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Zollbericht Mexiko Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrgenehmigungen

Für einige Produkte müssen Importeure oder Exporteure vor einem Import oder Export Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen (permisos previos de importación e exportación) beantragen.

Von Susanne Scholl | Bonn

Zu den Produkten, für die eine Einfuhrgenehmigung notwendig ist, zählen beispielsweise Rohdiamanten, Mineralölprodukte, gebrauchte Reifen und gebrauchte Kraftfahrzeuge. Eine vollständige Auflistung der betroffenen Waren und weitere ausführliche Informationen finden deutsche Exporteure im elektronischen Informationssystem SIICEX

Die Genehmigungen sind bei der "Secretaría de Economía" des Ministeriums für Handel und Industrieförderung oder der "Secretaría de Energía" (Einfuhr und Ausfuhr von Benzin und Diesel) zu beantragen. Es handelt sich um Kontrollinstrumente, mit deren Hilfe diese Behörden die Einfuhr und Ausfuhr ausgewählter Waren überwachen.

Die Behörden entscheiden bei Eingabe über das Ventanilla Unica innerhalb von 13 bis 15 Tagen über die Vergabe der Genehmigungen. 

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