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Zoll
EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Einleitung einer Umgehungsuntersuchung und zollamtliche Erfassung der Einfuhren
30.12.2020
Einfuhren von bestimmten Folien und dünnen Bändern aus Aluminium in Rollen mit Ursprung in China unterliegen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2015/2384 eingeführt und durch die Durchführungsverordnungen (EU) 2017/271 sowie (EU) 2017/2213 ausgeweitet wurden.
Die Europäische Kommission leitet eine Umgehungsuntersuchung ein. Der Kommission liegen Beweise vor, dass die geltenden Antidumpingmaßnahmen durch den Versand aus Thailand umgangen werden.
Die Einfuhren werden zollamtlich erfasst. Die Dauer der zollamtlichen Erfassung beträgt neun Monate.
Gegenstand der Untersuchung sind folgende Einfuhren, die aus Thailand versandt werden, ob als Ursprungsware angemeldet oder nicht:
Interessierte Parteien müssen innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung (22. Dezember 2020) mit der Europäischen Kommission Kontakt aufnehmen (Kontaktdaten siehe Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2162). Stellungnahmen sowie ausgefüllte Fragebögen sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen einzureichen.
Quellen:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/2162 der Kommission vom 18. Dezember 2020 zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2384 und der Durchführungsverordnung (EU) 2017/271 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmten Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Thailand versandte Einfuhren von bestimmten Folien aus Aluminium, ob als Ursprungserzeugnisse Thailands angemeldet oder nicht, und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren; ABl. L 431 vom 21. Dezember 2020, S. 48.