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Zollbericht Saudi-Arabien Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrbeschränkungen

Für eine Reihe von Waren bestehen besondere Zugangsvoraussetzungen. Dazu gehören zum Beispiel Fahrzeuge, Medizintechnik und Kosmetik.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Neufahrzeuge und Reifen

Bei der Einfuhr von Neufahrzeugen muss ein Konformitätszertifikat (englisch: Certificate of Conformity for Motor Vehicles) vorgelegt werden. Das Zertifikat wird vom Hersteller bei der GCC Standardization Organization (GSO) beantragt.

Für die Einfuhr neuer Reifen ist ebenfalls ein bestimmtes Konformitätszertifikat (englisch: Certificate of Conformity for Tyres) vorzulegen. Beide Zertifikate können nach einer Registrierung online im ECCS (Electronic Conformity Certificate System) beantragt werden.

Konformitätszertifikate für Neufahrzeuge werden akzeptiert, wenn sie im Ursprungsland des Fahrzeugs ausgestellt worden sind. Neufahrzeuge mit einem Navigationssystem müssen alle Informationen in der arabischen Sprache anzeigen können. Englisch kann zusätzlich zu Arabisch verwendet werden. Für gebrauchte Reifen besteht ein Einfuhrverbot.

Die Standardisierungsorganisation des Golfkooperationsrats (GCC) hat die Vorschrift (GSO 1780:2010) erlassen, die bei der Herstellung neuer Kraftfahrzeuge für den GCC-Markt zu beachten ist. Sie sieht unter anderem folgende Vorgaben bei der Produktion von Neufahrzeugen vor:

  • Einbau von RKDS (Reifendruckkontrollsystem)
  • Einbau von Airbag sowohl für den Fahrer als auch für den Beifahrer und
  • Innenausstattung aus feuerfestem Material.

Für Elektrofahrzeuge haben die GCC-Staaten und Jemen einen Entwurf über technische Standards bei der WTO vorgelegt.

Telekommunikationsgeräte

Alle Geräte, die der Telekommunikation dienen, beziehungsweise Funkfrequenzen senden, müssen vor der Einfuhr nach Saudi-Arabien durch die Communication, Space and Technology Commission (CITC) genehmigt werden. Auf der Webseite der CITC befinden sich weiterführende Informationen zur Beantragung der Genehmigung.

Pharmazeutische Produkte

Für pharmazeutische Erzeugnisse, Kosmetika und medizintechnische Geräte ist die Saudi Food and Drug Authority (SFDA) zuständig.

Für die Einfuhr pharmazeutischer Produkte ist zunächst ein bei SFDA registrierter, lokaler Vertriebspartner notwendig. Die Produkte müssen ebenfalls registriert werden. Hierfür muss der Exporteur alle notwendigen Dokumente zur Verfügung stellen. Über die notwendigen Tests und Zertifikate sollte eine Absprache mit dem Importeur erfolgen. Auch der Vertrieb von Medizin- und Gesundheitsprodukten kann grundsätzlich nur durch einen ordnungsgemäß zugelassenen Vertreter durchgeführt werden. Bei der Suche nach einem Vertreter kann SFDA behilflich sein.

Das elektronische Registrierungssystem (Saudi Drug Registration - SDR) soll die Registrierung von medizinischen, pflanzlichen und die Gesundheit betreffenden Produkten sowohl für den Gebrauch in der Human- als auch in der Veterinärmedizin erleichtern. Dieses System kann von Einrichtungen benutzt werden, die bereits in der Drug Establishment National Registry - DENR eingetragen sind.

Neben SDR und DENR wurde ein weiteres elektronisches System implementiert. Das "Importing, Batch Release & Clearance System" - IBRCS stellt Zulassungen für den Import und die Abfertigung von pharmazeutischen Waren bei der Eingangszollstelle aus. 

Medizintechnik

Medizintechnische Geräte sowie Unternehmen, die diese nach Saudi-Arabien importieren und vertreiben, müssen bei der SFDA registriert sein. Für die Geräte sind außerdem eine von SFDA erstellte Marktzulassung sowie eine Konformitätserklärung des Herstellers notwendig. Weitere Voraussetzungen für die Marktzulassung enthalten die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über medizinische Geräte. Zu beachten ist außerdem, dass medizinische Geräte nicht bei allen Zollstellen abgefertigt werden können, sondern nur an den folgenden: 

  • King Khaled International Airport, Riad
  • Dry Port, Riad
  • Jeddah Islamic Sea Port, Jeddah
  • King Abdul Aziz International Airport, Jeddah
  • King Abdul Aziz Sea Port, Ad Dammam
  • King Fahd International Airport, Ad Dammam
  • King Fahd Causeway, Ad Dammam
  • Hadithah Port
  • Prince Muhammad bin Abdul Aziz Airport, Medina.

Weitere Informationen zum Thema Medizintechnik in Saudi-Arabien finden Sie auch in unserer Publikation Branche kompakt.

Kosmetik

Kosmetika müssen im nationalen Register eCosma registriert sein. Für die Zollabfertigung von Kosmetika sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Konformitätszertifikat von einem akkreditierten Zertifizierungsunternehmen
  • Handelsrechnung,
  • Ursprungszeugnis, von der IHK bescheinigt und die
  • Versandpapiere.

SFDA hat mit dem Rundschreiben Nr. 6391 die Liste der Substanzen erweitert, die bei der Herstellung von Kosmetik nicht verwendet werden dürfen. Dazu gehören zahlreiche potenziell kanzerogene Stoffe. Die neuen Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Weitere (Einfuhr-) Bestimmungen für Kosmetik stellt SFDA zur Verfügung. 

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