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Zoll
EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Einleitung einer Umgehungsuntersuchung und zollamtliche Erfassung der Einfuhren
30.12.2020
Einfuhren von bestimmten Folien und dünnen Bändern aus Aluminium in Rollen mit Ursprung in China unterliegen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung 2019/915 eingeführt wurden.
Die Europäische Kommission leitet eine Umgehungsuntersuchung ein. Der Kommission liegen Beweise vor, dass die geltenden Antidumpingmaßnahmen durch den Versand aus Thailand umgangen werden.
Die Einfuhren werden zollamtlich erfasst. Die Dauer der zollamtlichen Erfassung beträgt neun Monate.
Gegenstand der Untersuchung sind Einfuhren von Folien und dünnen Bändern, aus Aluminium, mit einer Dicke von 0,007 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, auch geprägt, in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger, die aus Thailand versandt werden, ob als Ursprungsware angemeldet oder nicht.
Die Ware wird unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7607 11 11 und ex 7607 19 10.
Interessierte Parteien müssen innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung (22. Dezember 2020) mit der Europäischen Kommission Kontakt aufnehmen (Kontaktdaten siehe Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2161). Stellungnahmen sowie ausgefüllte Fragebögen sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen einzureichen.
Quellen:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/2161 der Kommission vom 18. Dezember 2020 zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/915 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmten Folien und dünnen Bändern aus Aluminium in Rollen mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Thailand versandte Einfuhren von bestimmten Folien aus Aluminium in Rollen, ob als Ursprungserzeugnisse Thailands angemeldet oder nicht, und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren; ABl. L 431 vom 21. Dezember 2020, S. 42.