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Zollbericht Hongkong Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.

Von Klaus Möbius | Bonn

Hongkong

Für folgende Waren gelten besondere Einfuhrvorschriften: Verbrauchsteuerpflichtige Waren, Tiere und Pflanzen, bestimmte Chemikalien und Medikamente, Waffen, Munition, und Explosivstoffe, Nahrungsmittel, infektiöse Stoffe, Maschinen zur Herstellung und Vervielfältigung von CDs, ozonabbauende Stoffe, radioaktive Substanzen und Strahlenquellen, Rundfunkausrüstungen, Sand, rauchfreie Tabakwaren, Rohdiamanten, Abfälle und strategische Güter. Die genannten Waren können mit entsprechenden Genehmigungen eingeführt werden.

Lebensmittel

Zur Einfuhr von Lebensmitteln hat die zuständige Aufsichtsbehörde in Hong Kong zahlreiche Informationen im Internet veröffentlicht. Besondere Bestimmungen gelten insbesondere für Tiefkühlwaren, sowie für Milch und Milchprodukte. Fleisch und Geflügel sowie weiterverarbeitete Waren daraus dürfen nur von bestimmten, zuvor zugelassenen Erzeugungsbetrieben stammen. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln kann in englischer oder chinesischer Sprache erfolgen. Werden beide Sprachen auf der Verpackung verwendet, so sind auch die Inhalts- und Nährwertangaben zweisprachig aufzudrucken. Zahlen sind in arabischen Ziffern darzustellen.

Folgende Angaben sind zwingend erforderlich: Name des Nahrungsmittels, Zutatenliste, Name und Adresse des Herstellers/Abfüllers, Füllmenge nach Volumen bzw. Gewicht. Nährwertangaben wie Energiegehalt, Proteine, Kohlenhydrate, Fettgehalt insgesamt, gesättigte Fettsäuren, Transfettsäuren, Natrium und Zucker.

Detaillierte Informationen zur Lebensmittelkennzeichnung stellt die Lebensmittelaufsichtsbehörde zur Verfügung.

Gefährdete Tier- und Pflanzenarten

Die Ein- und Ausfuhr sowie der Besitz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und daraus hergestellten Waren ist nur mit einer entsprechenden Erlaubnis gestattet. Diese werden vom Landwirtschaftsministerium erteilt. Antragsformulare sind hier abrufbar:

Medikamente

Hinweise zum Einfuhrverfahren wurden vom Gesundheitsministerium in Hong Kong veröffentlicht. Zunächst benötigt der Importeur mit Sitz in Hongkong eine Erlaubnis zum Import (und Export) von Medikamenten. Unter der genannten Internetadresse finden sich sowohl ein Verzeichnis der bereits zugelassenen Importeure als auch Informationen und Formulare zur Beantragung der Lizenz. Sofern das Medikament, welches nach Hongkong importiert werden soll, dort noch nicht zugelassen und registriert worden ist, ist ein formgebundenes Zulassungsverfahren erforderlich. Ein Verzeichnis der in Hongkong bereits zugelassenen Arzneimittel ist ebenfalls über obige Internetadresse einsehbar.

Chemikalien

Für die Ein- und Ausfuhr von psychotropen Substanzen (Acetanhydrid, Acetylchlorid, Acetylbromid, Ephedrin, Ergotamin, Ergometrin, Pseudoephedrin, Lysergsäure, 1-Phenyl-2-Propanon, N-Acethylanthralinsäure, 3, 4-Methylenedioxy-phenyl-2-propanon, Safrol, Isosafrol, Piperonal, Anthranilsäure, Phenylessigsäure, Piperidin, Kaliumpermanganat, Norephedrine und die jeweiligen Salze), ist eine Genehmigung der Zollverwaltung erforderlich. Methylethylketon, Toluol, Schwefelsäure, Aceton, Ethylether und Salzsäure und ihre Salze dürfen nur mit Genehmigung in bestimmte südamerikanische und asiatische Länder exportiert werden.

Holzverpackung

Holzverpackungen müssen gegenwärtig keinen besonderen Behandlungen unterzogen werden. Der ISPM 15 Standard wird nicht verlangt. Verpackungsmaterial aus Holz muss aber trotzdem frei von Schädlingen sein und darf auch keine Anhaftungen von Erde aufweisen.

Macau

Nicht eingeführt werden dürfen gebrauchte Kraftfahrzeuge sowie Erdboden aus anderen Ländern als der VR China.

Agrarsektor

Bedrohte Tier- und Pflanzenarten gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, Lebende Tiere und Pflanzen, Fleisch und Fisch, Krustentiere, Fischeier, Pilze und essbare Pflanzen dürfen nur mit Genehmigung des Civic and Municipal Affairs Bureau eingeführt werden. 

Tiere und Lebensmittel tierischen Ursprungs benötigen ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis. Lebende Pflanzen, essbare Pflanzen und Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs müssen von einem amtlichen Pflanzengesundheitszeugnis begleitet sein. Die genannten Waren können einer sanitären Prüfung unterzogen werden.

Lebensmittel müssen in Portugiesisch, Chinesisch oder Englisch gekennzeichnet sein. Anzugeben sind der Name des Produkts, Inhaltsstoffe, Verfalldatum, Name und Adresse des Herstellers oder des Importeurs, Nettoinhalt und Chargennummer.

Pharmazeutische Produkte, Chemische Erzeugnisse

Zuständige Behörde: Department of Health

Pharmazeutische Produkte müssen in chinesischer und portugiesischer Sprache mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein: Handelsname, pharmazeutische Zusammensetzung, Hersteller und Ursprungsland bzw. Versendungsland sowie Lagerungserfordernisse. Auf der äußeren Verpackung sind Angaben über Anwendung und Dosierung, Verschreibungspflicht und der Warnhinweis: "Für Kinder unzugänglich aufbewahren" anzubringen (portugiesisch und chinesisch).

Übermittlungs- Radar und Navigationstechnik

Die Einfuhr ist nur möglich, wenn zuvor eine Genehmigung der zuständigen Telekommunikationsbehörde eingeholt wurde.

Holzverpackungen

Besondere Vorschriften sind nicht bekannt, sofern Holz verwendet wird, sollte es frei von Rinde, Erde und sichtbaren Fraßspuren (Wurmlöcher etc.) sein.

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