trade Policy and Procedures)

Nachfolgend sind diejenigen Maßnahmen der indischen Regierung zur Förderung der indischen Exportwirtschaft dargestellt, die unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel entsprechende Registrierung des indischen Importeurs) zu Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen bei Einfuhren von Vormaterialien oder Investitionsgüter in Indien führen können:

Zollbefreiung und Zollrückvergütung

Zur Exportförderung sind im Außenhandelsregime diejenigen Verfahren (Schemes) festgeschrieben, bei denen Waren zur Be- und Verarbeitung eingeführt und anschließend als Fertigerzeugnisse ausgeführt werden. Dabei können je nach Verfahren die Waren entweder abgabenfrei importiert oder die entrichteten Einfuhrabgaben zum Zeitpunkt der Ausfuhr vergütet werden. Für die Inanspruchnahme der Zoll- und Steuerbegünstigungen in diesen Verfahren ist eine Genehmigung (Licence) des Generaldirektorats für Außenhandel (DGFT) erforderlich, die vorab vom indischen Importeur zu beantragen und der Zollverwaltung zum Zeitpunkt der Einfuhr vorzulegen ist. Der Bedarf an Einfuhrwaren im Verhältnis zum Exportvolumen wird grundsätzlich anhand der vom DGFT veröffentlichten Standard Input Output Norms (SION) ermittelt. Solche Normen bestehen beispielsweise für chemische und elektronische Erzeugnisse, Nahrungsmittel, Kunsthandwerk, Lederwaren, Kunststofferzeugnisse sowie Textilien und Bekleidung.

Remission of Duties and Taxes on Exported Products (RoDTEP)

Mit diesem seit 2021 eingeführten Schema werden die für die Herstellung von Exportwaren anfallenden Zölle, Steuern und sonstige Abgaben vergütet.

Advance Authorization Scheme

In diesem Verfahren können Waren zur Herstellung von Exporterzeugnissen abgabenfrei eingeführt werden. Das DGFT ermittelt hierbei auf der Grundlage der für die Ausfuhrwaren gültigen SION den Bedarf an abgabenfreien Importwaren und schreibt diesen in der Lizenz (entitlement) fest. Solche Lizenzen können grundsätzlich auf für solche Exportwaren erteilt werden, für die keine SION existieren. In diesen Fällen wird das Verhältnis von Einfuhr- zu Ausfuhrwaren von dem Normenausschuss (Norms Committee) bei der Außenhandelsbehörde festgesetzt.

Duty Free Import Authorization Scheme (DFIA)

Auch in diesem Verfahren können bewilligte Vorprodukte abgabenfrei eingeführt werden, allerdings dürfen DFIA-Lizenzen nur für solche Exportwaren bewilligt werden, für die entsprechende SION existieren.

Investitionsgüter zur Verwendung für die Produktion von Exportwaren (EPCG)

Im Rahmen des "Export Promotion Capital Goods Scheme (EPCG)" können entsprechend lizensierte Unternehmen bei Einhaltung eines Exportanteils von grundsätzlich 75 Prozent an der Produktion Investitionsgüter zollfrei einführen. Die außertarifliche Zollbefreiung gilt nicht für den Import von gebrauchten Maschinen und Ausrüstungen.

Warenmuster

Warenmuster können bis zu einem Wert von 10.000 indischen Rupien (INR) abgabenfrei eingeführt werden. Diese Waren sind gemäß den Zollvorschriften als Muster zu kennzeichnen, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und als Postsendung oder durch Kurierservice per Luftfracht zu versenden.

Für Warenmuster, die zum Zweck der Anbahnung eines indischen Exportgeschäftes eingeführt werden, gilt eine Abgabenfreigrenze von 300.000 INR oder 50 Einheiten innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten. Für die Inanspruchnahme der Begünstigung hat der Importeur der indischen Zollverwaltung die Importer Exporter Codenummer (IEC) vorzuweisen und eine entsprechende Erklärung abzugeben. Auch diese Waren sind als Muster zu kennzeichnen und per Post- und/oder Luftfrachtsendung unentgeltlich zu liefern.

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